Verfahren

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Industrie- und Handelskammern sowie deren Tochterunternehmungen sind keine öffentlichen Auftraggeber. Daher sind sie bei der Auftragsvergabe frei von vergabrechtlichen Vorgaben. Dies ist das Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens, das kürzlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu Ende ging. Die Noske Office Consulting GmbH hatte vor der Vergabekammer Arnsberg ein Nachprüfungsverfahren gegen die IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (GfI) angestrengt. Die Tochter von 71 IHKen und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag hatte einen Auftrag zur Beschaffung von Rechnungswesen-Software vergeben, ohne das Vergaberecht zu berücksichtigen. Die Vergabekammer hatte schon Ende letzten Jahres zugunsten der IHK GfI entschieden und erklärt, sie wie auch die Anteilseigner seien keine öffentlichen Auftraggeber. Noske Office Consulting nahm nun nach der mündlichen Verhandlung vor dem OLG die Beschwerde gegen die Kammerentscheidung zurück. Vertreter IHK-GfI

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Ganz schön dünnhäutig gab sich DR. EBERHARD BRAUN (SCHULTZE & BRAUN) nachdem er sein Amt als Vorstandsvorsitzender von GRUNDIG Ende Mai 2003 niedergelegt hatte. Der routinierte Insolvenzverwalter, nur rund zwei Monate zuvor an die Unternehmensspitze berufen, war offensichtlich so erzürnt über einen Bericht in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass seine Kanzlei sich gezwungen sah, auf ihrer Homepage zu dem Artikel Stellung zu nehmen. Nachdem beanstandet wurde, dass die Beschreibung einer Insolvenz in Eigenverwaltung in der "FAZ" - vorsichtig gesagt - schief war (die Schultze & Braun-Pressemitteilung war weniger diplomatisch und warf der Zeitung einen "fundamentalen Mangel an Kenntnissen des neuen Insolvenzrechts" vor), verteidigte sich die Kanzlei noch gleich gegenüber Vorwürfen, die der Leser des "FAZ"-Berichts vergeblich suchen musste - wie etwa die "inzident" von der "FAZ" aufgestellte Behauptung, "Braun habe durch seine kurzfristige Tätigkeit als Vorstandsmitglied besondere finanzielle Vorteile erlangt". Dies sei "unrichtig", so die Kanzlei. Und seitdem wissen wir, dass es keinen schriftlichen Dienstvertrag zwischen Grundig und Braun gab und damit auch "keinerlei Entschädigungsforderungen für den Vorstand, der sein Amt niedergelegt hat" -allerdings hatte die Zeitung auch nichts Gegenteiliges behauptet.

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Im Mai berichtete JUVE Rechtsmarkt über zwei Schadensersatzprozesse gegen die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn, die erstmals für die klagenden Kunden entschieden worden waren. Vetreter Kreissparkasse Grafschaft Bentheim

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Der 30. April 2003 ist für den älteren Herrn mit dem weiß-grauen Haarschopf ein besonderer Tag. Wolfgang Jaeger, Vorsitzender Richter des Vergabesenats am OLG Düsseldorf, betritt zum letzten Mal als Richter die Hallen des OLG. Dort verkündet er einen Beschluss, der diesen Tag auch für Bruno Bröking unvergesslich werden lässt.

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Vor dem OLG München versucht der frühere Tennis-Star Boris Becker gegenwärtig eine Entschädigung von einer Millionen Euro von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu bekommen. Die FAZ hatte im Herbst 2001 für ihre neue Sonntagszeitung in Annoncen, auf Plakaten und in Fernsehspots mit einer Null-Nummer geworben, auf deren Titelseite ein Bild von Becker und die Ankündigung einer Story über den Sportler zu erkennen war. Die Ausgabe wurde allerdings nie veröffentlicht. Becker hatte die Verwendung seines Fotos für diese Art von Werbung nicht genehmigt. Momentan geht es um den Anspruch Beckers auf Auskunft darüber, wie oft die Anzeige geschaltet wurde. Das LG München hatte den Verlag in erster Instanz zur Auskunft verpflichtet. Vertreter Boris Becker

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Das Landgericht Mannheim hat in einem Patent- und Gebrauchsmusterverletzungsprozess gegen die Plenexis GmbH zugunsten der Klägerin Teles AG entschieden. Vertreter Teles

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Drei ehemalige Franchisenehmer der Apollo Optik GmbH & Co KG haben vor dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofes einen Sieg gegenüber ihren früheren Franchisigebern davongetragen. Vertreter Apollo Optik

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Die Stadt Hanau hat sich im Mai per Bürgerentscheid von ihrer umstrittenen Oberbürgermeisterin Margret Härtel getrennt.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich entschieden, dass die Struktur der nordrhein-westfälischen Wasserverbände verfassungskonform ist. Die Frage hatte sich durch eine Klage der gewerblichen Mitglieder des Lippeverbandes und der Emschergenossenschaft ergeben. Sie hatte beanstandet, dass zu den Mitgliedern der Verbandsgremien auch Arbeitnehmervertreter gehören. Neben diesen beiden Gruppen sind beispielsweise Land, Kommune und Kreis ebenso Mitglieder wie öffentliche Wasserversorger und andere Wasserentnehmer. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) betrachtet die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer wie auch der gewerblichen Mitglieder im Sinne des Demokratieprinzips für zweifelhaft. Doch laut BVerfG ist es legal, dass Betroffene in die Verbandsarbeit einbezogen werden, auch wenn es sich mit der Wasserversorgung um einen Bereich der Daseinsvorsorge handelt. Entscheidend ist dabei, dass die Verbände von einer demokratisch legitimierten Amtsverwaltung beaufsichtigt werden. Dies ist bei den Verbänden der Fall, so das BVerfG. Das Verfahren geht nun zurück an das BVerwG. Berater Lippeverband/Emschergenossenschaft

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In einem Beihilfeverfahren vor der Europäischen Kommission und den nationalen Förderbehörden sind der Papierfabrik Adolf Jass GmbH Beihilfen in Höhe von rund 70 Millionen Euro bewilligt worden. Damit soll die Errichtung einer 200 Millionen Euro teuren neuen Wellpappenrohpapier-Produktionsanlage in Thüringen gefördert werden. Das nach langen Verhandlungen am 13. Mai entschiedene Beihilfeverfahren wurde nach Maßgabe des geltenden "Multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben" geprüft. Vertertung Adolf Jass GmbH