Verfahren

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Die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (FAZ) darf Bettina Röhl, die Publizistin und Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, als 'Terroristentochter' bezeichnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im September 2003 berichtete die FAZ.net in einem Artikel darüber, dass Röhl vor einigen Jahren die Rolle des Ex-Außenministers Joschka Fischer im Rahmen der Unruhen in Frankfurt enthüllt habe. In dem Zusammenhang bezeichnete der Autor Röhl als Terroristentochter. Dagegen klagte Röhl zuerst vor dem Landgericht München, wo sie im Juni 2004 unterlag.

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Die Deutsche Bahn muss den Lehrter Bahnhof entsprechend den Architektenplänen des Büros gmp umbauen. Dies entschied das Berliner Landgericht.Die beiden Architekten Prof. Dr. Meinhard von Gerkan und Jürgen Hillmer, beide Partner bei gmp, hatten wegen Verletzung des Urheberrechts (Verstoß gegen das so genannte Entstellungsverbot) geklagt.

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Die schon im Juli 2004 erfolgte Übernahme des TV-Sendezentrums Astra Platform Services (APS) durch den Satellitenbetreiber SES Astra ist rechtmäßig. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.Das Bundeskartellamt hatte vor zwei Jahren die Übernahme des Sendezentrums genehmigt, das damals noch DPC heiß. Daraufhin hatte Wettbewerber Eutelsat Beschwerde erhoben. Die Düsseldorfer Richter bestätigten nun im Wesentlichen die Entscheidung des Kartellamts.

  Juve Plus Kartellbußgeld gegen Siemens

Einen Tag vor der heutigen Siemens-Hauptversammlung hat die EU-Kommission ein Rekordbußgeld gegen den Münchner Konzern verhängt. Der Vorwurf: Siemens soll an einem europaweiten Kartell auf dem Gebiet des Handels mit gasisolierten Schaltanlagen beteiligt gewesen sein. Dieser Mechanismus wird unter anderem in Umspannwerken zu Kühlungszwecken verwendet. Das Bußgeld ist mit 418 Millionen Euro die zweithöchste jemals verhängte Strafe.

  Juve Plus Anwälte im Minenfeld

Media Markt kennt jeder. Die kleinen Konkurrenten der Kette im Internet kennen wenige. Ihre Chancen, dies durch künftiges Wachstum zu ändern, sind recht gering. Zumindest in den Augen der Online-Händler, die sich durch eine seit Monaten rollende Abmahnwelle des Media Marktes existenziell bedroht fühlen. „Media Markt fängt mit der Marktbereinigung an und bedient sich dazu des Wettbewerbsrechts“, so die Meinung Dr. Thomas Schultes, Anwalt eines Berliner Online-Händlers. Das Feindbild der Händler ist auch Nicht-Betroffenen aus der Werbung bestens vertraut: Denn Joachim Steinhöfel, der Anwalt der Media Markt-Filialen, ist zugleich Werbe-Modell.

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Die norwegische HTS A/S und die niederländische Dorel Inc. haben ihren Patentstreit um Autokindersitze beigelegt und sich verglichen. Der Einigung waren gerichtliche Auseinandersetzungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien vorausgegangen. In Deutschland hatte HTS gegen die Niederländer geklagt, weil deren Produkt "Maxi-Cosi Tobi" ein europäisches Patent des HTS-Kindersitzes BeSafe verletze. Dieser Argumentation war das Landgericht Hamburg gefolgt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des „Maxi-Cosi Tobi“. Ein Verletzungshauptsacheverfahren hatte HTS vor dem LG Düsseldorf angestrengt.

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Der C.H. Beck Verlag muss eine Anzeige für das gemeinsame Online-Fortbildungsangebot von Wolters Kluwer und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in der 'Neuen Juristischen Wochenschrift' (NJW) veröffentlichen. Das entschied das Landgericht München. Die Wolters Kluwer-Verlage Carl Heymanns, Luchterhand und Werner hatten zusammen mit der BRAK ein Online-Fortbildungsprogramm entwickelt, das die Partner in der NJW bewerben wollten. Trotz eines bestehenden Rahmenvertrags mit Wolters Kluwer ließ Beck als Herausgeber der NJW mitteilen, dass die Anzeige nicht im gewünschten Heft erscheinen werde.

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Mehrere Piloten haben Klage gegen die Lufthansa eingereicht. Sie wollen erreichen, dass sie nicht mit der Vollendung des 60. Lebensjahres aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden müssen. Sie berufen sich auf das im August in Kraft getretene Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Das Ausscheiden der Piloten im Alter von 60 Jahren ist in einem Tarifvertrag geregelt, den die Lufthansa über die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg mit der Pilotenvereinigung Cockpit abgeschlossen hatte. Die Piloten sind der Ansicht, die Regelung des Manteltarifvertrages stelle eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar und sei unwirksam.

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Die von der IIL gehaltenen Akien der Mitteldeutsche Leasing (MDL) gehen auf Grundlage eines Gutachtens des sächsischen Landesrechnungshofs auf die SachsenLB über. Zudem zahlt die SachsenLB an die Industrie- und Immobilien-Leasing (IIL) einen Betrag von 14,9 Millionen Euro. Mit diesem vor dem OLG Dresden geschlossenen Vergleich legen die Landesbank als Mehrheitsaktionärin und IIL als Minderheitsaktionärin einen langwierigen Streit um die MDL bei. Mit der Einigung sind insgesamt rund 20 Zivilgerichtsverfahren erledigt.

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Das Abstimmungsverhalten der Anteilseigner Münchener Rück, Deutscher Bank und Wüstenrot & Baden-Württembergische bei der Aufsichtsratswahl für den Besteck- und Kochgeschirrhersteller WMF war kein verbotenes „Acting in Concert“ nach dem WpÜG. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Die größte Einzelaktionärin, Helvetic Grundbesitz, hatte gegen die drei Unternehmen, die damals je 17 Prozent der Anteile an WMF hielten, geklagt. Auslöser war, dass die Vertreter der drei Firmen im Aufsichtsrat 2003 im Vorfeld der Hauptversammlung ihr Verhalten bei der Wahl des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden abgestimmt hatten.

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Die Krombacher Brauerei darf vorerst ihre Regenwald-Werbekampagne weiter fortsetzen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es grundsätzlich zulässig sei, die Förderung eines Umweltprojekts mit dem Warenabsatz zu verbinden. Krombacher hatte 2002 und 2003 damit geworben, dass durch jeden verkauften Kasten Bier ein Quadratmeter Regenwald geschützt werde. Wettbewerbsverbände hatten dagegen geklagt, weil sie die Kampagnen wegen mangelnder Transparenz und auch Irreführung für wettbewerbswidrig halten: Die Werbung enthalte keine Information, in welcher Form der Schutz gewährleistet werde. Zudem verstoße die Brauerei gegen das Irreführungsverbot, weil sie möglicherweise nur einen geringen Betrag spenden würde, mit dem ein nachhaltiger Schutz kaum erreicht werden könne. Das Landgericht Siegen und das Oberlandesgericht Hamm hatten den Unterlassungsklagen wegen mangelnder Transparenz stattgegeben – allerdings, ohne auf den Vorwurf der Irreführung weiter einzugehen.