Verfahren

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Im Nachgang zu einem Kartellverfahren haben die Staatsanwaltschaften München und Köln Ermittlungen gegen den ProSiebenSat.1-Vorstand Peter Christmann und gegen den Hauptgeschäftsführer des Werbezeitenvermarkters IP Deutschland, Martin Krapf eingeleitet. Gegen Christmann wird wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Untreue ermittelt, gegen Krapf nur wegen Bestechlichkeit. Die Staatsanwaltschaft München soll darüber hinaus auch andere Agenturen im Visier haben.

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Die EnBW AG muss der schweizerischen Thermoselect S.A. keinen Schadensersatz für die Stilllegung einer Müllverbrennungsanlage bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Der Stromversorger habe keine seiner vertraglichen Pflichten verletzt, somit stehe Thermoselect kein Schadensersatz zu, heißt es zur Begründung. Das Unternehmen hatte von der EnBW 581 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für alle weiterhin entstehenden Schäden gefordert. Der Rechtsstreit dreht sich um eine 109 Millionen Euro teure Müllverbrennungsanlage, die Thermoselect 1997 in Karlsruhe für EnBW errichtet hat.

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Die israelische Verwertungsgesellschaft Yeda Research and Development Co. hat im Dezember 2007 ihren weltweiten Patentstreit um Erbitux mit der SanofiAventis S.A. und dem US-Biotech-Unternehmen ImClone verglichen. Danach zahlen Sanofi und ImClone jeweils 60 Millionen US-Dollar an Yeda, um alle weltweiten Forderungen bezüglich eines Patents von Yeda an Erbitux abzugelten.

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Der Spezi-Markengetränkeverband darf seinen Lizenznehmern nicht vorschreiben, welche Form die Flasche haben muss, in der das gesetzlich geschützte colahaltige Mischgetränk angeboten wird. Der BGH hat Ende Oktober die Beschwerde des Augsburger Verbandes zurückgewiesen. Der Markengetränkeverband hatte sich an den BGH gewandt, nachdem sowohl das Landgericht als auch das OLG München im Streit um die Flaschenform der Brauerei Wildbräu Recht gegeben hatten.

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Der Prospekt des VIP 4-Fonds ist fehlerhaft, weil die konkreten Zahlungsflüsse nicht ausreichend dargestellt wurden. Diese Prospektfehler hätte die Commerzbank im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung erkennen müssen, urteilte das Münchner Oberlandesgericht in der mündlichen Verhandlung. Das Landgericht München muss sich nun erneut mit der Klage einer Anlegerin befassen, die über die Commerzbank Anteile an dem VIP Medienfonds 4 erworben hatte. Das OLG München gab der Berufung der Anlegerin statt und hob das klageabweisende Urteil des Landgerichts auf. In der mündlichen Verhandlung bemängelte das OLG außerdem mit Verfahrensfehler des Landgerichts. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

  Juve Plus "Süßer die Handys nie klingeln..."

Die Zeit vor Weihnachten ist schon lange nicht mehr nur eine Zeit der Einkehr und der Besinnung - für den Handel ist sie die wichtigste Jahreszeit. Ein großer Stein dürfte T-Mobile deshalb Anfang Dezember vom Herzen gefallen sein, als das Hamburger Landgericht der Mobilfunktochter der Deutschen Telekom wieder den exklusiven Vertrieb des Apple-Handys iPhone ermöglichte.Etwa 50 Journalisten und drei Kamerateams tummelten sich bei der mündlichen Verhandlung Ende November im Saal des Landgerichts Hamburg. "Da atmen Sie einmal tief durch und sagen sich: Jetzt muss alles gut klappen!", sagt Martin Wissmann von Clifford Chance, der auf der Seite von T-Mobile focht.

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Das Belassen des Marken-Emblems auf getunten Autos, die zu Werbezwecken ausgestellt oder fotografiert werden, verstößt nicht gegen das Markenrecht. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Berufunsgverfahren. VW sah seine Rechte an der Marke Bentley verletzt, da das Tuningunternehmen Mansory auf Fotografien und Messen Fahrzeuge mit den angebauten Tuningteilen ausgestellt hatte, ohne die Bentley-Marke zu entfernen. Der Wolfsburger Konzern argumentierte, damit würde eine konzernrechtliche oder vertragliche Beziehung zwischen den Unternehmen suggeriert.

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Der Osnabrücker Tiefkühl-Top-Service (TTS) muss keinen Schadenersatz wegen unlauteren Wettbewerbs an den Mettmanner Mitkonkurrenten Eismann bezahlen. Das Landgericht Osnabrück hat eine Klage von Eismann über 20 Millionen Euro abgewiesen. TTS wurde von Eismann beschuldigt, dem Konkurrenten eine große Anzahl von Handelsvertretern abgeworben zu haben. Das Gericht sah das geltend gemachte Abwerbeverbot jedoch als nicht gerechtfertigt an.

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Im Streit um den Schürmann-Bau haben sich die Bundesrepublik Deutschland als Bauherr und die ausführenden Firmen nach langjährigem Streit über den Schadensersatz geeinigt: 55 Millionen müssen die drei beteiligten niederländischen Baufirmen HBW Beton- und Wasserbau, HBM Bau und deren Mutterkonzern Hollandsche Beton Groep zahlen. Damit sind gleichzeitig alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Bauverfahren abgegolten.1993 war das in Bau befindliche neue Abgeordnetenhaus in Bonn durch das Rheinhochwasser stark beschädigt worden. In der Folge stritten der Bund und die Baufirmen fast 10 Jahre um die Schuldfrage. Im September 2003 hatte der BgH ein Urteil des OLG Köln vom April 2001 bestätigt, dass Bund und Baufirmen je zur Hälfte für den entstandenen Schaden haftbar machte.

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Die Verantwortlichen des VIP-Medienfonds müssen für mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht München verhängte die Freiheitsstrafen und beendete Mitte November nach sieben Monaten den größten Steuerstrafprozess Deutschlands. VIP-Gründer Andreas Schmid soll nach dem Willen der Richter wegen Steuerhinterziehung sechs Jahre in Haft, VIP-Geschäftsführer Andreas Grosch erhielt zwei Jahre auf Bewährung sowie die Auflage einer Geldbuße von 30.000 Euro.

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