Verfahren

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Der BGH hat Ende September eine Unterlassungsklage des Ex-Telekom-Chefs Ron Sommer gegen die Verlagsgruppe Handelsblatt abgewiesen. Stein des Anstoßes bildete eine satirische Fotomontage, die vor drei Jahren in der "Wirtschaftswoche" erschienen war und Sommer auf einem bröckelnden "T" in Form des Telekom-Firmenemblems gezeigt hatte. Sommer sah daraufhin sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch das verwendete, fotomechanisch nachbearbeitete Foto seine Gesichtszüge nachteilig verändert worden seien. Der 6. Zivilsenat in Karlsruhe kam zu dem Schluss, dass es "bereits zweifelhaft" sei, "ob die geringfügige Veränderung des Gesichts" von Sommer ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht überhaupt verletze, und hob damit das Urteil des OLG Hamburg auf. Vertreter Handelsblatt

  Juve Plus Latham & Watkins

Nach der Klage-Premiere ist der Vorhang schnell gefallen: Die erste Schadensersatzklage eines nikotinabhängigen Rauchers in Deutschland gegen eine Zigarettenfirma war bereits nach drei Tagen abgewiesen.Vertreter Walter Heine: Sozietät Dr. Oexmann (Hamm): Dr. Burkhard Oexman

  Juve Plus Keine Revision

Im viel beachteten Streit um die Gültigkeit eines langfristigen Gasliefervertrages hat Thyssengas aufgegeben. Damit haben die Stadtwerke Aachen (Stawag) das Verfahren gewonnen. Einen Tag vor der mündlichen BGH-Verhandlung Anfang November zog Thyssengas seinen Revisionsantrag gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf zurück.Berater Thyssengas: Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Andreas Röhling, Dr. Ulrich Scholz (1. u. 2. Instanz) --- Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Herbert Messer (BGH) --- Inhouse (Duisburg): Ludwig Quecke

  Juve Plus Kopierschutz

Media Markt Frankfurt darf zukünftig keine so genannten Kopierschutzknacker mehr verkaufen. Die Macrovision Corporation, USA, hat dies Ende September per einstweiliger Verfügung vor dem LG Frankfurt gegen Media Markt Frankfurt durchgesetzt. Vertreter Macrovision: Nörr Stiefenhofer Lutz (München): Dr. Frauke Schmid-Petersen, Dr. Martin Diesbach, Dr. Peter Bräutigam

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Boris Becker soll für die Verluste seines insolventen Internetportals Sportgate AG aufkommen. Hartwig Albers, Insolvenzverwalter über das Vermögen von Sportgate, hat Becker auf die Zahlung von 1,5 Millionen Euro verklagt. In der mündlichen Verhandlung Mitte September vor dem LG München schlug der vorsitzende Richter einen Vergleich von 150.000 bis 300.000 Euro vor, der nicht zustande kam. Becker soll sich 2000 in einer Erklärung verpflichtet haben, Verluste von Sportgate bis zu 1,5 Millionen Euro auszugleichen. Das Gericht wird am 11. Dezember eine Entscheidung verkünden. Vertreter Boris Becker

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In einem Urteil vom 25. September 2003 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Land Berlin für die Teilnahme eines Rechtsreferendars an der zweiten juristischen Staatsprüfung keine Gebühren verlangen darf. Geklagt hatten eine Reihe (ehemaliger) Referendare. Das Gericht war der Ansicht, dass der Status der Referendare als Beamte auf Widerruf ausschlaggebend sei. Der Landesgesetzgeber könne frei entscheiden, wie er den juristischen Vorbereitungsdienst organisiere: Als Beamtenverhältnis auf Widerruf, als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder privatrechtlich. Wenn er aber das Beamtenverhältnis wähle, so habe er die Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes und des Deutschen Richtergesetzes zu beachten. Danach sei die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für den den Auszubildenden unentgeltlich. Das gelte auch für die zweite Staatsprüfung als Bestandteil der Ausbildung. Für die Zukunft wird das Urteil allerdings keine Relevanz haben, da das Land Berlin dazu übergegangen ist, das Referendariat als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zu organisieren. Somit ist es nicht mehr an Regelungen aus dem Beamtenverhältnis gebunden. (ML/No)Vertreter Kläger u.a.

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Das bereits im Mai von den Aktionären der HVB Real Estate Bank AG beschlossene Squeeze-out-Verfahren konnte erfolgreich zu Ende geführt werden. Das LG München hat die Anfechtungsklage eines Aktionärs wegen angeblicher Verletzungen verschiedener wertpapierrechtlicher Vorschriften im August zurückgewiesen. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre war auf Verlangen der Hauptaktionärin DIA Vermögensverwaltungs GmbH durchgeführt worden. Vertreter HVB Real Estate Bank

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Der EuGH hat das partielle Fahrverbot, das die Landesregierung von Tirol für einen Teil der Inntal-Autobahn A 12 verhängt hatte, bis zum 30. April 2004 ausgesetzt. Betroffen davon waren Schwerlasttransporte für bestimmte Warengruppen wie Abfälle, Getreide oder Kraftfahrzeuge. Die EU-Kommission argumentierte, unterstützt von Deutschland und Italien, dass dieses Fahrverbot teilweise diskriminierend wirke. Österreich rechtfertigte die Maßnahme mit der Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxide. Der EuGH jedoch schloss sich der Aussage der Kommission an. Die Parteien haben nun Zeit, bis zum 6. Februar 2004 weitere Informationen zu liefern, auf deren Grundlage dann der EuGH über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Vertretung EU-Kommission

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Was sich Anfang Oktober in der eleganten Cargolifter-Halle abspielte, hatte frappierende Ähnlichkeit mit einer Haushaltsauflösung. Der Aachener Insolvenzverwalter des abgestürzten Luftschiffbauers, PROF. DR. ROLF-DIETER MÖNNING (MÖNNING & GEORG), wollte alles unters Volk bringen,was ging - insgesamt 8.000 Einzelteile, von der Großmaschine bis zum Schredder. Klar war von vornherein, dass auch im Optimalfall nur ein Bruchteil der 120 Millionen Euro Schulden damit gedeckt würden, aber besser ein bisschen Quote als gar nichts. Die nagelneuen Wagen der Betriebsfeuerwehr gingen übrigens laut Presseberichten an den neuen Inhaber der Halle, der dort einen Urwaldpark installieren will - Lianen statt Luftschiffe.+++ Abgetaucht ist BALTIC SUBMARINE, bevor - wie beim großen Bruder Cargolifter - die Produktion richtig in Schwung kam. Das Rostocker Unternehmen wollte mit Touristen-U-Booten zu Wasser, stattdessen ging man schon vor Produktionsbeginn zunächst einmal baden. Im Portemonnaie fehlen 250.000 Euro, die ein privater Investor aufbringen wollte, der es sich dann aber anders überlegte. Das restliche Kapital hatten die Existenzgründer bereits zusammen. Der Vier-Mann-Betrieb wird jetzt von ULRIKE HOGE-PETERS aus der Frankfurter Kanzlei WALTER & WALTER verwaltet. Die vor allem im Hessischen eingesetzte Verwalterin und ihre Kanzlei verfügen auch über ein Büro im Ostseebad Bad Doberan, was die Entscheidung des Amtsgerichts Rostock einigermaßen erklärlich machen dürfte. U-Boot-Kapitän und Geschäftsführer Jörn Lutat hält derweil Kurs und verhandelt mit möglichen neuen Geldgebern. Ob er noch einmal zum Luftholen auftauchen wird, weiß er nicht aber: "Wir hoffen natürlich." +++

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Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat Mitte September die Betriebsstilllegung der Buss Kuhwerder Terminal GmbH im Hamburger Hafen gebilligt und die ausgesprochenen Kündigungen für rechtens erklärt. Geklagt hatten rund 60 der insgesamt 120 Mitarbeiter, bis zum BAG gelangten allerdings nur sechs Fälle. Das höchste deutsche Arbeitsgericht folgte nicht der von den Klägervertretern per Gutachten untermauerten Auffassung, dass die EU-Richtlinie zu Massenentlassungen bei der Buss-Restrukturierung nicht eingehalten worden sei. Die Urteilsbegründung steht noch aus, die Anwältin auf Klägerseite wollte daher für den Fall eine Vorlageerzwingung zum EuGH nicht ausschließen. Vertreter Buss

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Mit zwei parallelen einstweiligen Verfügungen sind der Heinrich Bauer Verlag und die Verlagsgruppe Milchstrasse gegen die geplante neue TV-Programmzeitschrift "tv komplett" von Premiere vorgegangen. Der Münchner Bezahlsender stoppte daraufhin die Auslieferung der Zeitschrift an die Kioske. Die einstweilige Verfügung von Bauer wurde bereits am 19. September vor dem LG Frankfurt erwirkt, die Milchstrasse musste dagegen in der Beschwerde bis zum OLG Hamburg gehen, bevor diese Verfügung am 23. September zugestellt wurde. Die beiden Hamburger Konkurrenten hatten beanstandet, dass die neue Zeitschrift das TV-Programm entgegen des Namens nicht vollständig abbilde. Premiere reagierte auf die einstweiligen Verfügungen mit einem ungewöhnlichen Schritt und benannte die Zeitschreift in "tv Kofler", nach Sender-Chef Dr. Georg Kofler um. Herausgeberin des Magazins ist die neu gegründete Premiere Verlag GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Das Unternehmen verkündete, mögliche Schadensersatzforderungen gegen die Verlage vorzubereiten. Vertreter Bauer Verlag