Meinung

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Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag eine weitreichende Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung beschlossen. Das Gesetzeswerk dürfte den Rechtsmarkt nachhaltig verändern. Das Geschäft von Rechtsdienstleistern wird auf rechtssichere Füße gestellt – und das Anwaltsmonopol ist Geschichte. Für die Bundesrechtsanwaltskammer, die sich heftig gegen wesentliche Teile der Reform gewehrt hat, ist es eine bittere Niederlage.

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Viele schütteln den Kopf, weil Kanzleien sich mit aberwitzigen Einstiegsgehältern überbieten – zumal dem durchschnittlichen Berufsanfänger andere Dinge eigentlich ohnehin wichtiger sind als Geld. Dennoch zahlt Willkie Farr & Gallagher neuerdings als erste Kanzlei im deutschen Markt 155.000 Euro zum Einstieg – 10.000 Euro mehr als der bisherige Spitzenreiter Sullivan & Cromwell. Verrückt? Nein! Kanzleien handeln damit auf ihre Weise durchaus rational.

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Wo ist das Problem, werden sich manche fragen. Vor einigen Wochen meldeten Großkanzleien wie Hogan Lovells oder Gleiss Lutz hervorragende Umsätze für 2020. Nun liegen die Zahlen für die 50 umsatzstärksten Kanzleien im Mittelstandsgeschäft vor und auch hier zeigt sich: Für breit aufgestellte Rechtsberater gibt es keine Corona-Krise, im Gegenteil.

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Rekorde, Rekorde, Rekorde – in den vergangenen Wochen haben zahlreiche Kanzleien ihre Umsatzzahlen aus 2020 veröffentlicht. Mehr Umsatz, mehr Produktivität, mehr Gewinn verbuchten fast alle, ob US-Einheit oder deutsche Großkanzlei. Jetzt ist die Frage, wie nachhaltig das Produktivitätsvirus wirkt.

Kommentar zu Freshfields‘ Zahlung

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat das Cum-Ex-Verfahren gegen Freshfields Bruckhaus Deringer eingestellt, nachdem die Kanzlei 10 Millionen Euro an die hessischen Finanzbehörden überwiesen hatte. Ein schnelles und elegantes Ende, kurz bevor der Strafprozess zur Insolvenz der Maple Bank beginnt. Doch nun bleibt offen, was Compliance in Kanzleien bedeutet und wo die Verantwortung des Wirtschaftsunternehmens Kanzlei beginnt.

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Mit einer fast identischen Anzahl an Partnerernennungen beweisen die Spitzenkanzleien strategische Kontinuität. Das zeigt die aktuelle JUVE-Untersuchung. Sie störten sich 2020 bei den Beförderungen nicht an Corona – wer schlau ist, hält es weiter so. Denn die Managementforschung empfiehlt Ausdauer und Etappenkonstanz.

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Es knirscht schon lange im Gebälk der sechzigjährigen BRAO. Inzwischen gleicht die Bundesrechtsanwaltsordnung einem Altbau, an den man im Laufe der Jahre hässliche Rollläden und billige Anbauten drangeflickt hat. Der lange erwartete Reformentwurf des Justizministeriums belässt es nicht bei kleinen Schönheitsreparaturen. Endlich nimmt das Berufsrecht neben Einzelanwälten auch Organisationen in den Blick.

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Der Wechsel von Managing-Partner Harald Selzner und drei weiteren Partnern von Latham & Watkins zu Noerr ist der bedeutendste Quereinstieg seit Jahren. Nichts könnte besser die Ambitionen von Noerr verdeutlichen, die Marktführer ernsthaft herauszufordern. Und gleichzeitig zeigt der Wechsel Latham die Entwicklungsgrenzen ihrer Corporate-Praxis auf.

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Frei von Sorgen! Ein bisschen scheint es derzeit so, als schwebe der Nachwuchsanwaltsmarkt losgelöst über den Wolken. Doch auch wenn das Krisenmanagement der Kanzleien funktioniert, andere Baustellen bleiben.

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Wie gut eine Maschine arbeitet, sieht man erst bei Dauervolllast. Bestes Beispiel war zuletzt die KfW: Als Scharnier zwischen Antragstellern, Bund, Kreditgeberbanken und Kapitalmarkt spielt die Förderbank eine zentrale Rolle bei den staatlichen Corona-Finanzhilfen. Um das enorme Antragsvolumen bewältigen zu können, musste das Inhouse-Team seine Rolle über Nacht neu definieren und extrem effizient arbeiten.