Verfahren

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Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau Gmb (Deges) muss zwei Aufträge zum Ausbau der Autobahn A 38 bis Mitte November vergeben. Das entschied das OLG Naumburg und beendete damit einen anderthalbjährigen Vergabestreit. Bieter sind Heilit + Woerner Bau GmbH sowie die Reinhold Meister GmbH. Sollte die Deges die Frist nicht einhalten, droht ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von einer halben Million Euro. In zwei Verfahren vor dem OLG ging es um die Frage, ob die Deges als öffentliche Auftraggeberin die beiden 2005 gestarteten Vergaben im März 2006 aufheben durfte.

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Der Verlag Gruner + Jahr (G+J) darf weiterhin die deutsche Ausgabe der Zeitschrift 'National Geographic' herausgeben. Der Kartellsenat des BGH entschied, dass der Lizenzvertrag zwischen der National Geographic Society und dem Hamburger Verlag sowie dem spanischen Verlagshaus RBA kein anmeldepflichtiger Zusammenschluss ist und damit nicht der Fusionskontrolle unterliegt. Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein Verbot des Bundeskartellamts vom August 2004 auf. Die Kontroll-Behörde hatte argumentiert, dass es sich bei dem 1999 geschlossenen Vertrag um einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss handele, weil G+J durch die Lizenz ein Marktpotential erwerbe, das die beherrschende Stellung des Verlags bei den populären Wissensmagazinen verstärke. Auf die Beschwerde der Unternehmen hob jedoch im Juni 2006 das Oberlandesgericht Düsseldorf die Untersagungsverfügung auf.

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Mit gebrauchten Lizenzen von Softwareprogrammen darf künftig nicht gehandelt werden. Dies hat das OLG München entschieden und damit die einstweilige Verfügung des Landgerichts München vom Januar gegen den Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft bestätigt. Usedsoft hatte Softwarelizenzen der Firma Oracle vor allem Kunden angeboten, die bereits Lizenzen des Softwareanbietes besaßen und die Software an weiteren Arbeitsplätzen nutzen wollten. Dabei handelte es sich um Lizenzen, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht.

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Das Nachrichtenmagazin ‚Spiegel’ darf die Kölner Verlegerfamilie Neven DuMont nicht mehr als Profiteur so genannter ‚Arisierungen’ während der Nazizeit bezeichnen. Das Landgericht (LG) Köln untersagte dem Magazin die Wiederholung dieser Aussage sowie weiterer Aussagen aus einem Artikel „Klüngeln im Krieg“. Darin hielt der ‚Spiegel’ der Verlegerfamilie, die unter anderem den ‚Kölner Stadt-Anzeiger’ und den ‚Express’ herausgibt, beispielsweise vor, in der Zeit des Nationalsozalismus vom Kauf dreier Grundstücke aus jüdischem Besitz profitiert zu haben. „Schleuderpreis“ und „Schnäppchen“ waren die Worte, die das Magazin in dem Zusammenhang gebrauchte. Ferner entschied das LG, dass das Nachrichtenmagazin die Anschuldigungen widerrufen müsse.

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Die Deutsche Börse muss ihre Börsenordnung überarbeiten. Die bisherige widerspricht in Teilen dem Börsengesetz. Der hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte Ende September die betreffenden Bestimmungen für unwirksam. Die Renell Wertpapierhandelsbank, eine an der Börse zugelassene Betreuerin von Orderbüchern (Skontroführerin), hatte gegen die seit Juli 2005 geltende Neuordnung des Präsenzhandels ein Normenkontrollverfahren angestrengt, weil sie diese für „willkürlich und sachwidrig“ hielt. Nach den damals geltenden Kriterien – Marktanteil und Leistungsmessung – hatte Renell kein Betreuungsmandat erhalten.

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Sie sind eine neue Form des Kaffeegenusses und ein Millionengeschäft. Nun aber büsste Sara Lee sein Patentrecht auf Kaffeepads für Senseo-Maschinen ein. Das europäische Patentamt hat Ende August ein entsprechendes europäisches Patent der Niederländer mangels erfinderischer Tätigkeit vollständig widerrufen.Die Entscheidung des EPAs ist der vorläufige Höhepunkt in einer europaweiten Auseinandersetzung zwischen Sara Lee – hinter der Marke steht der niederländische Kaffeekonzern Douwe Egberts – und verschiedenen Kaffeeröstern.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird interne Daten deutscher Strom- und Gasnetzbetreiber nicht wie geplant veröffentlichen. Dies ist das Ergebnis einer vertraglichen Vergleichsvereinbarung, die die BNetzA und zahlreiche Netzbetreiber Ende August geschlossen haben. Die Netzbetreiber hatten gegen die ursprüngliche Absicht der BNetzA vor dem OLG Düsseldorf Unterlassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Verfügung eingereicht. Die Kosten des Verfahrens erlegten die Richter der Agentur auf.

  Juve Plus Größter Schlag gegen Markenpiraten

Dem Hamburger Zoll ist der vermutlich weltweit größte Schlag gegen Markenpiraten gelungen. Im Hamburger Hafen beschlagnahmte er in den vergangenen zwei Monaten insgesamt 117 Container mit Plagiaten von Markenherstellern, deren Wert im Original rund 383 Millionen Euro betragen würde. Darunter befanden sich in 101 der Container etwa eine Million nachgeahmte Sportschuhe der Marke Nike. Daneben entdeckte der Zoll auch Fälschungen der Marken Puma, Adidas, Rolex und Chopard.

  Juve Plus Goldhasen-Streit geht weiter

Die Schokoladenhasen des fränkischen Unternehmens Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG verletzen die Markenrechte der Lindt & Sprüngli AG. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche.Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli stellt den Lindt Goldhasen her, für den seit 2001 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eine Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Diese besteht aus einem in Goldfolie eingewickelten und sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband mit Schleife und Glöckchen sowie dem Aufdruck 'Lindt Goldhase'.

  Juve Plus Erste deutsche Vioxx-Urteile

Ein direkter Zusammenhang zwischen der Einnahme des Arthritis-Medikaments Vioxx und Herzerkrankungen konnte bisher nicht ausreichend dargelegt werden. So urteilte das Landgericht Berlin und wies die ersten beiden Klagen gegen MSD Sharp & Dohme, den deutschen Vertreiber des Schmerzmittels Vioxx, gleich am ersten Verhandlungstag ab. Eine 60-jährige Berlinerin hatte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 80.000 Euro verlangt, weil das mittlerweile vom Markt genommene Vioxx bei ihr Herzprobleme verursacht habe. Nach Ansicht des Gerichts konnte die Klägerin jedoch nicht ausreichend darlegen, dass die Einnahme des Medikaments ihre Erkrankung hervorgerufen habe.

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Die Antonov Automotive Technologies B.V. hat im Patentstreit um Hybridmotoren mit der Toyota Deutschland GmbH vorläufig einen Rückschlag erlitten. Ende August erklärte das Bundespatentgericht ein entsprechendes europäisches Patent von Antonov mit Wirkung für Deutschland für nichtig. Das Urteil des Bundespatentgerichts ist vorläufig, denn Antonov stand bei Redaktionsschluss noch die Berufung offen. Zudem wirkt es sich auf das parallele Verletzungsverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht aus. Bis zur endgültigen Klärung der Nichtigkeit des Antonov-Patents setzten die Richter das Verletzungsverfahren aus.