Verfahren

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Der EuGH hat ein langjähriges Verfahren über die Haftung bei grenzüberschreitenden Gütertransporten im Rahmen des TIR-Übereinkommens zu Gunsten des Bundesverbandes Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) entschieden. Das TIR-Übereinkommen bestimmt, dass bei internationalen Transporten Zölle und Eingangsabgaben erst am Bestimmungsort, nicht aber in den Transitstaaten fällig werden. Werden allerdings in einem Land Unregelmäßigkeiten festgestellt, bürgt der jeweils dort zugelassene Güterverkehrsverband. Im vorliegenden Fall war der BGL zunächst zur Verantwortung gezogen worden wegen einer Ladung von 12,5 Millionen Zigaretten, die ihren Bestimmungsort nicht erreicht haben soll. Zwar konnte der BGL später durch Zeugen nachweisen, dass das Vergehen in Spanien und nicht in Deutschland begangen worden sei und damit der spanische Verband bürgen müsse. Doch sowohl das Landgericht Frankfurt als auch das OLG Frankfurt lehnten dieses Beweisangebot ab. Der EuGH jedoch gab den Klägern recht: Der Nachweis, dass ein anderer Verband bürge, dürfe grundsätzlich und auch nach einer Frist von zwei Jahren noch geführt werden. Vertreter BGL

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Anfang August hat das LG München in einem Markenstreit die Klage des bayrischen mittelständischen Kosmetikanbieters Harriet Hubbard Ayer GmbH gegen Parfums Christian Dior S.A. abgewiesen. Grund der Auseinandersetzung war die 2001 lancierte Männerkosmetikserie "Higher" von Dior. Harriet Hubbard Ayer hatte darin die Gefahr einer klanglichen Verwechslung ihrer langjährigen Marke "Ayer" gesehen. Das Urteil ist rechtskräftig. Vertreter Harriet Hubbard Ayer

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Das LG Stuttgart hat die Südwestbank AG zur Zahlung von 190.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil die Bank eine Kundin nicht über so genannte Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt hatte. Drei Jahre lang hatte der Bevollmächtigte der Klägerin mit der Südwestbank über ein Kontokorrentkonto Börsentermingeschäfte abgewickelt. Die in Rede stehenden Rückvergütungen wurden ohne Wissen der Kundin an die Firma gezahlt, bei der er angestellt war. Zwar hatte der BGH bereits 1999 erklärt, dass der Kunde über die Vereinbarung derartiger Rückvergütungen aufzuklären ist, doch stellte das LG hier erstmals klar, dass es keinen Unterschied macht, ob die Zahlungen an einen Vermögensverwalter, einen Bevollmächtigten oder an eine Firma gezahlt werden, bei der dieser Bevollmächtigte angestellt ist. Vertreter Klägerin

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Das Hamburger Lifestyle-Magazin Max hat am 26. September Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Redaktion im April diesen Jahres eingelegt. Die Durchsuchung war vom LG München angeordnet worden, nachdem Max in der Februarausgabe nächtliche Fotos von der Körperwelten-Ausstellung in der Münchener Innenstadt veröffentlicht hatte. Die bayerische Justiz sah darin eine strafbare "Störung der Totenruhe" und ordnete die Durchsuchung der gesamten Redaktion an. Im Rahmen einer nachträglichen Anhörung wurde daraufhin der Antrag auf Aufhebung der Durchsuchung abgewiesen. Vertreter Max

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Das Bundeskartellamt darf in zwei Streitigkeiten um Netznutzungsentgelte den angeordneten Sofortvollzug nicht durchsetzen. Dies beschloss kürzlich der Kartellsenat des OLG Düsseldorf in zwei Eilverfahren. Sie waren von der Stadtwerke Mainz AG bzw. der Heag Versorgungs-AG angestrengt worden. Mainz sollte mittels Sofortvollzug zur Preissenkung gezwungen werden, die Heag zahlreiche Entgeltauskünfte erteilen. Mit der OLG-Entscheidung ist der Sofortvollzug in beiden Fällen vorerst verhindert. Beide Verfahren sind in der Hauptsache weiterhin beim Düsseldorfer OLG anhängig. Berater Stadtwerke Mainz und Heag

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Auch in der süßen Warenwelt ist mitunter nicht alles so süß, wie es manchmal aussieht. Auch hier weht ein rauer Wind im Konkurrenzkampf der Hersteller. So kam es auch, dass sich die hohen Richter beim BGH in Karlsruhe Ende August mit dem Streit der beiden Süßwarenhersteller Ferrero und Haribo um die Bezeichnung 'Kinder Kram' konfrontiert sahen.

  Juve Plus Vergleich über Anwaltskosten

Nach zwölf Jahren ist der wohl längste und größte Zivilprozess in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende: Die beiden Parteien, RWE Power und das Land Rheinland-Pfalz, haben sich im September 2003 vor dem OLG Koblenz in einem Vergleich über die Verteilung der hohen Anwalts- und Gerichtskosten geeinigt.Vertreter RWE Power: Kümmerlein, Simon & Partner (Essen): Frank-J. Scheuten (1. und 2. Instanz), Prof. Dr. Fritz Ossenbühl (Gutachten) --- Eichele Ditgen (Koblenz): Dr. Karl Eichele (2. Instanz; vor Aufhebung Singularzulassung) --- Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Herbert Messer (BGH)

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Die Deutsche Telekom AG muss in einem Streit mit sieben Konkurrenten eine Offenlegung ihrer Kosten hinnehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.Vertreter Ewe Tel, Hansenet, Isis, Netcologne, Tesion, Versatel, Arcor: Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln, Frankfurt): Dr. Norbert Nolte, Dr. Thomas Tschentscher; Associates: Dr. Philipp Steinwärder, Dr. Torsten Schreier, Tobias Bosch, Dr. Julia Sommer

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Es geht um den Vorwurf des versuchten Exports von atomwaffenfähigem Material nach Nordkorea: Am 15. Oktober 2003 soll am Landgericht Stuttgart die Hauptverhandlung in dem viel beachteten Verfahren beginnen.Vertreter Geschäftsführer Optronic: Geis & Kollegen (Frankfurt): Egon Geis, Dr. Burkhard Immel --- Quedenfeld & Sauer (Stuttgart): Dr. Dietrich Quedenfeld

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Eine Welle von Klagen auf verletzte Persönlichkeitsrechte hat nach seinem Erscheinen das zweite Buch von Popstar Dieter Bohlen ausgelöst - JUVE blickt hinter die Kulissen.Vertreter Antragsteller Hamburg: Prinz Neidhardt Engelschall (Hamburg): Prof. Dr. Matthias Prinz

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Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Flowtex AG, Manfred Schmider, hat seinen Revisionsantrag gegen ein Urteil des Landgerichts Mannheim zurückgenommen.Verteidiger Manfred Schmider: Dr. Klaus Ulrich Ziegler (Frankfurt) --- Kroner Rechtsanwälte (Frankfurt): Bernd Kroner