Verfahren

  Juve Plus Wettbewerbsrecht

Die Bezeichnung „Praxis für Kieferorthopädie“ dürfen nur solche Zahnärzte verwenden, die zusätzlich auch als „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ qualifiziert sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, dessen Gründe nun veröffentlicht wurden. Geklagt hatte die Zahnärztekammer Nordrhein gegen einen Zahnarzt, der seine Praxis so nannte, aber nur den postgradualen Studiengang „Master of Science Kieferorthopädie“ erworben und mehrere Jahre in dem Fach praktiziert hatte.

  Juve Plus Deutsche Wohnen-Übernahme

Im Ringen um die Übernahme der Deutsche Wohnen hat ein britischer Hedgefonds Bedenken angemeldet. Der Fonds Davidson Kempner hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit soll der Deutsche Wohnen die Ausgabe neuer Aktien und der Verkauf eigener Aktien an Vonovia untersagt werden.

  Juve Plus Grenzfall

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren zu einer Erbsache aus Kärnten beschlossen, dass Schenkungen auf den Todesfall als Erbverträge einzustufen sind. Damit fallen sie unter die seit 2015 gültigen Bestimmungen der Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Geklagt hatte ein Kölner, der nach dem Tod seines Vaters 2018 eine Liegenschaft in Mauthen nicht im Grundbuch auf sich eintragen lassen konnte.

  Juve Plus Breitbandausbau

Beim gemeinsamen Glasfaserausbau im Nordwesten Deutschlands bekommen die Deutsche Telekom und der Regionalanbieter EWE Gegenwind. Das Bundeskartellamt hatte dem Gemeinschaftsunternehmen der beiden Firmen Ende 2019 die Freigabe erteilt. Nach einer Beschwerde von Vodafone und Deutsche Glasfaser hob das Oberlandesgericht Düsseldorf die Freigabe des Kartellamts nun auf.

  Juve Plus Gericht

Im juristischen Streit um die sogenannte Sonntagsfrage mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa ist Bundeswahlleiter Georg Thiel gescheitert. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mitteilte, wurde seine Beschwerde zurückgewiesen. Es ging um die Frage, ob Meinungsforschungsinstitute Umfragen veröffentlichen dürfen, in die Antworten von Briefwählern einfließen.

  Juve Plus Nicht sittenwidrig

Tausende Kläger werfen dem Stuttgarter Autobauer Daimler vor, in Dieselautos ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verwendet zu haben – das sogenannte Thermofenster. Der Bundesgerichtshof hat nun in vier weiteren Urteilen deutlich gemacht, dass er den Daimler-Fall anders einordnet als die VW-Software: Von Sittenwidrigkeit könne demnach beim Thermofenster nicht ausgegangen werden.

  Juve Plus Meinungsforschung

Das Umfrageinstitut Forsa darf im Rahmen seiner Sonntagsfrage Bürger auch fragen, ob und wie sie per Briefwahl abgestimmt haben. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Das Umfrageinstitut hatte per einstweiliger Feststellung auf ein Schreiben des Bundeswahleiters reagiert, der diese Praxis für nicht zulässig hielt.

  Juve Plus Prozessauftakt

Heute beginnt der Strafprozess gegen mehrere ehemalige Manager und Ingenieure von Volkswagen. Die Vorwürfe wiegen schwer: Es geht um gewerbs- und bandenmäßigen Betrug mit manipulierter Software in Millionen Autos. Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn wird zum Prozessauftakt nicht erscheinen müssen.

  Juve Plus EuGH

Der Europäische Gerichtshof hat der bisherigen Arbeitsweise der Übernahmekommission eine Absage erteilt. Die Luxemburger Richter erklärten Teile des österreichischen Übernahmegesetzes für europarechtswidrig. Nun ist der Gesetzgeber gezwungen nachzubessern und Betroffenen ein Mittel an die Hand zu geben, sich gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörde zu wehren.

  Juve Plus Schleichwerbung vorm BGH

Influencerinnen und Influencer dürfen bei Fotos, auf denen Produkte von Firmen zu sehen sind, ohne einen Hinweis auf Werbung auf die Firmen verweisen – wenn es nicht zu werblich wird. Das entschied der Bundesgerichtshof in drei Verfahren. Das betrifft zum Beispiel sogenannte Tap Tags bei Fotos auf Instagram, über die Nutzer auf die Profile von Herstellern oder Marken weitergeleitet werden.

  Juve Plus Computer gegen Anwalt

Der juristische Fachverlag Wolters Kluwer darf seinen Vertragsgenerator Smartlaw weiter anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Tür für computerbasierte Legal-Tech-Dienste weiter aufgestoßen. Wie weit genau, das werden die schriftlichen Urteilsgründe zeigen. Sie liegen noch nicht vor.