Meinung

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HFK Rechtsanwälte kämpft – mit sich, gegen ihre Vergangenheit und für ihre Zukunft. Was die Bau- und Vergaberechtsboutique derzeit durchlebt, ist ein Paradebeispiel dafür, wie der Versuch einer Kurskorrektur eine Kanzlei in einen fatalen Konflikt zwischen Besitzstandswahrern und Modernisierern stürzen kann.

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Das Selbstbewusstsein der freien Advokatur hat einen heftigen Knacks bekommen. Nie sollte es passieren, dass Sozialrichter definieren, was ein Rechtsanwalt ist. Das wollte die Zunft stets selbst entscheiden. Doch sie hat sich damit zu viel Zeit gelassen. Nun hat ihnen das Bundesozialgericht (BSG) die Arbeit abgenommen.

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„Wirtschaftskanzleien im Auge des Taifuns“ betitelte vor Kurzem die ,FAZ‘ einen Artikel über angebliche Beratungsfehler von Anwälten in Sachen EnBW und Deutsche Bank. Das Auge des Taifuns ist eine weitgehend windfreie Zone. Gleiss Lutz und Hengeler Mueller bläst der Sturm aber mitten ins Gesicht, seit die Staatsanwaltschaft anklopfte. Gleiches gilt für (Ex-)Mitarbeiter der Deutsche Bank-Rechtsabteilung. Sie sollen im Prozess gegen die Kirch-Erben bewusst das Gericht belogen haben.

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Vor gut drei Jahren hat der Umbau bei Taylor Wessing begonnen. Und schon zum zweiten Mal zieht die Partnerschaft in einen Wahlprozess ums Amt des Managing-Partners. Der vorzeitige Rückzug von Michael-Florian Ranft nach knapp einem Jahr seiner Amtszeit ist für die Kanzlei ein herber Rückschlag.

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Wenn Deals zum Debakel werden, fällt das mitunter auf die Berater zurück. Das erfährt Gleiss Lutz seit drei Jahren im EnBW-Untersuchungsausschuss. Und das erfährt Clifford Chance gerade in London im Prozess um ein defizitäres CDO-Geschäft zwischen JP Morgan und den Berliner Verkehrsbetrieben.

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Nun holt er zum Gegenschlag aus: Dr. Hanno Berger hat Strafanzeige gegen sechs Finanzbeamte gestellt. Sie seien verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Die Cum-Ex-Geschäfte eines Berger-Mandanten mit Hilfe der HypoVereinsbank (HVB) hatten die Ermittler auf den Plan gerufen.

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Die BGH-Anwaltschaft ist ein Quasi-Monopol. Das kann man, wie Volker Römermann, schlecht finden, oder nicht. Der bekannte Berufsrechtler, der gegen seine Nicht-Auswahl als BGH-Anwalt klagt, stellt der geschlossenen Gesellschaft in Karlsruhe unangenehme Fragen: Stellt das aktuelle Auswahlverfahren sicher, dass auch wirklich die Besten in Karlsruhe arbeiten?

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Vor fast sechs Jahren hat sich Buse Heberer Fromm von einer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt. Es sollte ein überfälliger Schritt in die Moderne sein für eine bundesweit aktive Sozietät mit damals 115 Berufsträgern. Doch das Entscheidende hat Buse bis heute verpasst: Die Hülle der Rechtsform mit Leben zu füllen.

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Schon die Nachricht, dass der bekannte Medienrechtler Christoph Wagner Hogan Lovells verlässt, hatte Anfang September im Markt für Gesprächsstoff gesorgt. Dass ihm nun das gesamte Berliner Büro folgt, um für die US-Kanzlei Morrison & Foerster zu eröffnen, überraschte dann auch die Geschäftsführung von Hogan Lovells.

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Insolvenzverwalter Henning Schorisch von hww Wienberg Wilhelm hat das große Solarunternehmen Q-Cells vor über einem Jahr verkauft und arbeitet seitdem mit Hilfe von Taylor Wessing dessen Beratungshistorie auf. Erstes sichtbares Ergebnis ist die Klage gegen Hengeler Mueller. Auch Görg könnte als damalige Beraterin von Q-Cells in die prozessuale Schusslinie geraten.

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Das war knapp. Die Abschaffung des sogenannten fliegenden Gerichtsstandes im UWG war eigentlich schon beschlossene Sache, nun wurde sie nach der ersten Lesung im Bundestag ausgebremst. Vorerst bleibt alles beim Alten. Die Pläne der Bundesjustizministerin hatten seit ihrem Bekanntwerden für viel Aufregung in der Szene der Wettbewerbsrechtler gesorgt. Fachkreise und Verbände protestierten und verfassten reihenweise Stellungnahmen gegen die Abschaffung.