Verfahren

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In ihrem Streit um Kopfhörer-Plagiate haben sich nun Sennheiser und Tchibo verglichen. Der bekannte Spezialhersteller von Kopfhörern und Audiosystemen Sennheiser hatte dem Hamburger Kaffeeröster 2006 vorgeworfen, in seinen Tchibo-Depots vermeintliche Plagiate eines seiner patentierten Kopfhörer zu vertreiben.Tchibo testet hier seine TCM-Produkte, bevor sie in den eigentlichen Filialverkauf gelangen. In der Folge stoppte Sennheiser per einstweiliger Verfügung vor dem Hamburger Landgericht zunächst den Verkauf der Kopfhörer über die Tchibo-Filialen.

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Die bisherige Vergabe der Maklermandate an der Frankfurter Börse ist rechtswidrig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.Die Wertpapierhandelsbank Renell war bei der Verteilung der so genannten Skontren zu Unrecht nicht berücksichtigt worden. Skontroführer sind im Präsenzhandel für die marktgerechte Preisfeststellung der ihnen zugeteilten Werte (Skontren) zuständig.

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Die von der Deutschen Börse geforderte Erstattung und Veröffentlichung von Quartalsberichten ist rechtmäßig. Die Porsche AG scheiterte mit ihrer Normenkontrollklage gegen die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Porsche hatte zunächst die Aufnahme in den Prime Standard gerichtlich erzwingen wollen - ohne die geforderten Quartalsberichte vorlegen zu müssen.

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Die Vorschrift des deutschen Einkommensteuerrechts, nach der Abschreibungen deutscher Konzerne auf den Wert ausländischer Unternehmensbeteiligungen nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden können, verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit. Dies hat Ende März der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Richter erklärten es für unzulässig, dass das Finanzamt in der Vergangenheit solche Abschreibungen nur teilweise anerkannt hat, während Verlustabschreibungen für deutsche Tochtergesellschaften voll geltend gemacht werden können. Geklagt hatte der Handels- und Touristikkonzern Rewe Zentralfinanz eG.

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Eine Szene wie vor dem Scheidungsrichter. Vor Sitzungsbeginn werden kurz Freundlichkeiten ausgetauscht – schließlich hat man viele Jahre gemeinsam verbracht und kennt sich bestens.Dann aber geht es hart zur Sache. Die Beziehung ist nicht mehr zu retten. "Wir haben uns auseinander entwickelt", sagt einer. Und wie das in zerrütteten Ehen so ist: Die Trennungsphase ist schmerzhaft. Denn es geht um viel Geld.

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Auf der Weltleitmesse Bad, Gebäude-, Energie-, Klimatechnik, Erneuerbare Energien 2007 (ISH) in Frankfurt ist dem Zoll Anfang März ein Schlag gegen die internationale Produktpiraterie gelungen.

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Der US-Konzern Littlefuse hat sich mit den Minderheitsaktionären der Heinrich Industrie GmbH in zwei Spruchverfahren verglichen. Die Verfahren waren wegen eines Squeeze-out und eines Beherrschungsvertrags von insgesamt 39 Aktionären beantragt worden. In einem Vergleich vor dem Landgericht Dortmund einigten sich die Antragsteller auf eine Anhebung der Barabfindung um 7,81 Euro auf 32,50 Euro je Stückaktie an Heinrich.

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Die Drei-Scherkopf-Rasierer der Marke Remington dürfen in Deutschland verkauft werden. Das Landgericht Köln hat Anfang März den Antrag des Wettbewerbers Philips auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zwischen dem Anbieter der Remington Rasierer, Spectrum Brands (früher Rayovac) und Philips tobt in rund 20 Ländern seit Jahren ein Marken- und wettbewerbsrechtlicher Streit. Bereits 2002 hatte der Fall für internationales Aufsehen gesorgt, als er durch einen vorangegangenen britischen Rechtsstreit vor den EuGH gelangte.

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RWE Energy darf nicht wie geplant 76,88 Prozent der Anteile an der Saar Ferngas übernehmen. Das Bundeskartellamt hat die Transaktion verboten, weil das Unternehmen nach seiner Ansicht ansonsten eine marktbeherrschende Stellung erhielte. Verschiedene Zusagen der Beteiligten, um die Ende 2006 geäußerten wettbewerblichen Bedenken zu zerstreuen, konnten das Amt am Ende nicht umstimmen.

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Auch wenn ein Sportschuh mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestattet ist, gilt er nicht als Elektrogerät. Damit fällt er auch nicht unter die Registrierungs-, Rücknahme- und Abholpflichten des Elektrogerätegesetzes (ElektroG). Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Fall des Sportschuhs „adidas_1“ entschieden. Der Sportartikelhersteller Adidas wendete sich mit seiner Klage gegen die Auffassung der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR), der Schuh falle aufgrund einer elektronischen Komponente zur Dämpfung als Elektrogerät in die Zuständigkeit des ElektroG.

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Die Deutsche Telekom AG (DTAG) muss ihren Wettbewerbern zu gering ausgezahlte Zusammenschaltungsentgelte bezahlen, die bei der Anrufzustellung der inzwischen abgeschafften 0190er-Nummern angefallen sind. Das Oberlandesgericht Köln kam in der Frage zu der gleichen Einschätzung wie im vergangenen Jahr das Landgericht Bonn. Ein Urteil war jedoch nicht mehr erforderlich, weil die DTAG zuvor ihre Berufung zurückgenommen hatte. Geklagt hatte neben weiteren so genannter Carrier die Colt Telecom GmbH.