Verfahren

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Das Landgericht Berlin hat die Optionsvermittlungsfirma Globex GmbH und ihren Geschäftsführer zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 52.000 Euro nebst Zinsen verurteilt. Dem Urteil zufolge hätten Mitarbeiter der Globex die geschädigte Kapitalanlegerin unaufgefordert angerufen und ihr Gewinnmöglichkeiten mit Optionsgeschäften erläutert. Die Mitarbeiter hätten dabei jedoch nicht die erheblichen Risiken von solchen Geschäften erwähnt, sondern vielmehr hervorgehoben, dass Fachleute durch eine entsprechende Auswahl der Optionen die Risiken auf eine vernachlässigende Größe reduzieren würden.

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Als das Unheil in Gestalt von Polizei, Staatsanwaltschaft und Durchsuchungsbeschluss nahte, saß der FC Bayern München auf gepackten Koffern. Das Ziel von Gepäck, Funktionären und Spielern: Die spanische Hauptstadt, Achtelfinale der UEFA Champions League gegen Real Madrid. Das Ziel der Ermittler: Beschlagnahme von Beweismaterial wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Steuervergehen beim Bau der Münchner Allianz Arena. Die Bayern AG reagierte so flott, wie es sich für einen Rekordmeister geziemt: Obwohl den Funktionären nichts vorgeworfen wurde, saß im Bayern-Jet gen Spanien der Münchner Strafverteidiger Werner Leitner (Eckstein & Leitner), um die Situation spontan mit der Vereinsführung besprechen zu können.

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Die IG Metall besitzt keine Tarifzuständigkeit für IBM-Unternehmen mehr. Dies entschied die 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts in einem Verfahren, in dem 15 IBM-Unternehmen für eine Zuständigkeit von Ver.di stritten. Grund für die Entscheidung: IBM produzierte früher Hardware, bietet jedoch heute ganz überwiegend Dienstleistungen an, wofür die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di zuständig sei.

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Im Streit um die Sendeplatzumbelegung im Kabelnetz des Großraums München haben sich die Klägerin Bayerischer Rundfunk (BR) und die Kabel Deutschland GmbH (KDG) verglichen. Die Richter des Landgerichts München I hatten den Parteien dies bereits vor der mündlichen Verhandlung am 3. März nahegelegt. Zu der Auseinandersetzung kam es im Rahmen des Kabelnetzausbaus zu einem rückkanalfähigen Netz. Hierfür ist es erforderlich, die ersten Sendeplätze zu räumen, weshalb der BR, der bislang, wie für Regionalsender üblich, auf Platz drei lag, auf Platz 13 verschoben werden sollte. Dem BR ist es nicht gelungen, dies zu verhindern bzw. eine Verschiebung auf den derzeit von Sat 1/Pro7 belegten Platz sieben zu erreichen. Allerdings konnte der öffentlich-rechtliche Sender im Vergleich einige Punkte durchsetzen. Als wichtig hebt der BR hervor, dass die KDG verpflichtet wurde, bei der nächsten Ausbaustufe des Kabelnetzes in Bayern, dies mindestens sieben Monate vor der Maßnahme mitzuteilen. Zudem hat sich die Beklagte KDG bereit erklärt, unter anderem durch Briefsendungen und Laufband-Einblendungen auf dem TV-Bildschirm die betroffenen Haushalte über die Umstellung zu informieren.

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Die Diskussion um die Aufklärungspflicht von Innenprovisionen bei Kapitalanlagemodellen ist durch eine Entscheidung des BGH um einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die Richter urteilten, dass bei Anlagemodellen, die unter der Verwendung von Prospekten angeboten werden, ab einer gewissen Größenordnung die Pflicht zur Ausweisung von Innenprovisionen in dem Anlageprospekt besteht. Damit kann ein Anleger, der Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft mbH (IT) vor dem OLG Düsseldorf zunächst nicht hatte durchsetzen können, wieder hoffen. Denn der BGH hat das Urteil des OLG aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen.

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In einer umfangreichen Prozess-Serie fordern derzeit mehr als 750 an Krebs erkrankte ehemalige Bundeswehr- und 190 NVA-Angehörige Schadensersatz von der Bundeswehr. Die Soldaten hatten allesamt Dienst an Radargeräten getan, die nicht ausreichend gegen Röntgenstrahlung abgeschirmt waren.Die Verfahren laufen derzeit auf drei Ebenen. Zum einen fordern die Betroffenen Versorgungsbezüge von der Bundeswehr. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) hatte die Versorgungsbezüge im Grundsatz bejaht. Bislang haben 292 Geschädigte einen positiven Bescheid von der Behörde erhalten.

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Die Siemens Building Technologies GmbH hat vor der Vergabekammer Düsseldorf im Streit um die Ausstattung der städtischen Feuerwehr verloren. Die Kammer lehnte den Nachprüfungsantrag ab, mit dem Siemens eine Angebotswertung der Stadt Düsseldorf revidieren wollte. Mit seinem Rechtsmittelverzicht hat das Unternehmen diese Kammer-Entscheidung jüngst akzeptiert. Den Zuschlag erhielt inzwischen die WTG Leitstellentechnik GmbH. Sie wird die Berufsfeuerwehr der NRW-Landeshauptstadt mit Einsatzleitrechnern und Kommunikationstechnik beliefern. Das Auftragsvolumen beträgt rund drei Millionen Euro.

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Curtis Jackson, besser bekannt als der US-Rapper 50 cent, hat sich in einem Markenstreit um den Namen seines Streetwear-Labels 'g-unit' gegen Hasan Yilderim durchgesetzt. Yilderim hatte im Sommer 2003 die Marke persönlich auf sich eintragen lassen. Das Landgericht München musste daraufhin klären, ob 50 cent oder Yilderim die älteren Rechte an der Marke hatte. Bereits im vergangenen November hatte daraufhin das LG München Yilderim per Einstweiliger Verfügung untersagt, die Marke für Kleidung zu benutzen. Auf Widerspruch der Beklagtenseite wurde die EV nach mündlicher Verhandlung im Januar per Urteil bestätigt. Yilderim hat daraufhin der Löschung der Marke zugestimmt.

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In dem Kartellverfahren gegen Microsoft hat die EU-Kommission am Mittwoch ein Rekordbußgeld in Höhe von 497,2 Millionen Euro verhängt. Die Kommission sah bei dem Software-Giganten den Missbrauch einer marktberrschenden Stellung auf den Gebieten der Arbeitsgruppenserver und der Medienabspielprogramme als erwiesen an. Mehrere Konkurrenzunternehmen hatten vor gut fünf Jahren die Untersuchung beantragt.

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Festpreise für Arzneimittel sind in Deutschland weiterhin rechtens. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes Mitte März entschieden. Gegen die Praxis von deutschen Krankenkassen, nur Maximalbeträge für Medikamente zu erstatten, hatten vier Pharma-Unternehmen geklagt. Die Firmen Ichthyol-Gesellschaft Cordes, Hermani & Co., Mundipharma GmbH, Gödecke GmbH und Intersan sahen sich in ihrer unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller ist der Auffassung, dass die Regelung faktisch wie eine Preisobergrenze wirkt.

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Er ist gefunden: Der Exportschlager bei internationalen Unternehmensinsolvenzen. Dieser Ansicht ist jedenfalls Dr. Bernd Meyer-Löwy, Kölner Juniorpartner und Insolvenzfachmann von Linklaters Oppenhoff & Rädler. In der aktuellen Ausgabe der ZinsO kommt er anhand der Insolvenz der Automold GmbH zu diesem Ergebnis. Der Fall mag als Modellfall für die Anwendung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) gelten.

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