Verfahren

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Das bereits im Mai von den Aktionären der HVB Real Estate Bank AG beschlossene Squeeze-out-Verfahren konnte erfolgreich zu Ende geführt werden. Das LG München hat die Anfechtungsklage eines Aktionärs wegen angeblicher Verletzungen verschiedener wertpapierrechtlicher Vorschriften im August zurückgewiesen. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre war auf Verlangen der Hauptaktionärin DIA Vermögensverwaltungs GmbH durchgeführt worden. Vertreter HVB Real Estate Bank

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Der EuGH hat das partielle Fahrverbot, das die Landesregierung von Tirol für einen Teil der Inntal-Autobahn A 12 verhängt hatte, bis zum 30. April 2004 ausgesetzt. Betroffen davon waren Schwerlasttransporte für bestimmte Warengruppen wie Abfälle, Getreide oder Kraftfahrzeuge. Die EU-Kommission argumentierte, unterstützt von Deutschland und Italien, dass dieses Fahrverbot teilweise diskriminierend wirke. Österreich rechtfertigte die Maßnahme mit der Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxide. Der EuGH jedoch schloss sich der Aussage der Kommission an. Die Parteien haben nun Zeit, bis zum 6. Februar 2004 weitere Informationen zu liefern, auf deren Grundlage dann der EuGH über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Vertretung EU-Kommission

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Was sich Anfang Oktober in der eleganten Cargolifter-Halle abspielte, hatte frappierende Ähnlichkeit mit einer Haushaltsauflösung. Der Aachener Insolvenzverwalter des abgestürzten Luftschiffbauers, PROF. DR. ROLF-DIETER MÖNNING (MÖNNING & GEORG), wollte alles unters Volk bringen,was ging - insgesamt 8.000 Einzelteile, von der Großmaschine bis zum Schredder. Klar war von vornherein, dass auch im Optimalfall nur ein Bruchteil der 120 Millionen Euro Schulden damit gedeckt würden, aber besser ein bisschen Quote als gar nichts. Die nagelneuen Wagen der Betriebsfeuerwehr gingen übrigens laut Presseberichten an den neuen Inhaber der Halle, der dort einen Urwaldpark installieren will - Lianen statt Luftschiffe.+++ Abgetaucht ist BALTIC SUBMARINE, bevor - wie beim großen Bruder Cargolifter - die Produktion richtig in Schwung kam. Das Rostocker Unternehmen wollte mit Touristen-U-Booten zu Wasser, stattdessen ging man schon vor Produktionsbeginn zunächst einmal baden. Im Portemonnaie fehlen 250.000 Euro, die ein privater Investor aufbringen wollte, der es sich dann aber anders überlegte. Das restliche Kapital hatten die Existenzgründer bereits zusammen. Der Vier-Mann-Betrieb wird jetzt von ULRIKE HOGE-PETERS aus der Frankfurter Kanzlei WALTER & WALTER verwaltet. Die vor allem im Hessischen eingesetzte Verwalterin und ihre Kanzlei verfügen auch über ein Büro im Ostseebad Bad Doberan, was die Entscheidung des Amtsgerichts Rostock einigermaßen erklärlich machen dürfte. U-Boot-Kapitän und Geschäftsführer Jörn Lutat hält derweil Kurs und verhandelt mit möglichen neuen Geldgebern. Ob er noch einmal zum Luftholen auftauchen wird, weiß er nicht aber: "Wir hoffen natürlich." +++

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Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat Mitte September die Betriebsstilllegung der Buss Kuhwerder Terminal GmbH im Hamburger Hafen gebilligt und die ausgesprochenen Kündigungen für rechtens erklärt. Geklagt hatten rund 60 der insgesamt 120 Mitarbeiter, bis zum BAG gelangten allerdings nur sechs Fälle. Das höchste deutsche Arbeitsgericht folgte nicht der von den Klägervertretern per Gutachten untermauerten Auffassung, dass die EU-Richtlinie zu Massenentlassungen bei der Buss-Restrukturierung nicht eingehalten worden sei. Die Urteilsbegründung steht noch aus, die Anwältin auf Klägerseite wollte daher für den Fall eine Vorlageerzwingung zum EuGH nicht ausschließen. Vertreter Buss

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Mit zwei parallelen einstweiligen Verfügungen sind der Heinrich Bauer Verlag und die Verlagsgruppe Milchstrasse gegen die geplante neue TV-Programmzeitschrift "tv komplett" von Premiere vorgegangen. Der Münchner Bezahlsender stoppte daraufhin die Auslieferung der Zeitschrift an die Kioske. Die einstweilige Verfügung von Bauer wurde bereits am 19. September vor dem LG Frankfurt erwirkt, die Milchstrasse musste dagegen in der Beschwerde bis zum OLG Hamburg gehen, bevor diese Verfügung am 23. September zugestellt wurde. Die beiden Hamburger Konkurrenten hatten beanstandet, dass die neue Zeitschrift das TV-Programm entgegen des Namens nicht vollständig abbilde. Premiere reagierte auf die einstweiligen Verfügungen mit einem ungewöhnlichen Schritt und benannte die Zeitschreift in "tv Kofler", nach Sender-Chef Dr. Georg Kofler um. Herausgeberin des Magazins ist die neu gegründete Premiere Verlag GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Das Unternehmen verkündete, mögliche Schadensersatzforderungen gegen die Verlage vorzubereiten. Vertreter Bauer Verlag

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Der EuGH hat ein langjähriges Verfahren über die Haftung bei grenzüberschreitenden Gütertransporten im Rahmen des TIR-Übereinkommens zu Gunsten des Bundesverbandes Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) entschieden. Das TIR-Übereinkommen bestimmt, dass bei internationalen Transporten Zölle und Eingangsabgaben erst am Bestimmungsort, nicht aber in den Transitstaaten fällig werden. Werden allerdings in einem Land Unregelmäßigkeiten festgestellt, bürgt der jeweils dort zugelassene Güterverkehrsverband. Im vorliegenden Fall war der BGL zunächst zur Verantwortung gezogen worden wegen einer Ladung von 12,5 Millionen Zigaretten, die ihren Bestimmungsort nicht erreicht haben soll. Zwar konnte der BGL später durch Zeugen nachweisen, dass das Vergehen in Spanien und nicht in Deutschland begangen worden sei und damit der spanische Verband bürgen müsse. Doch sowohl das Landgericht Frankfurt als auch das OLG Frankfurt lehnten dieses Beweisangebot ab. Der EuGH jedoch gab den Klägern recht: Der Nachweis, dass ein anderer Verband bürge, dürfe grundsätzlich und auch nach einer Frist von zwei Jahren noch geführt werden. Vertreter BGL

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Anfang August hat das LG München in einem Markenstreit die Klage des bayrischen mittelständischen Kosmetikanbieters Harriet Hubbard Ayer GmbH gegen Parfums Christian Dior S.A. abgewiesen. Grund der Auseinandersetzung war die 2001 lancierte Männerkosmetikserie "Higher" von Dior. Harriet Hubbard Ayer hatte darin die Gefahr einer klanglichen Verwechslung ihrer langjährigen Marke "Ayer" gesehen. Das Urteil ist rechtskräftig. Vertreter Harriet Hubbard Ayer

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Das LG Stuttgart hat die Südwestbank AG zur Zahlung von 190.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil die Bank eine Kundin nicht über so genannte Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt hatte. Drei Jahre lang hatte der Bevollmächtigte der Klägerin mit der Südwestbank über ein Kontokorrentkonto Börsentermingeschäfte abgewickelt. Die in Rede stehenden Rückvergütungen wurden ohne Wissen der Kundin an die Firma gezahlt, bei der er angestellt war. Zwar hatte der BGH bereits 1999 erklärt, dass der Kunde über die Vereinbarung derartiger Rückvergütungen aufzuklären ist, doch stellte das LG hier erstmals klar, dass es keinen Unterschied macht, ob die Zahlungen an einen Vermögensverwalter, einen Bevollmächtigten oder an eine Firma gezahlt werden, bei der dieser Bevollmächtigte angestellt ist. Vertreter Klägerin

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Das Hamburger Lifestyle-Magazin Max hat am 26. September Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Redaktion im April diesen Jahres eingelegt. Die Durchsuchung war vom LG München angeordnet worden, nachdem Max in der Februarausgabe nächtliche Fotos von der Körperwelten-Ausstellung in der Münchener Innenstadt veröffentlicht hatte. Die bayerische Justiz sah darin eine strafbare "Störung der Totenruhe" und ordnete die Durchsuchung der gesamten Redaktion an. Im Rahmen einer nachträglichen Anhörung wurde daraufhin der Antrag auf Aufhebung der Durchsuchung abgewiesen. Vertreter Max

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Das Bundeskartellamt darf in zwei Streitigkeiten um Netznutzungsentgelte den angeordneten Sofortvollzug nicht durchsetzen. Dies beschloss kürzlich der Kartellsenat des OLG Düsseldorf in zwei Eilverfahren. Sie waren von der Stadtwerke Mainz AG bzw. der Heag Versorgungs-AG angestrengt worden. Mainz sollte mittels Sofortvollzug zur Preissenkung gezwungen werden, die Heag zahlreiche Entgeltauskünfte erteilen. Mit der OLG-Entscheidung ist der Sofortvollzug in beiden Fällen vorerst verhindert. Beide Verfahren sind in der Hauptsache weiterhin beim Düsseldorfer OLG anhängig. Berater Stadtwerke Mainz und Heag

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Auch in der süßen Warenwelt ist mitunter nicht alles so süß, wie es manchmal aussieht. Auch hier weht ein rauer Wind im Konkurrenzkampf der Hersteller. So kam es auch, dass sich die hohen Richter beim BGH in Karlsruhe Ende August mit dem Streit der beiden Süßwarenhersteller Ferrero und Haribo um die Bezeichnung 'Kinder Kram' konfrontiert sahen.