Um die Möglichkeit, Unternehmen zukünftig nicht mehr erfolgreich sanieren zu können, fürchten derzeit die Standesvertreter der Insolvenzverwalter. Hintergrund: Die Bundesregierung muss die Insolvenzordnung (InsO) einer EU-Richtlinie anpassen, die der Stärkung des „Finanzplatzes Europa“ dienen soll. Die Gesetzesänderung sieht vor, Banken bei einer Firmenpleite zu bevorzugen. Nicht mehr der Insolvenzverwalter könnte über die Verwertung aller Güter eines Betriebes entscheiden, wenn eine Bank beschließt, bestimmte Gegenstände und Wertpapiere, an denen sie ein Sicherungsrecht hat, selbst zu veräußern. Umstritten ist, wie weit das Recht der Banken tatsächlich geht. Als Mitglied des Gravenbrucher Kreises warnte bereits im September DR. BRUNO M. KÜBLER (KÜBLER) davor, das geltende Insolvenzrecht werde „völlig durchlöchert“. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Insolvenzrecht beim Deutschen Anwaltverein, HORST PIEPENBURG, warnte: „Der DAV wird sich noch mal äußern“. Er geht davon aus, dass Gespräche mit dem Bundesjustizministerium und dem Bundesverband deutscher Banken geführt werden. Piepenburg sei nicht gegen die Anpassung der InsO an EU-Recht, „uns geht es um die Klarstellung des Wortlautes“.++++ Klarstellen kann Piepenburg (PIEPENBURG-GERLING RECHTSANWÄLTE) derweil wohl auch einiges bei der GIRMES GMBH, einem Hersteller hochwertiger Textilien in den Bereichen Bekleidung, Heim und Technik. Der Betrieb mit Stammsitz in Oedt (Kreis Viersen/Niederrhein) beantragte Anfang November beim Amtsgericht Krefeld Insolvenz. Zuvor war von spektakulären Umsatzeinbrüchen von 30 Prozent in diesem Jahr und einer Schuldenlast von 100 Millionen Euro die Rede. Der Düsseldorfer Verwalter Piepenburg aber machte den mehr als 1.200 Mitarbeitern, die 2002 noch 134 Millionen Euro umsetzten, Mut. Es werde zunächst ganz normal weiter gearbeitet. Für Piepenburg ist der Fall ein doppeltes Comeback: Der Verwalter kommt zurück in ein Unternehmen, dessen Konkurs als Aktiengesellschaft er bereits 1989 mit seinem damaligen Partner Dieter Zirpins begleitete, und aus dem die jetzt betroffene GmbH hervorgegangen war. Zudem hat Piepenburg mit dem Fall das erste wirklich große Verfahren seit seiner Interimstätigkeit als Vorstandsvorsitzender bei Babcock Borsig an Land gezogen. ++++