Verfahren

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Die deutsche LKW-Maut hat die letzte juristische Hürde genommen. Anfang Mai dieses Jahres erteilte die Europäische Kommission dem Konsortium Toll Collect die endgültige Freigabe für das Projekt. Berater Toll Collect Konsortium

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Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt hat zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums entschieden. Die Kammer bestätigte die Vergabe des Auftrags zur Lieferung von Pockenimpfstoff im Wert von rund 51 Millionen Euro an das deutsch-dänische Unternehmen Bavarian Nordic A/S. Bavarian war beigeladen. Der Nachprüfungsantrag der Baxter Deutschland GmbH wurde als unzulässig zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Berater Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit

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Bereits im Februar hat das Bundesarbeitsgericht erstmals zu Erfüllung oder Verfall von Aktienoptionen bei Betriebsübergang entschieden. Führungskräfte einer deutschen Tochtergesellschaft des Mobilfunkkonzerns Nokia scheiterten dabei letztinstanzlich mit einer Klage auf Erfüllung ihrer Aktienoptionen. Die Nokia Audio Electronics GmbH in Straubing war Ende 1997 an Harman International verkauft worden, wobei die Führungskräfte ebenfalls zum Erwerber wechselten. Ihre Klage richteten sie danach gegen die finnische Konzernobergesellschaft, die deutsche Tochter sowie den Erwerber - sämtlich ohne Erfolg. Vertreter Nokia und Harman

  Juve Plus Beschluss

Das Landgericht Dresden hat die Klage des amerikanischen Staatsbürgers Roman J. Kutsky abgewiesen: Dieser hatte die Zahlung von ca. 26.000 US-Dollar verlangt, die er inklusive Zinsen aus einer 1925 begebenen Anleihe im Nennbetrag von 1.000 US-Dollar errechnete.Vertreter Stadt Dresden

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Die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH, ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen mit Beteiligung der Bund-Tochter g.e.b.b, muss als öffentlicher Auftraggeber seine Aufträge gemäß den Regeln des Vergaberechts vergeben. Dies beschloss der Vergabesenat des OLG Düsseldorf Ende April und bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung der Vergabekammer des Bundes.Berater LH Bundeswehr

  Juve Plus Insolvenzticker

Mitte April war das Bangen groß. Würde es DR. SIEGFRIED BECK (DR. BECK & PARTNER) schaffen? Nicht dass man an der Kompetenz des damals bei GRUNDIG frisch bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters aus Nürnberg zweifelte. Nein, die Frage war, ob er durch das Verfahren so in Beschlag genommen werden würde, dass er keine Zeit mehr für die

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Die Deutsche Post hat einen Domain-Streit für sich entscheiden können und gegen ein US-amerikanisches Unternehmen gewonnen, dass unter "deutschepost.net" eine Website betrieben hatte. In einem Schiedsverfahren der World Intellectual Property Organisation (WIPO) entschied der beauftragte Richter, dass die Domain an die Deutsche Post übertragen werden muss, da die sie zu leicht mit dem Firmennamen zu verwechseln sei. An dem Namen hätte das US-Unternehmen jedoch keine Recht. Aufgrund der Eindeutigkeit unterstellte der Richter, dass das Unternehmen bösgläubig gehandelt habe. Schiedsrichter der WIPO

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"Zickenanlarm", "Keilerei um Frauen" - die aktuelle Auseinandersetzung zwischen dem Axel Springer Verlag AG, Hamburg, und der Münchner Herbert Burda Media AG sorgt für Schlagzeilen. Mit den Titeln "Frau im Trend" (von Burda-Tochter Senator Verlag, Offenburg) und "Frau von Heute" (Springer) haben beide Verlagshäuser kurz hintereinander kaum zu unterscheidende Frauenzeitschriften auf den Markt gebracht. Nun versucht man gerichtlich gegen den Konkurrenten vorzugehen.

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Das Bundeskartellamt hat die Entscheidung des Bundespresseamts für unwirksam erklärt, durch die dieses eine europaweite Ausschreibung um Strategien für politikbegleitende Öffentlichkeitsarbeit aufgehoben hatte. Die Werbeagentur Odeon Zwo hatte sich hiergegen gewehrt. Der BGH hat erst kürzlich entschieden, dass ein Nachprüfungsantrag auch gegen die Aufhebung einer Ausschreibung möglich ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Vertreter Odeon Zwo

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Das Bundeskartellamt hat gegen die Stadtwerke Mainz AG eine Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Netznutzungsentgelte erlassen. Um insgesamt rund 20 Prozent sollen die Mainzer ihre derzeitigen Netznutzungsentgelte senken. Das Amt erklärte die Entscheidung für sofort vollziehbar. Fünf Energieunternehmen waren zum Verfahren beigeladen. Die Stadtwerke Mainz kündigten Beschwerde beim OLG Düsseldorf an. Berater Stadtwerke Mainz

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Nach einer "heftigen Phase II" ist ein Jointventure zwischen der Drägerwerk AG, dem Lübecker Medizintechnikhersteller, und Siemens Medical Solutions kartellrechtlich genehmigt worden.Vertreter Siemens: Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Brüssel): David Guelfant;; Associate: Silke Heinz

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