Markt und Management

Berliner Insolvenzen

Zum April schließt sich Prof. Dr. Torsten Martini dem Berliner Büro von Görg an. Der 49-Jährige war bislang geschäftsführender Partner der für ihre Insolvenzrechtspraxis bekannten Kanzlei Leonhardt Rattunde. Die Sozietät wird sich zu Ende September auflösen – und begründet dies mit der allgemeinen Flaute im Geschäft mit Unternehmensinsolvenzen.

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On the record

Die reine Lockstep-Vergütung hat immer weniger Fans. Viele Kanzleien, darunter die Magic-Circle-Einheiten, haben in den vergangenen Jahren Modifikationen des Prinzips beschlossen – zuletzt Linklaters. Der Beweggrund ist stets die Hoffnung, Leistungsträger stärker zu binden. Allerdings sind Eingriffe ins Vergütungssystem nicht ohne Risiko, da die eingespielte Partnerschaftskultur auf dem Spiel steht.

Die Arbeitsrechtler Marc Repey (45) und Dr. Constantin von Köckritz (34) eröffnen zum März in Berlin die Arbeitsrechtsboutique RvK Repey von Köckritz. Beide waren zuvor in der Arbeitsrechtsboutique Abeln tätig.

Wien

Das Wiener Büro von Taylor Wessing hat seine Immobilienrechtspraxis um einen erfahrenen Anwalt erweitert. Zum Februar schloss sich Matthias Nödl der Kanzlei als Salary-Partner an, sodass die Praxis nun fünf Juristen zählt. Nödl kommt von Cerha Hempel, wo er zuletzt Senior Counsel war.

Quereinsteiger von Akin Gump

Dr. Christian Halàsz, derzeit Partner bei der US-Kanzlei Akin Gump Strauss Hauer & Feld, wechselt zum März in das neue Londoner Büro von Gleiss Lutz. Der 46-Jährige wird der Finanzierungspraxis der Kanzlei angehören und arbeitet schwerpunktmäßig von London aus, aber auch von Frankfurt. Ein Wechsel auf Partnerebene hat Seltenheitswert bei Gleiss.

München

Die Medien- und IP-Rechtskanzlei Straßer Ventroni Freytag hat sich in München mit zwei erfahrenen IP-Rechtlern verstärkt. Dr. Friederike Manz (57) und Martin Müller (45) wechselten Mitte Januar von der Münchner Kanzlei Bettinger Scheffelt Müller.

Finanzaufsicht

Nach turbulenten Zeiten glätten sich die Wogen beim süddeutschen Konzern Grenke allmählich. Der Leasingspezialist muss nach der Sonderprüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig mehr Eigenkapital vorhalten und eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Ansonsten ist die Sonderprüfung aber erstmal abgeschlossen.