Markt und Management

Als erste Magic Circle-Kanzleien wollen sich Clifford Chance und Allen & Overy in Limited Liability Partnerships nach englischem Recht umwandeln. Das bestätigten Dr. Hans-Josef Schneider, deutscher Managing Partner von Clifford Chance, und ein Londoner Sprecher von Allen & Overy. Hintergrund sind mehrere seit längerem bei den Frankfurter Steuerbehörden laufende Anfragen zur steuerlichen Behandlung der LLP in Deutschland, die nach JUVE-Informationen derzeit nach und nach im Sinne der Kanzleien beschieden werden. Als weitere Magic Circle-Kanzleien prüfen außerdem Freshfields Bruckhaus Deringer und Linklaters die LLP-Umwandlung. Bei den Planungen spielen vor allem Haftungsbeschränkungen innerhalb der Partnerschaften eine Rolle. Die meisten US-Kanzleien firmieren bereits als LLP nach US-Recht (JUVE Rechtsmarkt 11/03).Der Zeitpunkt für den Rechtsformwandel ist allerdings sowohl bei Clifford Chance als auch bei Allen & Overy noch offen. Wahrscheinlich wird jedoch zum neuen Geschäftsjahr ab Mai 2004 der Startschuss fallen. Ein Votum der Partnerschaft zum Rechtsformwandel liege noch nicht vor, sagte Allen & Overy-Sprecher Iain Rodger auf JUVE-Nachfrage. Beide Kanzleien wollen weltweit als LLP auftreten. Aufgrund der Doppelstruktur wird bei Clifford Chance nur die Gesamtkanzlei zur englischen LLP, während die angeschlossene deutsche Praxis weiterhin als Partnerschaftsgesellschaft firmiert.

Personalien

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Wer geht, wer kommt, was bleibt? Aktuelle Personalien, die den Markt bewegen - im übersichtlichen Newsticker! Alle ansehen

Zum Jahresbeginn scheiden Dr. Wolfgang Renner (35) und Dr. Bettina Windisch (34) bei Haarmann Hemmelrath Hügel in Wien aus und machen sich unter dem Namen Renner Windisch selbstständig. Beide Non-Equity-Partner haben wiederholt bei Mandaten zusammengearbeitet. "Wir haben jetzt das richtige Reifestadium für den Schritt in die Selbstständigkeit erreicht", kommentierte Renner die Entscheidung. Man verfüge über einen ansehnlichen Trackrecord, die nötige Erfahrung und sei im In- und Ausland ausgezeichnet vernetzt, umriss er die Ausgangsposition. Renner weiter: "Letztlich hängt es auch mit einer Lebensvision zusammen: Will man sich in festgefügten Strukturen hochdienen, oder will man irgendwann ein eigenes Unternehmen führen."

Bonn

Bibiane Bosse (29) ist vom Landesverband der Innungskrankenkassen in Niedersachsen zur Kanzlei Sträter in Bonn gewechselt. Dort ist sie zusammen mit ihrem Kollegen Claus Burgardt für die Bereiche Arzt- und Kassenarztrecht zuständig. Sie soll Dr. Ulrike Heidelmann ersetzen, die sich Ende Oktober aus privaten Gründen für das Münchner Büro von Seufert Rechtsanwälte entschieden hatte.Bosse ist schon seit langem auf Medizinrecht spezialisiert. Ihr Referendariat absolvierte sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer in Niedersachsen. Außerdem gestaltete sie bei der Forum Consult Unternehmensberatung Fortbildungsseminare für Krankenhauspersonal. "Mich reizt an dem Rechtsgebiet das Interdisziplinäre, das heißt nicht nur der juristische, sondern auch der medizinische Bereich", sagte Bosse. In der Boutique Sträter möchte sie sich als Anwältin weiterentwickeln. Ihre Schwerpunkte werden dort neben dem Kassenarztrecht im Arzthaftungsrecht, der Vertretung von Patienten, Vertragsgestaltung für Ärzte und in der Fortbildung liegen.

Hamburg

Seit Anfang November verstärkt der ehemalige Düsseldorfer Hoffmann Liebs Fritsch & Partner-Anwalt Dr. Arnd Weisner (34) das Corporate- und M&A-Team der Hamburger Boutique Lebuhn & Puchta. Die Kanzlei mit einem traditionell starken Renommee im Schifffahrtsrecht setzt mit dem Neuzugang den Aufbau ihrer gesellschaftsrechtlichen Praxis fort. In den letzten beiden Jahren waren bereits Dr. Boris Trautmann (36) von Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt und Dr. Peter Deeg (33), zuvor Assisstent von Prof. Jan Wilhelm an der

Pro Bono II

Wenn es um Leben und Tod geht, läuft alles ganz schnell: Üblicherweise wird über Pro Bono-Mandate bei Hogan & Hartson Raue zentral in Washington entschieden, um der gemeinnützigen Arbeit eine Struktur zu geben und zu gewährleisten, dass das jeweilige Pro Bono-Anliegen den Interessen der Kanzlei nicht zuwider läuft. Wenn es aber sein muss, geht es auch im „Fast track“ - wie bei dem 19-jährigen Mukoviszidose-Kranken.Es war Christiane Herzog, die Frau des Altbundespräsidenten, die den unaussprechlichen medizinischen Fachbegriff in der Öffentlichkeit bekannt machte: Mukoviszidose. Seit sie 2000 verstarb, ist die Krankheit merklich aus dem medialen Bewusstsein verschwunden. Ohne prominenten Fürsprecher aber, so mochte sich eine Krankenkasse gesagt haben, kann man bei der Behandlung eines betroffenen Patienten fünfe auch mal gerade sein lassen. Einem 19-jährigen Patienten, der aufgrund seiner Mukoviszidose-Erkrankung die Lunge transplantiert werden musste, verweigerte sie die Kostenerstattung eines dafür notwendigen Medikaments.

Grüner Bereich

Die IP-Rechtlerin Dr. Andrea Nowak-Over macht sich selbstständig. Die Kölner Partnerin von Heuking Kühn Lüer Wojtek scheidet zum 31. Dezember bei Heuking aus und gründet in Freiburg ihre eigene Kanzlei mit Schwerpunkt im Grünen Bereich. Rein private Beweggründe seien für die Mutter von zwei Kindern bei ihrer Entscheidung ausschlaggebend gewesen, sagte Nowak-Over. Der Lebensmittelpunkt ihrer Familie habe sich ins Breisgau verlagert. Auch Dr. Martin J. Reufels aus dem Kölner Heuking-Büro bestätigte die einvernehmliche Trennung. Beide Seiten betonten, auch in Zukunft projektbezogen zusammenarbeiten zu wollen.

Pro Bono III

Dass die deutschen Ableger von US-Kanzleien die Pro Bono-Aktivitäten ihrer Mutterhäuser nach Deutschland importieren, liegt auf der Hand. Auch die deutschen Büros der großen britischen Kanzleien teilen diese Überzeugung. Ganz und gar nicht selbstverständlich ist dagegen, dass deutsche Kanzleien ohne internationale Management ebenfalls in Sachen Pro Bono aktiv sind. PÖLLATH: Professionell auch bei Pro Bono

Nächster Quereinstieg bei Cleary

Cleary Gottlieb bleibt in der Offensive, bei Haarmann Hemmelrath geht ein weiterer wichtiger Partner: Der angesehene M&A-Anwalt Dr. Klaus Riehmer (41) wechselt in Frankfurt zu der jüngst sehr expansiven US-Sozietät. Der Zeitpunkt des Wechsels ist allerdings noch offen.Mit Riehmer stößt nach den Kölner Kartellrechtlern Prof. Dr. Dirk Schroeder und Dr. Romina Polley von Linklaters Oppenhoff & Rädler (JUVE Rechtsmarkt 12/03) nun bereits der dritte Lateral in kurzer Zeit zu Cleary. Bemerkenswert: Bislang galt bei der Sozietät die Devise, sehr zurückhaltend mit Quereinsteigern umzugehen und eher auf Eigengewächse als Partner zu setzen.

Neu bei Ashurst

Der M&A-Anwalt Dr. Andreas Hoffmann (39) verlässt in München voraussichtlich zum Jahresende Baker & McKenzie in Richtung Ashurst. Als Motiv für den Wechsel werden persönliche Gründe genannt. Schmerzhaft für Baker: Hoffmann galt bislang als zweiter starker Mann im Münchner Büro hinter Private Equity/M&A-Partner Dr. Walter Henle.In seiner Transaktionspraxis betreute Hoffmann zuletzt unter anderem den chinesischen Investor D´Long bei der Übernahme des Regionaljet-Programms von Fairchild Dornier, Ixos Software bei Käufen in der Schweiz und Süddeutschland, Siemens beim Übernahmeversuch des Telekomsoftwareherstellers Cycos und den Deutschen Orden beim Verkauf mehrerer Krankenhäuser.

Pro Bono IV

Was Deutschland recht ist, ist Britannien billig. Nicht nur die Partner auf dem Kontinent, sondern alle großen City firms verfügen heutzutage über ausgefeilte Pro Bono-Programme. Von den amerikanischen Vorbildern trennt Kanzleien wie Freshfields und Lovells nur noch wenig - auch wenn amerikanische Pro Bono-Praxen in der Regel als "mehr sophisticated" eingeschätzt werden. Einer der positiven Effekte übrigens: Eine gute Pro Bono-Praxis überzeugt auch beim Recruitment.LOVELLS: Delfin-Therapie in Florida

Pro Bono I

Ohne Gemeinschaftssinn, Altruismus und Eigeninitiative hätten die amerikanischen Pioniere die "Frontier" nicht bis an die Westküste schieben können. Noch heute bestimmen diese Eigenschaften stärker als in anderen Nationen das amerikanische Selbstverständnis. Die USA sind deshalb das Geburtsland der Pro Bono-Idee (auch wenn sie vor etwa 150 Jahren von einem Deutschen in New York "erfunden" wurde). Die deutschen Büros von US-Kanzleien haben wie selbstverständlich diese Überzeugung auch in ihrem Heimatland etabliert.LATHAM & WATKINS: Schulen für Afghanistan

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