Verfahren

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Die Kündigung von Hans-Dieter K., einem Ex-Manager der Bankgesellschaft Berlin, ist wirksam. Dies entschied das Berliner Landesarbeitsgericht im Berufungsverfahren. Dem ehemaligen stellvertretenden Abteilungsleiter für Kreditwesen der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG wurde Plichtverletzung bei der Kreditvergabe an die AUBIS-Gruppe vorgeworfen.Die Bank hatte der Immobilienfirma Kredite zum Kauf ostdeutscher Plattenbauten gewährt, obwohl offenbar bereits erkennbar gewesen war, dass es sich um ein sehr risikoreiches Geschäft handeln würde. Mit dem Urteil wurde zum ersten Mal ein Ex-Manager der Hypothekenbank, die zur Berliner Bankgesellschaft gehört, zur Verantwortung gezogen.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Januar entscheiden, dass die Deutsche Telekom AG rückwirkend Entgelte für Netzzugangsleistungen erheben kann. Damit hat der Ex-Monopolist in einer lange umkämpften Grundsatzfrage in letzter Instanz einen Erfolg erzielt.Das Gericht erklärte die Verwendung einer Vertragsklausel für zulässig, in der die Telekom verlangt, dass Wettbewerber, die Netzzugangsleistungen von ihr erhalten, für diese bereits ab Ergehen der Entgeltgenehmigung zahlen müssen. In einem weiteren Punkt wurde die Klage jedoch abgewiesen. Hier hatte sich die Telekom gegen einen Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gewandt, der sie zur Leistung bereits vor der erlassenen Entgeltgenehmigung verpflichtet. Das Gericht verpflichtete die Deutsche Telekom somit zur sofortigen Gewährung des Netzzugangs.

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Die Fernsehen aus Berlin GmbH (FAB) hat gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) vor dem Berliner Verwaltungsgericht die Aufhebung eines aus Sicht von FAB zu eng begrenzten Verlängerungsbescheids erreicht. Die Medienanstalt hatte FAB lediglich eine Verlängerung der Sendezeit von 12.00 bis 24.00 Uhr statt der bisherigen 24 Stunden Sendezeit erlaubt. Die Vergabe der übrigen zwölf Stunden wollte die mabb nur jährlich neu verlängern, anstatt, wie durch FAB beantragt, auf sieben Jahre. Obwohl FAB ihr Programm terrestrisch verbreitet, wollte die Medienanstalt dabei die jährliche Sendeerlaubnis von der Verfügbarkeit der Plätze im Kabelrundfunk abhängig machen, da auch terrestrisch ausgestrahlte Programme vorrangig im Kabel verbreitet würden und somit in Konkurrenz zu deren Bewerbern stünden.Nachdem nun das Verwaltungsgericht für die Rechtsauffassung, eine Verlängerung der Sendeerlaubnis im terrestrischen Rundfunk an der Verfügbarkeit von Plätzen im Kabelrundfunk zu messen, keine Grundlage gesehen hat, muss die mabb erneut über den Verlängerungsantrag entscheiden.

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Sachsen-Anhalt ist der umstrittenen Privatisierung seines Fernwasserbereichs ein Stück näher gerückt. Das Oberlandesgericht Naumburg hob Ende Januar eine einstweilige Verfügung der Vorinstanz auf, die der Privatisierungsgegner Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL) angestrengt hatte.KWL wollte damit die Privatisierung der Anteile aufhalten, die das Bundesland an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH besitzt. Gemeinsam mit KWL hält das Bundesland 51 Prozent. Die Leipziger fürchten steigende Preise und sinkende Qualität in Folge der Privatisierung.

  Juve Plus Münchner Stadionskandal

Wegen des Verdachts der Korruption beim Münchner Stadionneubau haben am vergangenen Dienstag 21 Staatsanwälte und eine große Zahl von Polizeibeamten mehr als 30 Büros und Wohnungen im In- und Ausland durchsucht. Es wird vermutet, dass beim Bau der Münchener Allianz Arena, dem neuen Fussball-WM-Stadion, veruntreut, bestochen und Steuern hinterzogen wurden. Im Visier sind in erster Linie Karl-Heinz Wildmoser jun. und sein Vater Karl-Heinz Wildmoser sen., Präsident des Fußballvereins 1860 München. Der Sohn ist Geschäftsführer der Bauherrin Allianz Arena München Stadion GmbH, einem Jointventure von 1860 München und dem FC Bayern. Die als Generalunternehmerin des Stadionsbaus tätige Alpine - die deutsche Tochter eines österreichischen Unternehmens - soll über ein Münchner Immobilienunternehmen bei der Ausschreibung gegen insgesamt 2,8 Millionen Euro Schmiergeldzahlung bevorzugt worden sein. Das Unternehmen gehört laut Presseberichten einem Schulfreund von Wildmoser jun., der als Strohmann gedient haben soll.

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Mit einer Dampfwalze hat das Borkener Unternehmen Bresser-Optik einen Teil von mehr als 3000 Plagiaten ihrer Ferngläser zerstören lassen. Der Hersteller von hochwertigen optischen Geräten hatte sich in 50 einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich gegen Produktpiraten aus China sowie Händler in Deutschland gewehrt, die über Ebay billige Nachbauten der Bresser-Ferngläser in Deutschland vertrieben hatten. Während die Händler in Deutschland sowohl zivilrechtlich (durch hohe Schadensersatz-Zahlungen), als auch strafrechtlich (wegen Verstoßes gegen das Markenrecht) belangt werden konnten, gestaltet sich das Vorgehen gegen die Produzenten in China äußerst schwierig. Für Bresser-Optik, deutsche Tochter der kalifornischen Meade Instruments Corp., ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. 20 weitere Verfügungsverfahren sind derzeit anhängig. Vertreter Bresser-Optik

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Der Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen muss keine Rundfunkgebühren für die privaten Radiogeräte von Mitarbeitern zahlen. Dies stellte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen kürzlich fest. Damit verlor der Südwestrundfunk (SWR) in dem entsprechenden Verfahren. Der GEZ-Gebührenbescheid, den das Unternehmen erhalten hatte, ist somit hinfällig. Seit drei Jahren streiten sich Unternehmen und Sender darum, ob ZF Gebühren für Geräte zahlen muss, die privat im Betrieb genutzt werden. Vertreter ZF Friedrichshafen

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Nachdem ihn der BGH zur Rückzahlung eines Überziehungskredites an den Discount-Broker Consors (heute Cortal Consors) verurteilt hatte, reichte nun ein Privatanleger Verfassungsbeschwerde ein. Er geht damit gegen die Entscheidung des BGH vor, den Rechtsstreit nicht dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Laut BGH stand Artikel 11 der EU-Richtlinie zu Wertpapierdienstleistungen - der Wertpapierfirmen verpflichtet, "im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden" zu handeln - einer Kreditvergabe nicht entgegen. Zudem befand das Gericht, Wertpapierdienstleister sollten nicht verpflichtet werden, "ihre Kunden zu bevormunden" und die "Ausübung von Aufträgen eines hinreichend informierten Kunden" abzulehnen. Dem BGH zufolge wurde der Anleger zu Beginn der Geschäftsbeziehungen hinreichend über die Risiken von kreditfinanzierten Wertpapierkäufen informiert. Hätte das Urteil Bestand, müsste der Anleger dem Gläubiger das Sollsaldo von rund 152.000 Euro nebst Zinsen und Mahnkosten erstatten. Die geforderte Summe übersteigt das beim Vertragsabschluss angegebene Brutto-Jahreseinkommen des Anlegers um das Zehnfache. Vertreter des Anlegers

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Ende 2001: Die Schlagzeilen, die die EU-Kommission durch Rekordbußgelder gegen einige der führenden Chemiekonzerne ausgelöst hatte, sind in der schnelllebigen Nachrichtenwelt schon fast in Vergessenheit geraten. Damals waren unter anderem so namhafte Konzerne wie BASF, Hoffmann-La Roche und Sumitomo mit Strafen in Millionenhöhe belegt worden – wegen in den 1980er und 1990er Jahren praktizierte Preisabsprachen in Bezug auf einige synthetisch hergestellte Vitamine.

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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat der E.on Hanse AG den beabsichtigten Erwerb einer Beteiligung an den Stadtwerken Lübeck in Höhe von 49,9 Prozent untersagt. Hintergrund: Gefahr für die Märkte für die Belieferung von Stromweiterverteilern, von Stromgroßkunden und von Stromkleinkunden sowie den Markt für die Belieferung von Gasgroßkunden durch Verstärkung marktbeherrschender Stellungen. E.on hatte zur Abwendung einer Untersagung Kompensationen angeboten, die jedoch als nicht ausreichend angesehen wurden. Im September hatte das BKartA bereits eine Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege verboten. Berater E.on Hanse

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Gläubiger argentinischer Staatsanleihen haben seit Ende 2003 erstmals die Möglichkeit, die Republik Argentinien gemeinsam zu verklagen: Ein Bezirksgericht in New York hat Ende Dezember eine Sammelklage anerkannt, die vor rund eineinhalb Jahren im Namen aller Besitzer zweier Anleihe-Serien eingereicht worden war. Zugelassen wurde die Klage für solche Anleihe-Inhaber, die ihre Papiere am oder vor dem 22.7.2002 (Tag der Klageeinreichung) erworben haben und bis zu einem endgültigen Urteil behalten. Das Gesamtvolumen der Anleihen beträgt 3,5 Milliarden Dollar. In parallel laufenden Einzelklagen hat der zuständige New Yorker Richter Argentinien bereits zur Zahlung mehrerer hundert Millionen Dollar verurteilt und dem Staat bis zum 31.01.2004 einen letzten Aufschub vor der Vollstreckung gewährt.