Markt und Management

Absolventenmarathon im Juni

Im Juni fanden gleich drei Absolventenmessen für junge Juristen statt. Die Besuchermassen hielten sich in Grenzen. Die Veranstalter nehmen sich gegenseitig die Butter vom Brot. Den Veranstaltungsreigen eröffnete im Juni der DeutscheAnwaltVerein mit der Messe AdvoJob, die parallel zu den Fachforen des Anwaltstages in Berlin in einem zweiten Hotel stattfand. Die Messestände waren hochkarätig mit den führenden Wirtschaftskanzleien besetzt. Nach groben Schätzungen waren nicht mehr als etwa 250 teilnehmende Absolventen gekommen, obwohl die Eintrittskarte gleichzeitig zum Besuch des Anwaltstages berechtigte. Als Konkurrenzveranstaltung zur jährlich von der IQB-GmbH veranstalteten JURAcon in Frankfurt geplant, hat die Berliner AdvoJob die Erwartungen nicht erfüllen können. Gründe dafür liegen am Veranstaltungsort, der besonders für Besucher aus Süddeutschland zu weit ist, zumal erst am 26. Mai die Bayrische Juristenmesse in München stattgefunden hatte. In die Parade sind dem DAV ferner der Clinton-Besuch und ein Berliner Radrennen gefahren, die für große Parkplatzprobleme in der Berliner Innenstadt gesorgt haben.

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Wer geht, wer kommt, was bleibt? Aktuelle Personalien, die den Markt bewegen - im übersichtlichen Newsticker! Alle ansehen

Die Solon Management Consulting GmbH hat mit Dr. Christian Bühring-Uhle (37, früher Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton, zuletzt The Boston Consulting Group) und Dr. habil. Andreas Nelle (37, vorher im Berliner Freshfields Bruckhaus Deringer-Büro) zum 1. August zwei neue Partner gewonnen. Die seit 1996 bestehende Unternehmensberatung mit Gründungssitz in München berät überwiegend IT- und Medienunternehmen der sogenannten New Economy. Bühring-Uhle und Nelle werden in der Solon Ventures, einer Beteiligungsgesellschaft des Unternehmens, Start-up-Beratung anbieten. Nelle wird im Berliner Büro, das zum 1. August eröffnet wurde, tätig sein.

Prof. Dr. Alfred Katz, der langjährige Erste Bürgermeister von Ulm und Honorarprofessor an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg, wird ab 1. September Rechtsanwalt bei Andersen Luther. Katz soll den Bereich Government Services im öffentlichen Recht (Finanzverfassungsrecht, Kommunalrecht) unterstützen. Aufgrund seiner Erfahrungen aus der Kommunalverwaltung ist Katz ferner spezialisiert auf Fragen im Zusammenhang mit Privatisierungen, Beteiligungs- und Steuerungsmodellen.

Professor Dr. Dr. h.c. Peter Schlechtriem, Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Freiburg, wird ab 1. Oktober dem Frankfurter Büro von Allen & Overy als sogenannter Of Cousel beitreten. Schlechtriem ist Spezialist im Zivilrecht, in der Rechtsvergleichung und im Schiedsgerichtswesen. In seiner anwaltlichen Tätigkeit bei A&O wird er sich dem Ausbau der europäischen Streitbeilegungspraxis (dispute resolution) mit dem Schwerpunkt Schiedsverfahrensrecht widmen. Weiterentwickeln wird Schlechtriem ferner das kanzleiinterne Fortbildungsprogramm.

Dr. Gerald Rittershaus, Seniorpartner der Mannheimer Sozietät Rittershaus, Wissmann & Rosenstiel, wurde im August zum Honorarprofessor der Universität Heidelberg ernannt. Hiermit wird Rittershaus für sein herausragendes Engagement ausgezeichnet, die überkommene Juristenausbildung durch anwaltliche Aspekte innovativ zu ergänzen. Er ist bereits seit 1995 Lehrbeauftragter der Universität im Pilotprojekt „Anwaltsorientierte Juristenausbildung“.

Unter fachlicher Leitung von Wellensiek Rechtsanwälte veranstaltet die Neue Betriebswirtschaft am 10. und 11. Oktober in Heidelberg eine Praktiker-Tagung zu den Erfahrungen mit der neuen Insolvenzordnung (InsO). Ein umfangreiches Referatsprogramm (insgesamt 17 Vorträge) gestalten Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Wissenschaftler. Themen sind u.a. aussergerichtliche Sanierungsmaßnahmen, Kapitalersatz, Insolvenzplan, Kreditversicherung, Organhaftung, Bankenhaftung, Reformaussichten.

Vom 21- bis 23. September wird in Stuttgart die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung des DAV zu ihrer Herbstkonferenz zusammenkommen. Expertenbeiträge sind u.a. zu folgenden Themen geplant: Insolvenzverwalterhaftung (Prof. Dr. Walter Gerhardt), Sanierungsprivileg gem. § 32 a Abs.3 Satz 3 GmbHG (Dr. Rudolf Neuhof), fehlerhafte Verfahrenseröffnung (Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfram Henckel), die sofortige weitere Beschwerde (Dr. Gerhard Pape), Übernahmeverhandlungen durch den Insolvenzverwalter am Beispiel Stella (Jan H. Wilhelm, Dr. Achim Ahrendt) und Unternehmenssanierung durch Insolvenzplan (Dr. Volker Grub).

Die Washingtoner Sozietät Howrey Simon Arnold & White mit weiteren 5 Standorten in den Vereinigten Staaten hat ihre Nachwuchsrekrutierung umstrukturiert, wie die New York Times berichtet: Unter dem Titel „summer bootcamp“ in Leesburg, Virginia, werden 50 Jurastudenten ab nächstes Jahr für zwei Wochen zu harter Arbeit (mindestens 12 Stunden pro Tag) in einem simulierten Gerichtsverfahren herangezogen, zwei weitere Wochen verbringen die Studenten in einem der Howrey-Büros. Als Gehalt erhalten sie für vier Wochen US-$ 12.000. Die Zeiten, in denen die Praktikanten im Sommer leichte Tätigkeiten verrichteten, zu teuren Mittagsessen ausgeführt wurden und für leichte Tätigkeiten mehr als US-$ 2.000 pro Woche verdienten, sind bei Howrey endgültig vorbei. Partner äusserten die Hoffnung, mit dem neuen Programm erhielten die Studenten einen besseren Einblick in die Arbeitswelt einer Anwaltskanzlei, als es ein Sommer mit kostenlosen Baseball- und Theaterkarten vermag. Auch könne der Praxisschock, der viele junge Anwälte zur Kündigung nach nur kurzer Beschäftigungsdauer bringt, vermieden werden, da die jungen Juristen genauer wüssten, was auf sie zu kommt. Howrey steht größenmäßig an 74. Stelle in den USA, wie The American Lawyer berichtet, und hat Schwerpunkte in den Bereichen Kartellrecht und Prozessführung im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz. Die Praktika der „Sommer-Associates“, wie die kurz vor dem Abschluss stehenden Studenten genannt werden, gehörten bisher zu den von vielen US-Kanzleien favorisierten Nachwuchsveranstaltungen, die die Kanzleien teuer zu stehen kommen. Howrey spart durch das neue Programm US-$ 700.000. Die Bezeichnung „boot-camp“ steht in den USA einerseits für die Grundausbildung junger Soldaten und zum anderen für die Resozialisierungslager für jugendliche Straftäter, die durch militärischen Drill wieder auf den rechten Weg gebracht werden sollen.

Die Limburger Advoselect-Sozietät Schäfer & Kollegen kooperiert seit dem Frühjahr mit der Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Nießler & Bock in Elz bei Limburg. Dr. Mathias Schäfer berichtet zu der Kooperation: „Der Kontakt zur Kanzlei Nießler & Bock besteht schon lange. Zu Karl Nießler gibt es eine weitläufige familiäre Bindung. Mit der Kooperation wollen wir das Insolvenzrecht in unserer Sozietät aufbauen. Nießler wurde schon häufiger als Verwalter mandatiert. Ausserdem möchten wir unser traditionelles Standbein im Erbrecht durch steuerliche Expertise ausbauen.“ Schäfer & Kollegen gibt es seit 1966 in Limburg. Die Vier-Anwälte-Kanzlei, davon zwei Notare, wird familiär geführt und verfügt über ein breites Spektrum mit wirtschaftsberatenden Schwerpunkten u.a. im Gesellschaftsrecht/Nachfolge/Erbrecht, Immobilienrecht (mit Bezug besonders zum französischen Recht), Arbeitsrecht und Vergaberecht. Im Herbst ist die Sozietät Veranstalter der ersten Limburger Erbrechtstage. Konkurrenz von Schäfer in Limburg ist die Sozietät Schmich, Lawall, Schmitt, Rosbach & Partner.

Dr. Ingo Brinker und Dr. Frank Ohler von Gleiss Lutz Hootz Hirsch haben für die Birmingham Mint Ltd. eine positive Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes vor dem OLG Düsseldorf erstritten. Gegenstand des Prozesses war ein Vergabeverfahren, das die Bundesschuldenverwaltung (BSV) als Bundesoberbehörde im Finanzministerium für den Bund durchgeführt hatte. Vergeben werden sollten Teilaufträge (Mio. 793,6) für die Rohprägung der insgesamt Mrd. 1,7 deutschen Ein- und Zwei-Euro-Münzplättchen. Die Ausschreibungsbedingungen enthielten eine sogenannte Loslimitierung, jeder Bieter durfte demnach nur eine bestimmte Höchstzahl von Teillosen für die Herstellung der Euro-Münzplättchen erwerben. Die BSV wollte jedoch drei Tochterunternehmen der Vereinigten Deutsche-Nickel-Werke AG (VDN AG) mehr Lose überlassen und teilte ihre beabsichtigte Vergabe-Entscheidung zehn Tage vor Auftragserteilung den Anbietern zur Überprüfung des Verfahrens mit. Hauptstreitpunkt in dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf war, ob die drei Tochterunternehmen im vergaberechtlichen Sinne als ein einziger Bieter anzusehen sind, oder nicht. Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf sah die Tochterunternehmen als ein einziges Unternehmen an, die Losvergabe an die drei VDN-Töchter war damit wettbewerbswidrig erfolgt. Die BSV vergab daraufhin die ausstehenden Teilaufträge ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. In den Medien war der Fall kritisch begleitet worden. Befürchtungen bestanden, die deutschen Euromünzen in Höhe von insgesamt 17 Mrd. könnten nicht rechtzeitig zur Währungsumstellung ausgeliefert werden. Dem war die BSV mit dem Hinweis entgegengetreten, der überwiegende Teil der Prägeaufträge (Mrd. 16.206.400) sei bis Ende Mai bereits an fünf deutsche Münzprägungsstätten vergeben worden, eine Verzögerung sei nicht zu erwarten gewesen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 sind eine Reihe neuer Rechtsanwälte beim BGH gewählt worden.

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