Verfahren

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Mehrere große D&O-Versicherer haben sich mit DaimlerChrysler verglichen. Es ging um 175 Millionen Euro, die der Autobauer von ACE, Axa, Chubb, Zurich Financial, Gerling, XL und Baseler seit Jahren einforderte. Anlass war ein im Jahr 2000 geführtes Interview mit dem damaligen Konzernführer Jürgen Schrempp. Er hatte gesagt, die Verbindung mit Daimler sei keine Fusion, sondern eine Übernahme des US-Unternehmens durch die Schwaben gewesen. In der Folge hatten dann Chrysler-Aktionäre das Unternehmen auf Schadensersatz verklagt, da sie sich getäuscht sahen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Gasnetzzugang in Deutschland erleichtert. Damit hatte die Beschwerde des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (BNE) und von Nuon Deutschland Erfolg. Sie waren gegen das von RWE Transportnetz Gas, E.on Hanse und den Stadtwerke Hannover genutzete Einzelbuchungsmodell vorgegangen. Dies beinhaltete, dass der Gastransport nur über viele Einzelnetze gebucht und abgewickelt werden konnte. Hierzu waren mehrere Verträge nötig.

  Juve Plus Berliner Bankenprozess

Der Ex-Vorstandschef der BerlinHyp Klaus-Rüdiger Landowsky ist im so genannten Berliner Bankenverfahren wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Auch vier andere Ex-Vorstände der BerlinHyp, Klaus Noack, Gerd-Ulrich Blümel, Horst Büttner und Heinz Wehling, erhielten Bewährungsstrafen. Die anderen sieben Angeklagten wurden freigesprochen. Dies entschied gestern das Landgericht Berlin.

  Juve Plus 'Cicero'-Razzia war rechtswidrig

Die Durchsuchung der 'Cicero'-Redaktion und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel waren ein ungerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am vergangenen Dienstag entschieden. Die im Ringier-Verlag erscheinende Zeitschrift hatte im April 2005 einen Artikel über den Terroristen Abu Mousab al Zarqawi veröffentlicht. In diesem zitierte der Verfasser ausführlich aus einem als Verschlusssache gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamtes. Im September 2005 hatte die Staatsanwaltschaft die Redaktion durchsucht und verschiedene Datenträger sichergestellt sowie die Festplatte des Journalisten kopiert. Gegen ihn war ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses angeordnet worden.

  Juve Plus Streit um Dax-Lizenzgebühren

Die Commerzbank darf vorerst weiter ohne Zahlung von Lizenzgebühren an die Deutsche Börse AG mit Optionsscheinen handeln, die sich auf den Dax beziehen. Dies entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Mitte Februar. Die Deutsche Börse ist Inhaberin der Wortmarke 'Dax' und schließt mit Finanzdienstleistern, die Dax-bezogene Wertpapiere anbieten, standardisierte Lizenzverträge ab. Als erster Lizenznehmer hatte die Commerzbank den Vertrag gekündigt und geklagt. Denn das Bankhaus wollte sich nicht untersagen lassen, Wertpapiere zu bewerben und zu vertreiben, die lediglich beschreibend Bezug auf den Begriff Dax nehmen.

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Die Restitutionsgesellschaft der Gewerkschaften, die BGAG Immobilien Ost, hat keinen Anspruch auf einen Anteil des Erlöses der Deutschen Rentenversicherung Bund (auch: BfA) aus dem Verkauf der Gagfah.

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DaimlerChrysler hat mit dem ehemaligen Leiter der Hamburger Mercedes-Benz Niederlassung, Walter Missing, einen Vergleich geschlossen. Missing hatte sich gegen seine fristlose Kündigung gewehrt, die in erster Instanz bestätigt worden war. Mit dem Vergleich wurden die Streitigkeiten der Parteien vor dem Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamburg nun abgeschlossen. Damit hat das Unternehmen einen weiteren Rechtsstreit in der so genannten Vertriebsaffäre beigelegt, weitere Verfahren laufen allerdings noch.

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Die Hersteller von Computerdruckern müssen weiterhin keine Urheberrechtsabgabe für verkaufte Drucker zahlen. Das OLG Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort abgewiesen und somit als erstes deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung nach Urheberrechtsabgaben abgelehnt. Die VG Wort argumentierte, dass mit Hilfe der Drucker geschützte Werke vervielfältigt werden könnten und verlangte rückwirkend bis 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jedes Gerät.

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Die BZD Gesellschaft für Transfusionsmedizin Duisburg GmbH darf keine Passage aus dem Transfusionsgesetz für ihre Zwecke, den Aufruf zur Blutspende, nutzen.Dies entschied das OLG Düsseldorf Ende Dezember und bestätigte damit eine entsprechende einstweilige Verfügung. Geklagt hatte der DRK-Blutspendedienst West, der die BZD zunächst angriff, weil diese darauf hingewiesen hatte, dass bei der Abgabe einer Blutspende ein bestimmter Geldbetrag gezahlt würde.

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Der im Januar 2004 erfolgte Zusammenschluss der Deutschen Bahn mit den Üstra Hannoverschen Verkehrsbetrieben ist wieder aufgelöst worden. Dazu entschieden sich die Unternehmen, nachdem zuvor der Bundesgerichtshof den Zusammenschluss für nicht genehmigungsfähig erklärt hatte. Damit endet das Jointventure Intalliance AG, an der beide Seiten jeweils mit 40 Prozent sowie die NordLB als Finanzinvestor mit 20 Prozent beteiligt waren.

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Der Bund muss der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Asbestbeseitigung, geführt von Strabag und Bilfinger Berger, die zustätzlich entstandenen Kosten bei der Asbestbeseitigung im Palast der Republik erstatten.Das hat das Kammergericht Berlin Ende Dezember als Berufungsgericht entschieden. Die Kammer urteilte, dass eine Reihe von Asbestfundstellen für die Unternehmen nicht erkennbar gewesen seien, da sie bei der Besichtigung vor Angebotsabgabe keine Wände hätten aufreißen dürfen.