US-Justiz

Kehrtwende

Erst zog das US-Justizministerium seine Berufungen gegen vier Kanzleien zurück – ein Signal der Deeskalation im hochpolitischen Streit um Trumps Executive Orders. Doch nur einen Tag später folgt die Rolle rückwärts. Die Kehrtwende verlängert die Unsicherheit im US-Rechtsmarkt – und stellt die Standfestigkeit des Rechtsstaats erneut auf die Probe.

Trumps Executive Orders

Nach monatelangem Rechtsstreit gibt die Trump-Regierung ihre Verteidigung umstrittener Executive Orders gegen vier US-Kanzleien auf. Das Justizministerium zieht seine Berufungen zurück. Es ist ein Sieg für die Rule of Law – und wirft kein gutes Licht auf die neun anderen Kanzleien, die Trump 940 Millionen Dollar für kostenlose Rechtsberatung zugesagt hatten.

Trump vs. Kanzleien

Die US-Regierung von Präsident Donald Trump hat Kanzleien, Gerichte und Justiz-Behörden ins Visier genommen. Wer sich nicht so verhält, wie es sich die US-Regierung wünscht, muss mit massiven Konsequenzen rechnen. Nahezu täglich erlässt Trump neue Dekrete, täglich wird bekannt, welche Kanzleien und Institutionen sich dem Druck gebeugt haben. Doch es formiert sich auch Widerstand. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden.

Hintergrund Interview

Die US-Regierung greift den Rechtsstaat auf allen Ebenen an. Die Chicagoer Anwältin Rachel Cohen wurde durch ihre öffentliche Kündigung bei Skadden eine der ersten Stimmen des Widerstands. Im Gespräch mit JUVE erklärt sie, was sie antreibt, was ihr Angst macht und warum sie die Hoffnung trotz allem nicht aufgibt.

Azur Erste Preisträgerin

Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs hat den Konrad-Redeker-Preis für Rechtsstaatlichkeit, Haltung und Resilienz ins Leben gerufen. Erste Preisträgerin ist die amerikanische Anwältin Rachel Cohen, die sich gegen Einschüchterungsversuche der US-Regierung…

Gemeinsames Statement

In einer gemeinsamen Presseerklärung betonen die Rechtsanwaltskammern Frankfurt und München, dass die Angriffe der US-Regierung auf Kanzleien mit dem Grundverständnis einer freien Anwaltschaft unvereinbar sind. Die Kammern bieten den betroffenen Kanzleien Hilfe an, „deren berufsrechtliche Integrität zu sichern“.

Berufsrecht

Die US-Kanzleien, die mit der Trump-Regierung einen Deal eingegangen sind, haben „wahrscheinlich“ gegen deutsches Berufsrecht verstoßen. Das hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einem Positionspapier zur Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit von US-Kanzleien in Deutschland festgestellt.

Rechtsstaat unter Druck

Neun Kanzleien haben einen Deal mit der US-Regierung von Donald Trump unterzeichnet, der sie unter anderem zu „Pro-Bono-Leistungen“ im Wert von insgesamt hunderten Millionen Dollar verpflichtet. Unter ihnen sind auch sechs, die in Deutschland tätig sind: Latham, Kirkland, Willkie, A&O Shearman, Skadden und Milbank. Für diese Deals sollten sich auch die deutschen Rechtsanwaltskammern interessieren, sagen Berufsrechtler.

Druck der US-Regierung

Die Kanzleien, denen die Trump-Regierung wirtschaftlich den Garaus machen will, erfahren kaum Solidarität von den Top-Adressen der Zunft. Eine Ausnahme ist Freshfields: Die Kanzlei hat weitere Amicus-Curiae-Schriftsätze unterzeichnet. Das erfordert Courage, zumal heute eine wichtige Frist abläuft: Die US-Gleichstellungsbehörde verlangt ultimativ Auskünfte zu Diversity-Programmen.

US-Justizsystem

Gleich fünf weitere Top-Kanzleien an einem Tag haben der Zahlung von insgesamt 600 Millionen Dollar zugestimmt, um Sanktionen von US-Präsident Donald Trump abzuwenden – zu erbringen als Gratis-Rechtsberatung für die Regierung. Darunter sind drei Kanzleien, die auch in Deutschland zu den Schwergewichten zählen: Latham & Watkins, Kirkland & Ellis und A&O Shearman.

Trump vs. Big Law

Im Kampf der US-Regierung gegen Justiz und Kanzleien überschlagen sich die Ereignisse. WilmerHale und Jenner & Block haben sich vor Gericht erfolgreich gegen Dekrete von Präsident Donald Trump gewehrt. Skadden Arps Slate Meagher & Flom hingegen einigte sich, wie zuvor schon Paul Weiss, auf einen „Deal“ mit der Regierung – und muss sich nun Rückgratlosigkeit vorwerfen lassen.