Verfahren

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Der Braunkohleplan für den Tagebau "Vereinigtes Schleenhain" ist ungültig. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen auf Antrag der Gemeinde Heuersdorf (bei Leipzig) Anfang November beschlossen. Das Gericht begründete sein Urteil mit Verfahrensfehlern bei der Aufstellung des Plans. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

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Der Insolvenzverwalter von KirchMedia, Dr. Michael Jaffé (Jaffé & Kollegen), fordert vom Handelskonzern Rewe 128 Millionen Euro plus 1,6 Millionen Euro Zinsen. Zunächst wurde eine Teilklage über 20 Millionen Euro erhoben. Hintergrund: Der damalige Kirch-Aktionär Rewe hatte vor zwei Jahren Leo Kirch einen Kredit über 128 Millionen Euro gewährt, um Kirchs Einstieg in die Formel Eins-Fernsehübertragungen zu finanzieren. Leo Kirch bürgte persönlich und zahlte fristgerecht zurück.

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Argentinien-Anleihen sind derzeit ein Thema, das neben institutionellen viele Privatanleger umtreibt. In einem Urteil gegen die SEB AG hat das Landgericht Frankfurt jetzt die Bank zur Zahlung von 36.000 Euro verurteilt und Punkte einer möglichen schadensersatzauslösenden Falschberatung konkretisiert. Aussagen, wie die, Argentinien könne sich einen Zahlungsausfall nicht leisten und habe bislang seine Verpflichtungen stets erfüllt, waren in diesem Zusammenhang ausschlaggebend. Zudem sei auf das damalige schlechte Rating nicht ausreichend hingewiesen worden. Vertretung Kapitalanleger

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Der Kampf von Prinzessin Caroline von Monaco gegen die Bildberichterstattung der deutschen Boulevardpresse hat am 6. November den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt. Nachdem sich die Prinzessin, die seit fast vier Jahren Caroline von Hannover heißt, überwiegend erfolglos durch alle deutschen Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht (1999) geklagt hatte, legte sie bereits im Juni 2000 Beschwerde in Straßburg ein. Grund ihrer Klagen bildeten mehrere Paparazzifotos, die in den neunziger Jahren in den Zeitschriften 'Bunte', 'Freizeit Revue' und 'Neue Post' veröffentlicht worden waren. Die Herausgeberin der 'Bunte', die Hubert Burda Media Holding, und der Verband

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Die Deutsche Telekom AG darf ihre beiden Sondertarife 'AktivPlus xxl' und 'AktivPlus basis calltime 120' nun doch wieder anbieten. Am 19. Dezember setzte das Oberverwaltungsgericht Münster durch Zwischenprüfung den für die Telekom negativen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vorläufig aus.Die Kölner Verwaltungsrichter hatten nur vier Tage zuvor im Eilverfahren die beiden Sondertarife verboten und damit erstmals einen Endkundentarif der Deutschen Telekom gekippt. Die Telekom-Tarife stellen nach Ansicht des Gerichts jedoch unzulässige Preisabschläge dar, die die Wettbewerber behindern würden. Gegen die beiden Telekom-Tarife hatten sich die Wettbewerber Arcor und 01051 Telecom gewandt. Weitere Wettbewerber und das Bundeskartellamt hatten laut Presseberichten ebenfalls Bedenken gegen die Tarife angemeldet, die zuvor von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) genehmigt worden waren.

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Um die Möglichkeit, Unternehmen zukünftig nicht mehr erfolgreich sanieren zu können, fürchten derzeit die Standesvertreter der Insolvenzverwalter. Hintergrund: Die Bundesregierung muss die Insolvenzordnung (InsO) einer EU-Richtlinie anpassen, die der Stärkung des „Finanzplatzes Europa“ dienen soll. Die Gesetzesänderung sieht vor, Banken bei einer Firmenpleite zu bevorzugen. Nicht mehr der Insolvenzverwalter könnte über die Verwertung aller Güter eines Betriebes entscheiden, wenn eine Bank beschließt, bestimmte Gegenstände und Wertpapiere, an denen sie ein Sicherungsrecht hat, selbst zu veräußern. Umstritten ist, wie weit das Recht der Banken tatsächlich geht. Als Mitglied des Gravenbrucher Kreises warnte bereits im September DR. BRUNO M. KÜBLER (KÜBLER) davor, das geltende Insolvenzrecht werde „völlig durchlöchert“. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Insolvenzrecht beim Deutschen Anwaltverein, HORST PIEPENBURG, warnte: „Der DAV wird sich noch mal äußern“. Er geht davon aus, dass Gespräche mit dem Bundesjustizministerium und dem Bundesverband deutscher Banken geführt werden. Piepenburg sei nicht gegen die Anpassung der InsO an EU-Recht, „uns geht es um die Klarstellung des Wortlautes“.++++ Klarstellen kann Piepenburg (PIEPENBURG-GERLING RECHTSANWÄLTE) derweil wohl auch einiges bei der GIRMES GMBH, einem Hersteller hochwertiger Textilien in den Bereichen Bekleidung, Heim und Technik. Der Betrieb mit Stammsitz in Oedt (Kreis Viersen/Niederrhein) beantragte Anfang November beim Amtsgericht Krefeld Insolvenz. Zuvor war von spektakulären Umsatzeinbrüchen von 30 Prozent in diesem Jahr und einer Schuldenlast von 100 Millionen Euro die Rede. Der Düsseldorfer Verwalter Piepenburg aber machte den mehr als 1.200 Mitarbeitern, die 2002 noch 134 Millionen Euro umsetzten, Mut. Es werde zunächst ganz normal weiter gearbeitet. Für Piepenburg ist der Fall ein doppeltes Comeback: Der Verwalter kommt zurück in ein Unternehmen, dessen Konkurs als Aktiengesellschaft er bereits 1989 mit seinem damaligen Partner Dieter Zirpins begleitete, und aus dem die jetzt betroffene GmbH hervorgegangen war. Zudem hat Piepenburg mit dem Fall das erste wirklich große Verfahren seit seiner Interimstätigkeit als Vorstandsvorsitzender bei Babcock Borsig an Land gezogen. ++++

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Nach mehr als zehn Jahren ist mit einem Urteil der 6. Kammer des Landgerichts Stuttgart gegen Wolfgang Weber der Ost-West-Wirtschaftskrimi um Süd- und Sachsenmilch zu Ende gegangen. Die Kammer veurteilte den 68-jährigen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Südmilch AG zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung.

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Im Streit um die Vergabe von Bibliothekssoftware haben sich die Lib-it GmbH und das Land Baden-Württemberg in der zweiten Instanz verglichen. Ursache für dieses in einem Vergabestreit seltene Vorgehen war die Absicht des OLG Stuttgart, Sachverständigenrat zu der Verbundsoftware für über 1.000 Bibliotheken einzuholen. Durch den Vergleich sollen nach Aussage eines Beteiligten die voraussichtlich hohen Kosten vermieden werden, die eine der beiden Parteien zahlen müsste. Ursprünglich wollte Lib-it mit ihrer Beschwerde ein Nachprüfungsverfahren erreichen, das die Vergabekammer abgelehnt hatte. Vertreter Lib-it

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Der bekannte Sänger Xavier Naidoo hat Ende September erstmals eine Niederlage in den vielfältigen Rechtsstreitigkeiten mit seinem früheren Mentor und 3p-Chef Moses Pelham einstecken müssen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Verlagsverträge, die Naidoo mit dem 3p Songs Musikverlag GmbH und Universal Publishing GmbH abgeschlossen hatte, wirksam bleiben. Zuvor war der Sänger erfolgreicher: Das LG Mannheim und OLG Karlsruhe hatten in einem Parallelverfahren den Künstlervertrag des Sängers mit der Pelham GmbH für nichtig erklärt. Naidoo hatte auf dieser Grundlage darauf geklagt, dass sich die Nichtigkeit des Künstlervertrages automatisch auf die Verlagsverträge auswirke. Nachdem Naidoo vor dem LG Frankfurt gewonnen hatte, hob das OLG das Urteil nun auf und entschied zudem, dass Naidoo die Verlagsverträge nicht ohne Zustimmung der anderen beteiligten Urheber hätte kündigen können. Das OLG ließ die Revision zum BGH nicht zu. Naidoo erhob daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde. (CA)

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Das Vergabeverfahren für den Bau der Polizei-Fachhochschule im brandenburgischen Oranienburg ist auch nach über 15 Monaten noch nicht zu Ende. Mitte September entschied das OLG Brandenburg, dass die Vergabestelle die Wertung der Angebote wiederholen muss, und zwar unter Einbeziehung der Bieter Wolf & Müller GmbH & Co. KG sowie der Ed. Züblin AG. Damit folgte das Gericht der Entscheidung der Vergabekammer Brandenburg und entschied gegen die Max Bögl Baununternehmung GmbH & Co. Diese hatte als bislang bevorzugter Bieter gegen die Vergabekammerentscheidung Beschwerde eingelegt. Der Weg durch die Instanzen wurde damit in diesem Vergabeverfahren schon zum zweiten Mal beschritten. So hatte die Heitkamp-Deilmann-Haniel GmbH sich vergeblich bemüht, ein Vergabenachprüfungsverfahren durchzusetzen. Heitkamp wurde nach dieser Niederlage von der Vergabe ausgeschlossen. Vertreter Züblin

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Das Bundeskartellamt hat im Oktober in einem Schreiben die Möglichkeit des Erwerbs des Heyne-Verlags durch Random House in Aussicht gestellt. Die endgültige Entscheidung wird bis Ende November erwartet. Die Bertelsmann-Tochter Random House hatte bereits im Januar die Verlagsgruppe Ullstein Heyne List vom Verlag Axel Springer AG gekauft. Die Bonner Behörde hatte jedoch ihre Zustimmung verweigert. Um die Freigabe zu erreichen, will nun Random House lediglich den Heyne-Verlag übernehmen und hat den verbleibenden Unternehmensteil, die Verlagsgruppe Econ Ullstein List, an den schwedischen Medienkonzern Bonnier verkauft. In Deutschland gehört unter anderem der Münchner Piper-Verlag zur Bonnier Media. Vertreter Random House