Meinung

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Wenn Einstiegsgehälter für Top-Jura-Absolventen sich weiter und weiter nach oben schrauben, zeigt das vor allem eins: die Verzweiflung im Wettbewerb um die Besten. Der Grund für die exorbitanten Summen? Die Kanzleien brauchen guten Nachwuchs, der das Zeug hat, die nächste Partnergeneration zu prägen. Und dafür sind sie bereit zu zahlen – auch, weil keiner von der Konkurrenz abgehängt werden will.

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Nach nur einem Jahr als Chefaufklärerin verlässt Dr. Christine Hohmann-Dennhardt den VW-Konzern wieder. Diese Personalie lässt alle als Verlierer dastehen: Hohmann-Dennhardt, denn sie ist an den Wolfsburger Verhältnissen gescheitert. Vor allem aber VW selbst, denn der Konzern bestätigt wieder einmal alle, die ohnehin nicht glauben, dass es ihm ernst ist mit der Aufklärung des Dieselskandals.

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Als 2008 ein großes Mayer Brown-Team in Frankfurt für WilmerHale eröffnete, war das nicht nur ein personeller Scoop, sondern auch ein deutliches Bekenntnis zum deutschen Markt: Die Signale standen in der US-Kanzlei auf Wachstum. Davon ist nicht viel geblieben. Stattdessen heißt es derzeit Abbau.

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Anwaltsverein und Rechtsanwaltskammer wollen gesetzlich vorschreiben, dass in jedem der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts künftig mindestens ein Anwalt sitzt. Begründung: Das Hohe Haus verzichtet sonst ohne Not auf die wertvolle Kompetenz der Anwälte. Die Politik und das Verfassungsgericht selbst reagieren verhalten auf diesen Vorschlag. Zu Recht.

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Der Call for Cash bei King & Wood Mallesons ist ein Warnsignal. Auch wenn die Partner der Maßnahme mit überwältigender Mehrheit zugestimmt haben, ist damit die größte Herausforderung noch nicht gemeistert.

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Strategische Probleme bei einer Kanzlei entstehen nicht allein durch ihr Vergütungssystem. Doch Änderungen daran markieren doch eine Zäsur in der strategischen Ausrichtung.

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Eine Ministererlaubnis ermöglicht es der Politik, sich im Sinne des Gemeinwohls über die kalte Marktlogik des Kartellamts hinwegzusetzen. Klingt vernünftig, ist es aber meistens nicht. Das zeigt das Edeka-Tengelmann-Gezerre eindrucksvoll.

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So langsam glätten sich die Sorgenfalten auf den Stirnen von Unternehmensjuristen. Was war nicht alles befürchtet worden, nachdem klar wurde, wie ihre Zulassung als Syndikusrechtsanwalt geregelt sein wird: Arbeitgeber würden die nötigen Erklärungen über Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit nicht unterschreiben. Die Kammern, die schon immer dagegen waren, würden mauern. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) würde immer neue Wege finden, die Befreiung abzulehnen.

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Die Europäische Union macht(e) es möglich: Nicht nur englische, sondern auch deutsche Kanzleien zogen jahrelang die britische Schublade auf, und verpassten sich das moderne, gesellschaftsrechtlich flexiblere Kleid der ‚limited liability partnership‘ (LLP). Diese Rechtsform ist international – und mondäner als die deutsche Partnerschaftsgesellschaft wirkt sie allemal.

Kommentar zum elektronischen Anwaltspostfach

Der Anwalt beschränkt sich nicht aufs Nörgeln, wenn ihm etwas missfällt. Er klagt. Im Fall des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sogar mit Erfolg. Doch das ist ein Pyrrhussieg. Denn der Gesetzgeber hat längst die Faxen dicke und schafft Tatsachen.