Verfahren

  Juve Plus Einigung in Ausrüsterstreit

Adidas bleibt bis 2018 Ausrüster des Deutschen Fußballbunds (DFB). Mit Hilfe eines Schiedsgerichts haben der Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach und der Verband ihren monatelangen Streit über die Verlängerung des Ausrüstervertrags beigelegt.Der Schiedsspruch sieht vor, dass Adidas während der Vertragslaufzeit rund 200 Millionen Euro an den DFB überweist.

  Juve Plus Bewährungsstrafe

Der ehemalige Chef der Schmidt Bank, Dr. Karl-Gerhard Schmidt, hat wegen Untreue im besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr erhalten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage soll er zudem 250.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das Landgericht Hof sprach Schmidt jedoch im August zugleich vom Vorwurf des 232-fachen Betrugs frei.

  Juve Plus Die besondere Aufgabe

„Da habe ich mir dann eben eine Aktie gekauft“, sagt Dr. Thomas Heidel. Die Aussage klingt lapidar und ist es eigentlich auch. Aber nur auf den ersten Blick. Denn praktisch bildete der simple Kauf einer Aktie im Wert von rund 40 Euro den Auftakt für im wahrsten Sinne des Wortes besondere Ereignisse. Denn er ermöglichte Heidel die Teilnahme an der Hauptversammlung der Hypo- und Vereinsbank.

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Die BASF und ihre Tochter Wintershall müssen dem texanischen Ölkonzern Moncrief Oil International vorerst keinen Schadensersatz bezahlen. Das Landgericht Frankenthal hat die Klage des US-Unternehmens, mit der es unter anderem eine Schadenersatzsumme von 6,3 Milliarden Euro verlangte, abgewiesen. Firmenchef Richard Moncrief wirft BASF und Wintershall vor, den Energiekonzern Gazprom zum Vertragsbruch verleitet und sein Unternehmen aus einer bestehenden Vereinbarung gedrängt zu haben.

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Die Kapitalerhöhungen der WestLB und NordLB über insgesamt 9,1 Milliarden Euro, die die Banken in den letzten Jahren vorgenommen hatten, sind rechtens.Nach einer mehrjährigen beihilferechtlichen Untersuchung kam die EU-Kommission zu dem Ergebnis, die Beteiligten seien wie private Aktionäre vorgegangen, die Kapitaleinlagen seien nicht in beihilferechtlich bedenklicher Weise erfolgt.

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Die 'Süddeutsche Zeitung' hat zu Unrecht behauptet, dass der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende von Siemens, Prof. Dr. Heinrich von Pierer, zur Rettung seines Lebenswerks zu einem Bauernopfer bereit gewesen sei. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Die Zeitung hatte im April in dem Bericht "Der Mann, der Mr. Siemens war" einen Manager zitiert, der behauptete, von Pierer habe im Rahmen der Siemens-Affäre einen amtierenden Zentralvorstand als Schuldigen opfern wollen.

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Der schwedische Netzausrüster Ericsson und der südkoreanische Handyhersteller Samsung haben ihren weltweit geführten Streit um Mobilfunk-Patente verglichen. Ericsson gewehrt demnach Samsung eine Lizenz für Patente auf 2G- und 3G-Mobilfunktechniken, sodass die Südkoreaner weiter Netzausrüstungen und Endgeräte für Mobilfunknetze entwickeln und verkaufen können.

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In vier Bundesländern darf das Saatgutunternehmen Monsanto weiterhin gentechnisch veränderten Mais anbauen – ohne dabei auf benachbarte Imker Rücksicht nehmen zu müssen.In mehreren Verfahren hatten sich Imker gegen den kommerziellen Anbau der Maissorte MON 810 zur Wehr gesetzt, weil sie Einschränkungen bei der Verbrauchs- und Verkehrsfähigkeit ihres Honigs befürchteten, wenn die Bienen mit den Pollen der entsprechenden Maissorte in Berührung kämen.

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Die Abgeordneten des deutschen Bundestages müssen ihre Nebeneinkünfte offen legen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nachdem neun Parlamentarier gegen die Bestimmungen des Gesetzes zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten geklagt hatten, darunter vor allem Industrieberater und Rechtsanwälte. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab, da sie die Freiheit des Mandats nicht durch die neuen Transparenzregeln verletzt sahen. Das Volk habe ein Recht darauf, zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung Nebenverdienste der Abgeordneten honoriert werden.

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Obwohl die Deutsche Post bei den Briefsendungen und adressierten Katalogen einer bestimmten Gewichtsklasse bis zum Fall des Briefmonopols eine Exklusivlizenz hat, muss sie akzeptieren, dass Wettbewerber wie die PIN Group und TNT Post Regio bestimmte Postdienstleistungen wie die Übernachtzustellung anbieten dürfen.Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die Deutsche Post hatte sich gegen die Ausnahmelizenzen gewandt, die den Wettbewerbern von der Regulierungsbehörde erteilt worden sind.

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Die Ansiedelung eines Metro Cash & Carry-Markt in Brunnthal bei München ist vereinbar mit dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm. Das Bayrische Verwaltungsgericht gab der Klage der Gemeinde Brunnthal Recht, die den Freistaat Bayern zur Genehmigung des Baus verpflichten wollte. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung für das Projekt sei vorbehaltlos zu erteilen. Zu Unrecht habe der Freistaat Bayern argumentiert, die Ansiedelung des rund 29.000 m² großen Marktes mit unmittelbarem Anschluss an die Bundesautobahn A 8 und an die B 471 verstoße gegen das Gebot zum Flächensparen, wie es im Flächennutzungsplan festgelegt ist.