Meinung

Kommentar zur Deutschen Bank

Vor drei Jahren verordnete sich die Deutsche Bank aus gutem Grund einen Kulturwandel. Windige Geschäfte, Versteckspiele mit den Behörden, Durchsuchungen und Rechtsstreitigkeiten wohin man sah. Um aufzuräumen, holte sie eine Reihe Hochkaräter für ihre Rechts-, Corporate Governance- und Compliancethemen. Und heute? Thomas Poppensieker, Dr. Ulrich Göres, Nadine Faruque, Daniela Weber-Rey – gleich ein ganzes Quartett ist wieder weg – die Probleme aber nur zu einem überschaubaren Teil gelöst.

Kommentar

Sidley Austin kehrt nach Deutschland zurück. In den Fokus nimmt die US-Kanzlei dieses Mal das volatile Private-Equity-Geschäft. Der Sinn dahinter erschließt sich nicht wirklich. Denn wir erinnern uns: Vor zehn Jahren hatte Sidley schon einmal ein Büro hierzulande eröffnet. Erst vor zwei Jahren zog sich die Kanzlei wieder zurück.

Kommentar

Rainer Traugotts Wechsel von Linklaters zu Latham & Watkins ist erneut ein Coup für die US-Kanzlei. Und er belegt, dass sich Top-Kanzleien aus Großbritannien am Scheideweg befinden. So begann intern bei Linklaters unmittelbar nach Bekanntwerden von Traugotts Ausscheiden erneut die Diskussion um das Lockstep-System: Muss das strikte Vergütungsmodell gelockert werden, um den umsatzstärksten Partnern mehr zu zahlen, damit sie dem Lockruf des US-Dollars widerstehen? Doch die Bedrohung wird dies- und jenseits des Ärmelkanals unterschiedlich stark empfunden.

Kommentar

Benoît Battistelli, der Präsident des Europäischen Patentamtes, ist zu weit gegangen. Die Strukturreform der Beschwerdekammer mit Standortdiskussion und leistungsbezogene Bezahlung der Richter zu verbinden war ungeschickt. Beides hat Ängste unter Mitgliedern der Beschwerdekammern geschürt. Dass das Aufsichtsgremium des Patentamtes seinen Präsidenten dabei hat gewähren lassen, war ein Fehler.

Kommentar

Gebühren, das lernt jeder Jurastudent in den Vorlesungen für Öffentliches Recht, dienen der Kostendeckung, nicht der Gewinnmaximierung. In den Rechtsanwaltskammern tummeln sich eben jene Menschen, die einst in diesen Vorlesungen gesessen haben. Umso erstaunlicher ist, wieviel einige Kammern nun den Syndikusrechtsanwälten für ihre Zulassung abknöpfen wollen.

Kommentar

Vor zehn Jahren ging für White & Case an München kein Weg mehr vorbei. Das Büro in der bayrischen Landeshauptstadt, getrieben von der seinerzeit boomenden Private-Equity-Branche, sollte Impulse auch darüber hinaus liefern. Funktioniert hat das nie so richtig. Jetzt zieht die Kanzlei die Reißleine. Davon geht eine grundsätzliche Botschaft aus.

Kommentar

Es war klar, dass Clifford Chance ihre Corporate-Praxis kräftig wieder aufstocken muss. Indem sie für ihr Düsseldorfer Büro nun Anselm Raddatz von Freshfields Bruckhaus Deringer für sich gewinnen konnte, hat sie jedoch alle Erwartungen übertroffen. Denn mit ihm als Zugang eröffnen sich greifbare Chancen, in das Beratergefüge der Konzernlandschaft neue Bewegung zu bringen.

Kommentar

Neue Kanzlei – neues Glück? Unter den 20 Hamburger Bird & Bird-Anwälten, die sich bald DLA Piper anschließen werden, sind die Medien- und Wettbewerbsrechtler um Dr. Stefan Engels in der Überzahl. Die Gründe für den jetzigen Wechsel sind vielfältig, Bird & Bird hat es auf jeden Fall nicht geschafft, das Team seit seinem Wechsel vor vier Jahren zu integrieren. Das DLA-Management darf diesen Fehler nicht wiederholen.

Kommentar

Die Deutsche Bank hat sich erneut an eine Doppelspitze gewagt – dieses Mal in der Rechtsabteilung. Und das obwohl der erste Versuch einer solchen Aufgabenteilung auf Vorstandsebene mit dem Duo Anshu Jain und Jürgen Fitschen erst vor Kurzem ein nicht gerade glückliches Ende fand. Die Auswahl des Duos an der Spitze der Rechtsabteilung ist nicht ohne Risiko und wohl auch Ausdruck einer offensichtlichen Lagerbildung in dem Institut.

Kommentar

Die Nachricht ließ aufhorchen: Dr. Jörg Wulfken, der ehemalige deutsche Managing-Partner von Mayer Brown, geht zu PricewaterhouseCoopers Legal. Als die Personalie im Juni bekannt wurde, spekulierte der Markt vor allem über die Ambitionen der Big-Four-Rechtsberater. Doch eine Zäsur markiert der Wechsel auch für die Banking-Praxis von Mayer Brown.

Kommentar

Tolle Mandate und eine über die Grenzen hinweg eingeschworene Partnerschaft: Zu Recht galt Cleary Gottlieb Steen & Hamilton lange Jahre als die herausragende US-Praxis in Deutschland. Doch immer häufiger sorgt das Stichwort Cleary bei Wettbewerbern für Sorgenfalten. Der jüngste Weggang von M&A-Schwergewicht Klaus Riehmer zu Mayer Brown zeigt, dass die Einschläge nicht nur näher kommen, sondern schon im Zentrum des Frankfurter Cleary-Büros angekommen sind.