Verfahren

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Honeywell und BorgWarner haben ihren 2001 vor dem Landgericht Düsseldorf begonnenen internationalen Patentverletzungsstreit um Abgasturbolader für Autos einvernehmlich mit einem Vergleich beendet. Vertreter Honeywell: Bird & Bird (Düsseldorf): Wolfgang von Meibom, Christian Harmsen --- Tiedtke Bühling Kinne & Partner (München): Dr. Georgi Chivarov (Patentanwälte)

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Der Schadensersatzprozess des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Intertronic Computergesellschafts GmbH ist gerechtfertigt.Vertreter Land NRW: Bird & Bird (Düsseldorf): Dr. Jan Byok, Associate: Dr. Nicola Jansen (beide Vergaberecht)

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In einem Beihilfeverfahren vor der Europäischen Kommission und den nationalen Förderbehörden sind der Advanced Mask Technology Center GmbH Beihilfen in Höhe von rund 98 Millionen Euro bewilligt worden. AMTC ist ein Jointventure aus Advanced Micro Devices Inc. , DuPont Photomasks und Infineon. Hintergrund ist die Errichtung einer Forschungs- und Entwicklungsanlage für optische Fotomasken, die bei der Fertigung von Mikrochips eingesetzt werden. (Antje Neumann)Berater AMTC-Dresden: Gleiss Lutz: Dr. Ulrich Soltész (Beihilferecht; Brüssel), Dr. Burghard Hildebrandt (öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Sven-Christian Witt (Steuerrecht; beide Berlin)

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Bei wiederverwendbaren medizinischen Hilfsmitteln wie Krankenfahrzeugen, Gehhilfen oder Prothesen muss eine gesetzliche Krankenkasse nicht sämtliche zugelassenen Anbieter in die Beschaffung von Material für ihre Versicherten einbeziehen.Vertreter Bundesknappschaft: PricewaterhouseCoopers Veltins (Düsseldorf): Dr. Thomas Kerkhoff (1. und 2. Instanz in den Parallelverfahren in Sachsen und Nordrhein-Westfalen) --- Dr. Thomas von Plehwe (Karlsruhe): BGH-Vertretung

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Die RSLCom Gruppe muss niedrigere Gebühren für eine Telekommunikationslizenz für Sprachtelefonie (Klasse 4) zahlen als die Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verlangt hatte. Damit setzte sie sich mit Ihrem Widerspruch durch. Vertreter RSL Com Gruppe: PricewaterhouseCoopers Veltins (Düsseldorf): Michael Schmittmann; Associate: Dr. Peter Sack

  Juve Plus Freshfields erfolgreich

Die Thüringer Energie AG (TEAG) darf ihr Stromversorgungsnetz behalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Weimar am 17. Juli 2003 entschieden.Vertreter TEAG: Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Benedikt Wolfers (Öffentliches Wirtschaftsrecht)

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Kanzleien müssen ein Mandat nicht unbedingt niederlegen, wenn sie einen Anwalt aus einer Sozietät aufnehmen, welche die Gegenseite vertritt. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Hinweis auf einen aktuellen Beschluss am 23. Juli 2003 mitgeteilt. Vorausgegangen war ein Rechtstreit zwischen der Ravensburger Kanzlei Volz, Angelstorf, Manok, Dr. Lehmann & Pahl und der örtlichen Anwaltskammer. Diese hatte die Kanzlei aufgefordert, insgesamt neun Mandate mit einem Auftragsvolumen von rund 42.000 Euro niederzulegen, nachdem ein angestellter Anwalt von einer Kanzlei zu Volz gewechselt war, die in den Fällen jeweils auf der Gegenseite stand.

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Die Verlagsgruppe Handelsblatt muss künftig die Nutzung so genannter Deep Links durch den Internetsuchdienst Paperboy zulassen. Mit dieser BGH-Entscheidung fand ein langjähriger Rechtsstreit zugunsten der Beklagten sein vorläufiges Ende.Vertreter Handelsblatt: Heuking Kühn Lüer Wojtek (Köln): Bert Bosten (Urheber- und Wettbewerbsrecht; 1. und 2. Instanz); Dr. Thomas von Plehwe (Karlsruhe; BGH-Anwalt)

  Juve Plus Streit um "Bunte"-Fotos

Die Zeitschrift "Bunte" darf nicht mehr über eine Begleiterin von Außenminister Joschka Fischer berichten. Das LG Berlin erließ eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt aus dem Verlagshaus Burda.Vertreter der Begleiterin: Hertin Anwaltssozietät (Berlin): Dr. Christian Schertz

  Juve Plus Insolvenzticker

"Mit dem Institut der Eigenverwaltung tun sich sich die meisten Gerichte noch schwer". Das sagt Ludger Westrick, und der muss es wissen. Geplant hatte der Bonner Insolvenzverwalter, Ende Juni 2003 zum Krisen-Geschäftsführer von Bouvier-Gonski berufen, den Großbuchhändlers als Eigenverwalter durch die Insolvenz zu führen. Doch ähnlich wie wenige Wochen zuvor bei Grundig machte dabei das Gericht nicht mit. Die Richterin berief Dr. Bruno Kübler zum vorläufigen Verwalter. Und Kübler, einer der bekanntesten, umtriebigsten und umstrittensten Vertreter seiner Zunft, ließ es sich nicht nehmen, sich Anfang Juli vom Gericht zum sogenannten starken Verwalter machen zu lassen - und damit die Kompetenzen von Westrick auf ein Minimum zusammenzustreichen.

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Gleich mehrere Verfahren gegen bzw. durch die IG Metall laufen derzeit vor deutschen Arbeitsgerichten. Hintergrund ist jeweils der robuste Auftritt der weltgrößten Industriegewerkschaft, zum einen im Zusammenhang mit dem kürzlichen Streik für die 35-Stunden-Woche in Ostdeutschland, zum anderen im Konkurrenzkampf mit der Christlichen Gewerkschaft Metall. Vor dem Arbeitsgericht (AG) Dresden will der Verband der sächischen Metall- und Elektroindustrie (VSME) die Rechtswidrigkeit des Streiks in Sachsen feststellen lassen. Die IG Metall habe die Urabstimmung nicht korrekt durchgeführt.