Verfahren

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Die Siemens Building Technologies GmbH hat vor der Vergabekammer Düsseldorf im Streit um die Ausstattung der städtischen Feuerwehr verloren. Die Kammer lehnte den Nachprüfungsantrag ab, mit dem Siemens eine Angebotswertung der Stadt Düsseldorf revidieren wollte. Mit seinem Rechtsmittelverzicht hat das Unternehmen diese Kammer-Entscheidung jüngst akzeptiert. Den Zuschlag erhielt inzwischen die WTG Leitstellentechnik GmbH. Sie wird die Berufsfeuerwehr der NRW-Landeshauptstadt mit Einsatzleitrechnern und Kommunikationstechnik beliefern. Das Auftragsvolumen beträgt rund drei Millionen Euro.

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Curtis Jackson, besser bekannt als der US-Rapper 50 cent, hat sich in einem Markenstreit um den Namen seines Streetwear-Labels 'g-unit' gegen Hasan Yilderim durchgesetzt. Yilderim hatte im Sommer 2003 die Marke persönlich auf sich eintragen lassen. Das Landgericht München musste daraufhin klären, ob 50 cent oder Yilderim die älteren Rechte an der Marke hatte. Bereits im vergangenen November hatte daraufhin das LG München Yilderim per Einstweiliger Verfügung untersagt, die Marke für Kleidung zu benutzen. Auf Widerspruch der Beklagtenseite wurde die EV nach mündlicher Verhandlung im Januar per Urteil bestätigt. Yilderim hat daraufhin der Löschung der Marke zugestimmt.

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In dem Kartellverfahren gegen Microsoft hat die EU-Kommission am Mittwoch ein Rekordbußgeld in Höhe von 497,2 Millionen Euro verhängt. Die Kommission sah bei dem Software-Giganten den Missbrauch einer marktberrschenden Stellung auf den Gebieten der Arbeitsgruppenserver und der Medienabspielprogramme als erwiesen an. Mehrere Konkurrenzunternehmen hatten vor gut fünf Jahren die Untersuchung beantragt.

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Festpreise für Arzneimittel sind in Deutschland weiterhin rechtens. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes Mitte März entschieden. Gegen die Praxis von deutschen Krankenkassen, nur Maximalbeträge für Medikamente zu erstatten, hatten vier Pharma-Unternehmen geklagt. Die Firmen Ichthyol-Gesellschaft Cordes, Hermani & Co., Mundipharma GmbH, Gödecke GmbH und Intersan sahen sich in ihrer unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller ist der Auffassung, dass die Regelung faktisch wie eine Preisobergrenze wirkt.

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Er ist gefunden: Der Exportschlager bei internationalen Unternehmensinsolvenzen. Dieser Ansicht ist jedenfalls Dr. Bernd Meyer-Löwy, Kölner Juniorpartner und Insolvenzfachmann von Linklaters Oppenhoff & Rädler. In der aktuellen Ausgabe der ZinsO kommt er anhand der Insolvenz der Automold GmbH zu diesem Ergebnis. Der Fall mag als Modellfall für die Anwendung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) gelten.

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Die Siltronic AG, einer Tochter der Münchner Wacker-Chemie darf Beihilfen für die Errichtung eines modernen Siliziumproduktewerks in Sachsen erhalten.Die EU-Kommission hat die beantragte Beihilfe in Höhe von 28 Prozent der Investitionskosten von 431,8 Millionen Euro, also fast 121 Millionen Euro, in vollem Umfang genehmigt. Im Dezember 2003 konnte in Freiberg der erste 300 mm-Einkristall in Wafer gesägt werden.

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Die Berenberg Bank muss einer Anlegerin Schadenersatz in Höhe von 317.303 Euro zahlen. Die Bank hatte die Klägerin und ihren Ehemann bis zum Jahr 2001 bei diversen Börsengeschäften beraten. Unter anderem tätigte sie im Namen der Klägerin Stillhaltergeschäfte in Optionen. Dabei handelte es sich vor allem um so genannte ungedeckte Stillhaltergeschäfte, im Rahmen derer Optionsrechte an Aktien verkauft wurden, die im Falle extremer Börsenschwankungen sehr hohe Verlustrisiken aufweisen können.Diese Verluste traten für das Ehepaar ein, das infolge der Börsenturbulenzen nach den Terroranschlägen des 11.September 2001 fast sein gesamtes Depotvermögen einbüßte. Das Landgericht Berlin entschied nun, die Beklagte habe spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem das Ehepaar ihr damaliges Unternehmen verkauft und somit ihre regelmäßigen Einkünfte verloren habe, gänzlich von den Termingeschäften abraten oder zumindest gesondert auf die Risiken hinweisen müssen.

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Mögen Sie politisch hochsensible Mandate? Dann werden Sie an folgendem Ihre helle Freude haben. In einem vor dem Landgericht Bonn anhängigen Schadenersatzverfahren wird der Bundesrepublik Deutschland indirekt vorgeworfen, illegal Krieg geführt zu haben. Die Rede ist vom Kosovokrieg 1999, den viele inzwischen nahezu wieder verdrängt haben dürften - anders als die Firma Touax, einem Binnenschifffahrtsunternehmen aus Frankreich.Wie das 'Handelsblatt' kürzlich berichtete, will Touax vom Bund - genauer vom Bundesverteidigungsministerium - Schadensersatz. Der Grund: Die Donau vor dem serbischen Novi Sad ist seit einem Nato-Luftangriff auf drei Brücken im April 1999 nicht mehr problemlos befahrbar. Das führte zu Verlusten bei dem Binnenschiffer. Der Gesamtschaden wird mit neun Millionen US-Dollar beziffert. Touax hat jedoch lediglich Teilklage erhoben. Laut Touax-Anwalt Dr. Ludger Giesberts, Freshfields Bruckhaus Deringer-Partner aus Köln, muss dafür der deutsche Staat haften.

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Der Konzert- und Musicalveranstalter Deutsche Entertainment AG (DEAG) muss Schadensersatz an die DaimlerChrysler Immobilien GmbH zahlen. Das entschied in zweiter Instanz das Kammergericht Berlin.Das Immobilienunternehmen hatte ein Musical-Theater in Berlin an die DEAG vermietet. Als Gegenleistung verpflichtete sich die DEAG zur Übernahme von Mietschulden der insolventen Stella AG in Höhe von vier Millionen Mark. Die Schulden sollten durch die Übertragung von Aktien an einer neu gegründeten Musical Holding beglichen werden. Dieser Verpflichtung sei die DEAG nicht nachgekommen, stellte das Gericht fest. Gegen das Urteil hat der Musicalveranstalter Revison eingelegt.

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34 Jahre nach der Bergsteiger-Tragödie am Nanga Parbat streitet sich derzeit vor dem Hamburger Landgericht der Bergsteiger Reinhold Messner mit seinen beiden damaligen Expeditionskameraden Max von Kienlin und Hans Saler um die Darstellung der damaligen Vorgänge.1970 war Messners Bruder Günther nicht von der gemeinsamen Gipfelbesteigung des Himalaya-Achttausenders zurückgekehrt. Reinhold Messner überlebte, war aber auf der dem Expeditionslager gegenüberliegenden Seite des Berges abgestiegen. Ob sein höhenkranker Bruder beim gemeinsamen Abstieg ins Damir-Tal, wie Messner seither behauptete, oder beim Solo-Abstieg über die zuvor erklommene Rupal-Wand ums Leben kam, ist bis heute ist nicht geklärt.

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Das Fürstliche Obergericht im liechtensteinischen Vaduz hat dem ehemaligen Springreiter Paul Schockemöhle rund acht Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen. Zwei Mitarbeiter des damaligen Treuhänders von Schockemöhle, Herbert Batliner, hatten 1996 dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" Daten über ihren Mandanten zugespielt, die letztendlich zur Staatsanwaltschaft Bochum gelangten. Darauf hin wurde Schockemöhle wegen Steuerhinterziehung verurteilt und musste 17 Millionen Schweizer Franken an den deutschen Fiskus zurückzahlen.Schockemöhles Argument vor Gericht: Hätte Batliner ihn rechtzeitig und nicht erst ein halbes Jahr später über den Datendiebstahl informiert, hätte er sich noch mit dem Finanzamt einigen können. Dieser Begründung folgte das Gericht zumindest teilweise. Batliner hat umgehend angekündigt, das Urteil anzufechten. (Ulrike Hümmer)