Verfahren

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Die Bezeichnung 'Yoghurt-Gums' ist wie eine Marke zu behandeln. Dies hat das Landgericht Düsseldorf im April entschieden und damit die Klage des Süßwarenherstellers Haribo gegen seinen Konkurrenten Katjes abgewiesen. Haribo hatte geltend gemacht, dass 'Yoghurt-Gums' lediglich beschreibenden Charakter für ein Fruchtgummi-Produkt von Katjes habe und nicht als Herstellerhinweis zu werten sei. Haribo wollte deshalb die Bezeichnung für eigene ähnliche Produkte frei verwenden. Die Richter in Düsseldorf sahen jedoch aufgrund einer Verkehrsumfrage die markenmäßige Benutzung der Bezeichnung als ausreichend erwiesen an. Haribo kündigte Berufung gegen das Urteil an. Vertreter Haribo

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Die Kölner Staatsanwaltschaft hat wegen Insolvenzverschleppung vor dem Amtsgericht Köln Anklage gegen den ehemaligen Verleger Ludwig Könemann und zwei weitere Geschäftsführer erhoben. Der in den 1990er Jahren als rasanter Aufsteiger geltende Buchverleger meldete für seine Verlagsgesellschaft im Dezember 2001 Insolvenz an, nachdem die Bayerische Landesbank die Kredite gekündigt hatte. Nach Ansicht der Ermittler war das Unternehmen jedoch bereits im März des Jahres überschuldet. Die Verteidiger hingegegen meinen, die Anklagebehörde bewerte die zum fraglichen Zeitraum vorhandenen Buchbestände falsch. Verteidiger Könemann

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Rund drei Jahre nach der Insolvenz der Kinowelt AG muss sich seit Mitte April der Ex-Vorstandsvorsitzende Michael Kölmel vor dem Münchner Landgericht wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und anderer Delikte verantworten. Vorgeworfen wird ihm, rund 20 Millionen Euro aus der Kinowelt auf Konten seiner Firma Sportwelt umgeleitet und so den Aktionären und Gläubigern entzogen zu haben. Kölmel übernahm später mit Hilfe der Sparkasse Leipzig wesentliche Unternehmensteile aus der Insolvenz und gründete im Osten die Kinowelt GmbH. Zugleich ist er auch einer der wesentlichen Investoren des dortigen WM-Stadionbaus, das zugleich dem - ebenfalls insolventen - VfB Leipzig wieder Auftrieb geben soll. Ein Urteil wird nicht vor Ende Juli erwartet. Verteidiger Michael Kölmel

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Bilfinger Berger AG und DSD Dillinger Stahlbau GmbH kommen beim Bau der sächsischen Seidewitztal-Brücke (A 17) nicht zum Zuge. Die Vergabekammer Sachsen lehnte einen entsprechenden Nachprüfungsantrag des Konsortiums für den Auftrag ab. Die Vergabestelle ist die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -baugesellschaft mbH. Siegreicher Bieter ist die Ed. Züblin AG. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 25 Millionen Euro. Vertreter Bilfinger Berger/ DSD

  Juve Plus Wegen UMTS-Auktion

Der Mannheimer Aktienrechtler Dr. Wolfgang Philipp (70) von der Kanzlei Philipp Sudmann & Schendel hat im April beim Landgericht Bonn Klage gegen den Bund eingereicht. Der Grund: Die Versteigerung der UMTS-Lizenzen vor vier Jahren sei nicht rechtmäßig gewesen, meint Philipp, der sich als Kleinaktionär der Deutschen Telekom selbst geschädigt fühlt.

  Juve Plus Wie erwartet

Im Kölner Müllprozess hat das Landgericht Köln am heutigen Donnerstag die Urteile verkündet. Nach einer Aktenpanne fielen die Strafen für den Ex-Manager der Müllverbrennungsanlage Ulrich Eisermann, den Baumanager Sigfrid Michelfelder und den SPD-Politiker Norbert Rüther wie erwartet sehr milde aus. Eisermann wurde wegen Bestechung und Bestechlichkeit zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Michelfelder, zur Zeit der Vorfälle Geschäftsführer des Anlagenbauers Steinmüller, bleibt dagegen auf freiem Fuß: Wegen Bestechung erhielt er zwei Jahre auf Bewährung. Sowohl Eisermann als auch Michelfelder hatten Geständnisse abgelegt.

  Juve Plus 'Holzmüller'-Folgeurteil

Die Mitwirkungsbefugnis von Aktionären auf Hauptversammlungen bleibt im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen eingeschränkt. Dies hat der BGH am vergangenen Montag klargestellt. Damit braucht der Vorstand auch weiter keine Zustimmung bei Maßnahmen, die beispielsweise in ihrer Bedeutung weniger als 50 Prozent des Konzernvermögens berühren.Die Richter wandten sich mit dem Urteil gegen eine zuletzt häufiger diskutierte Ausweitung der so genannten Holzmüller-Grundsätze aus dem Jahre 1982. Nach 'Holzmüller' stehen den Aktionären gesetzlich nicht geregelte Mitwirkungsrechte bei wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung zu - Auslöser damals war die Ausgliederung eines Teilbetriebs gewesen, der 80 Prozent des Gesellschaftsvermögens ausmachte.

  Juve Plus Haribo macht nicht alle froh

Ähnlich wie einem Diabetiker, der vor zwei Jahren den Hersteller des Schokoriegels Mars wegen seiner Krankheit verantwortlich zu machen versuchte, ist es im April einer Lakritz-Liebhaberin ergangen: Sie verlor einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Bonn gegen den Süßwarenproduzenten Haribo. Die Berlinerin, die durch monatelangen, exzessiven Verzehr von Lakritzschnecken gesundheitlichen Schaden genommen haben wollte, verlangte 6000 Euro Schmerzensgeld. Bei Haribo sah man die Sache von Anfang an gelassen und ließ sich nicht auf Güteverhandlungen ein. Zu recht, wie sich nun herausstellte.

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Die Basketballbundesliga entwickelt sich zu einer Pleite-Liga. Nachdem im Dezember der Traditionsklub Brandt Hagen Insolvenz beantragt hatte, traf es Mitte März den €Mitteldeutschen BC€ (MBC) aus dem sachsen-anhaltinischen Weißwasser. Ironie des Schicksals: Dem wirtschaftlichen Niedergang steht ein sportlicher Höhenflug gegenüber. Als zweiter deutscher Basketballverein überhaupt konnte der MBC einen europäischen Vereinswettbewerb gewinnen, den IBA Europe Cup. Anders als in Hagen blieb die komplette Mannschaft, inklusiv dem Coach und ehemaligen Bundestrainer Henrik Dettmann auch nach dem Insolvenzantrag in Weißwasser. Eigentlich eine gute Perspektive, um auch im nächsten Jahr Erstligabasketball in der Region um Halle herum zu erleben, wenn...++++ ... ja, wenn die Funktionäre nicht wären. Erst wollte Otto Reintjes, der Geschäftsführer der Basketball-Bundesliga GmbH - der im basketballdeutsch auch Commissioner heißt - den MBC sofort vom Spielbetrieb ausschließen. Dies konnte der vorläufige Insolvenzverwalter, der Kübler-Partner aus Halle, Dr. Dieter Kühne nur mit einer beim Landgericht Köln beantragten einsweiligen Verfügung verhindern. Er sicherte damit dem Verein die Zugehörigkeit zur ersten Liga zunächst bis zum 30. April. Doch das genügt nicht. Denn wenn der Verein vor Ablauf der Saison am 31. Juli seine Lizenz verliert, triit die Kündigung des Teilnahmerechtsvertrags in Kraft und der MBC steht neben Brandt Hagen als zweiter Absteiger fest. "Damit hätten wir die sportlichen Kriterien für die Beantragung einer Bundesligalizenz zur neuen Saison nicht erfüllt", sagt Kühne. Er bereitet sich daher auf die Hauptverhandlung beim Schiedsgericht vor - "da ist man nicht so häufig" -, um die sportlichen Voraussetzungen noch zu schaffen. Hinzu kommen müssen natürlich noch wirtschaftliche Kriterien. Doch anders als im Basketball ist der Insolvenzexperte hier Profi. Er versucht über eine Auffanglösung die Lizenz für die nächste Saison zu erhalten und hat auch schon einen Business-Plan in der Schublade. Dieser sieht einerseits Einsparungen für den Vereinsbetrieb vor, andererseits setzt er auf die Beteiligung der regionalen Wirtschaft als Sponsoren. Mit dem MBC identifiziere sich die ganze Region, so Kühne, so dass der Verein auch einen positiven Standortfaktor bilde. ++++

  Juve Plus Dorda Brugger

Da hat Bundesfinanzminister Hans Eichel auch einmal Grund zum Lächeln: Der Bundesrepublik Deutschland steht das Vermögen eines Stasi-Unternehmens in Höhe von rund 190 Millionen Euro zu. Dies hat vor kurzem der Oberste Gerichtshof der Bundesrepublik Österreich nach rund zehn Jahre währender Auseinandersetzung entschieden. Die Richter urteilten, dass das Ost-Berliner Außenhandelsunternehmen F. C. Gerlach ein Staatsbetrieb der DDR war und dessen Vermögen damit der DDR-Rechtsnachfolgerin Deutschland gehöre. Dieses belief sich Anfang der 90er Jahre auf gut 74 Millionen Euro und ruhte ursprünglich auf einem Konto der Schoellerbank in Wien. Mit Zinsen und Verfahrenskosten ist die Summe, die die Gerlach-Nachfolgegesellschaft Fortintakt begleichen muss, nun auf 190 Millionen Euro gestiegen.

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Die Commerzbank muss einem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Paragraf 826 BGB) bei einem kreditfinanzierten Immobiliengeschäft Schadensersatz zahlen. Dies hat kürzlich der BGH entschieden. Er bestätigte damit ein Urteil des OLG Frankfurt. Der Vertretung des Anlegers zufolge sei somit erstmalig ein positives Urteil in Verbindung mit Paragraf 826 BGB erwirkt worden.

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