Verfahren

  Juve Plus Insolvenzticker

Mitte April war das Bangen groß. Würde es DR. SIEGFRIED BECK (DR. BECK & PARTNER) schaffen? Nicht dass man an der Kompetenz des damals bei GRUNDIG frisch bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters aus Nürnberg zweifelte. Nein, die Frage war, ob er durch das Verfahren so in Beschlag genommen werden würde, dass er keine Zeit mehr für die

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Die Deutsche Post hat einen Domain-Streit für sich entscheiden können und gegen ein US-amerikanisches Unternehmen gewonnen, dass unter "deutschepost.net" eine Website betrieben hatte. In einem Schiedsverfahren der World Intellectual Property Organisation (WIPO) entschied der beauftragte Richter, dass die Domain an die Deutsche Post übertragen werden muss, da die sie zu leicht mit dem Firmennamen zu verwechseln sei. An dem Namen hätte das US-Unternehmen jedoch keine Recht. Aufgrund der Eindeutigkeit unterstellte der Richter, dass das Unternehmen bösgläubig gehandelt habe. Schiedsrichter der WIPO

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"Zickenanlarm", "Keilerei um Frauen" - die aktuelle Auseinandersetzung zwischen dem Axel Springer Verlag AG, Hamburg, und der Münchner Herbert Burda Media AG sorgt für Schlagzeilen. Mit den Titeln "Frau im Trend" (von Burda-Tochter Senator Verlag, Offenburg) und "Frau von Heute" (Springer) haben beide Verlagshäuser kurz hintereinander kaum zu unterscheidende Frauenzeitschriften auf den Markt gebracht. Nun versucht man gerichtlich gegen den Konkurrenten vorzugehen.

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Das Bundeskartellamt hat die Entscheidung des Bundespresseamts für unwirksam erklärt, durch die dieses eine europaweite Ausschreibung um Strategien für politikbegleitende Öffentlichkeitsarbeit aufgehoben hatte. Die Werbeagentur Odeon Zwo hatte sich hiergegen gewehrt. Der BGH hat erst kürzlich entschieden, dass ein Nachprüfungsantrag auch gegen die Aufhebung einer Ausschreibung möglich ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Vertreter Odeon Zwo

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Das Bundeskartellamt hat gegen die Stadtwerke Mainz AG eine Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Netznutzungsentgelte erlassen. Um insgesamt rund 20 Prozent sollen die Mainzer ihre derzeitigen Netznutzungsentgelte senken. Das Amt erklärte die Entscheidung für sofort vollziehbar. Fünf Energieunternehmen waren zum Verfahren beigeladen. Die Stadtwerke Mainz kündigten Beschwerde beim OLG Düsseldorf an. Berater Stadtwerke Mainz

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Nach einer "heftigen Phase II" ist ein Jointventure zwischen der Drägerwerk AG, dem Lübecker Medizintechnikhersteller, und Siemens Medical Solutions kartellrechtlich genehmigt worden.Vertreter Siemens: Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Brüssel): David Guelfant;; Associate: Silke Heinz

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Das LG Hamburg hat der Filmproduktionsgesellschaft Tandem Communications untersagt, ein erstelltes Drehbuch zu dem geplanten TV-Mehrteiler "Johanna, die Päpstin" in der vorliegenden Form zu verwenden. Die US-amerikanische Schriftstellerin Donna Cross hatte Tandem wegen der angeblichen Verletzung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte an ihrem Roman "Die Päpstin" verklagt.

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Flowtex: Der Name beschäftigt seit Jahren Anwälte und Politik. Inzwischen konzentrieren sich die Verfahren auf Mitarbeiter des Finanzamts Karlsruhe-Durlach. Während gegen den dortigen Leiter der Steuerfahndung und gegen einen Betriebsprüfer Anklage wegen Strafvereitelung, Bestechlichkeit und Beihilfe zum Betrug der Flowtex-Ex-Manager Manfred Schmider und Matthias Kleiser erhoben wurde, stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim die Verfahren gegen einen Oberamtsrat und einen Amtsrat der Fahndung jetzt mangels Tatverdachts ein. Tatvorwurf war Strafvereitelung im Amt. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung ist noch möglich. Verteidiger Oberamtsrat S.

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Der BGH hat mit seinem Urteil im Verfahren Teerenstra B.V. gegen die Botag seine Haltung bezüglich der Vertragsstrafenklauseln in Bauverträgen geändert. Entgegen früherer Rechtsprechung erklärten die Bundesrichter am 23. Januar dieses Jahres folgendes: Die bislang in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übliche Obergrenze von zehn Prozent der Auftragssumme ist nicht rechtens. Denn aus Sicht des BGH belastet sie den Auftragnehmer unangemessen. Damit entschieden die Richter für den Auftragnehmer, eine Tochterfirma der prozessführenden niederländischen Teerenstra. Im vorliegenden Fall betrug das Auftragsvolumen etwa 14 Millionen Euro. Eine Obergrenze von fünf Prozent hält der BGH jedoch für angemessen.

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Der Berliner Senat hat in einem Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes einen bedeutenden Sieg errungen. Gegenstand des Rechtsstreits war ein Vertrag des Landes Berlin mit den stadteigenen Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) aus dem Jahr 2000 sowie eine Kapitalherabsetzung der BSR. Beides zusammen führte zu einer Zahlung der BSR an den Landeshaushalt in Höhe von rund 410 Millionen Euro. Vertreter Senat Berlin

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Am 31.März hat die Berlin Hyp Klage beim LG Berlin gegen ihre früheren Vorstände Gerd-Ulrich Blümel, Jürgen Noack, Theo Schroth und Klaus Landowsky eingereicht. Erhoben wird der Vorwurf der Pflichtverletzung bei Kreditgewährung an die Immobiliengruppe Aubis. Diese hatte mit Hilfe der Bankgessllschaftstochter BerlinHyp einen großen Bestand an Plattenbauwohnungen erworben. Der Schaden wird auf 300 Millionen Euro beziffert. Möglich ist nach Presseberichten ein Schadensersatz in Millionenhöhe. Vertreter BerlinHyp