Verfahren

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... einem Unternehmen waren in den vergangenen Monaten die Amtsgerichte Potsdam und Halle-Saalkreis. Die Richter mussten prüfen, ob sie für den Insolvenzantrag des Familienbetriebs HESCO zuständig waren. Das Problem: Bei Hesco aus dem brandenburgischen Luckenwalde wurden die Arbeitnehmer entlassen, die Firma sollte geschlossen, beim Handelsregister abgemeldet, ihr Sitz ins sachsen-anhaltinischen Horla verlegt und Insolvenz angemeldet werden, während gleichzeitig eine neue bzw. die alte Firma in Luckenwalde neu gegründet wurde. Kompliziert? Vielleicht. Doch so hatte es sich die Unternehmerfamilie Reiche laut IG Metall wohl vorgestellt, ihren Betrieb abzuwickeln und gleichzeitig neu zu starten. Die Richter in Halle machten das Spiel aber nicht mit und erklärten sich für den Insolvenzantrag über die nach Horla verlegte (alte?) Firma nicht zuständig. Dies ist wohl kein Einzelfall in Deutschland, aber er ist besonders brisant. Schließlich steht hinter der Familie Reiche unter anderem die CDU-Bundestagsabgeordnete Katharina Reiche, die mal als Familienministerin gehandelt wurde. Und schließlich wurden knapp eine Millionen Euro staatliche Fördergelder vergeben, die eigentlich zu anderen Dingen als dem Verschieben von Betrieben dienen. In Potsdam jedenfalls wurde ROLF RATTUNDE (LEONHARDT & PARTNER) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Endlich. Der ursprüngliche Antrag war bereits im August gestellt worden, doch die Suche nach Zuständigkeiten und Hintergründen dauerte rund drei Monate. Was der gut angesehene Berliner Verwalter Rattunde nun vorhat, wollte er JUVE nicht verraten. Zu brisant, das Ganze.++++ Überhaupt: An brisanten Insolvenzen herrscht in diesen Wochen kein Mangel. Das mit Abstand sensibelste Verfahren liegt bereits seit 10. November 2003 in den Händen von ANGELIKA AMEND. Die 42-jährige Betreiberin der Kronberger Kanzlei AMEND & COLLEGEN versucht seitdem als vorläufige Verwalterin die Insolvenz der I.G. FARBENINDUSTRIE AG und dreier Tochter- bzw. Enkelgesellschaften in ruhigem Fahrwasser zu halten. Eigentlich reicht die Masse des ehemals größten Chemiekonzerns gar nicht aus, um die Insolvenzverwaltung zu bezahlen. Dass das Verfahren deshalb nicht eröffnet würde, will Amend jedoch verhindern – mit Blick auf die Opfer und Hinterbliebenen des Unternehmens, das im Dritten Reich Zwangsarbeiter beschäftigte und das Gas Zyklon B für Konzentrationslager herstellte. Anfang Dezember war Amend deshalb nach Auskunft ihres Kollegen Norbert Irsfeld im Gespräch mit Opferverbänden. Das Ziel: Auch die Zwangsarbeiter und Nachkommen sollen aus dem Restvermögen der I.G. Farben entschädigt werden, dafür müssten sie und andere Geld aufbringen, das die Verfahrenskosten deckt. Dafür würde auch Amend auf einen Teil ihrer Vergütung verzichten. Die bundesweite Aufmerksamkeit, die diese Insolvenz erregt, rechtfertigt sicherlich außergewöhnliche Maßnahmen – zudem Amends Kanzlei-Fokus ebenfalls, wenn (noch) nicht bundesweit, so doch wenigstens über die Grenzen des Großraumes Frankfurt hinaus gerichtet ist. Die Kanzlei, in der in Kronberg mitterweile sieben Anwälte tätig sind, hat vor kurzer Zeit ein zweites Büro in Garching bei München eröffnet. Hier werden derzeit zwei Anwälte beschäftigt. ++++

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Im branchenintern viel beachteten Streit um die rheinland-pfälzische Deponie Eiterköpfe ist eine vorläufige Entscheidung gefallen: Der Deponiezweckverband, Betreiber der Eiterköpfe, darf ab dem 1. Juni 2005 keine Abfälle mehr ablagern, die lediglich mechanisch vorbehandelt sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem Eilverfahren Anfang November entschieden. Der Beschluss folgte der seit März 2001 gültigen Abfall-Ablagerungsverordnung. Der Zweckverband muss nun mit der Planung einer Müllbehandlungsanlage beginnen, die eine verordnungsgemäße Entsorgung erlaubt. Die Entscheidung hat bundesweite Bedeutung. Denn es gibt nun keinen Präzendenzfall für eine Vielzahl deutscher Deponiebetreiber mehr, die lediglich verordnungsbedingt solche Anlagen planen. Laut OVG hätte ein gegenteiliger Beschluss dazu gereizt, die Planungen einzustellen oder zu verzögern. Wie wichtig das Verfahren für Bund und Länder war, zeigte sich auch daran, dass Vertreter des Bundesumweltministeriums als Prozesshelfer dabei waren. Das OVG kassierte mit seinem Beschluss die entgegengesetzte einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. In der Hauptsache ist der Streit jedoch noch nicht entschieden. Hier hat der EuGH das Heft in der Hand. Ihm legten VG-Richter den Fall Ende 2002 vor. Es geht um die Frage, ob die deutsche Ablagerungsverordnung EU-rechtskonform ist. Die Entscheidung des EuGH wird Ende 2004 erwartet. Die einstweilige Anordnung des VG hatte es dem Deponiezweckverband erlaubt, bis dahin von der Planung einer Anlage abzusehen. Das OVG stützt sich nun bei seiner Entscheidung auch auf eine zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme der EU-Kommission. Danach ist die Verordnung EU-rechtskonform. Vertreter Zweckverband Eiterköpfe

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage von elf Städten und Gemeinden sowie zweier Anwohner östlich von Donaueschingen abgewiesen, die sich gegen die Festlegung eines Anflugpunktes über ihrem Gebiet richteten. An diesem Anflugpunkt sammelt sich der aus Norden kommende Anflugverkehr zum Flughafen Zürich und wird gegebenenfalls in die Warteschleife geleitet. Die Kläger bemängelten vor allem, dass vor Festlegung des Punktes keine Anhörung der Gemeinden stattgefunden habe. Dieser Beschwerde gab der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zunächst statt. Das Bundesverwaltungsgericht allerdings entschied anders: Zwischenzeitlich war die Mindestflughöhe für das Warteverfahren von 7000 auf 13000 Fuß angehoben worden, in den Nachtstunden sogar auf 18000 Fuß. Zudem gibt es weitere Beschränkungen nachts, sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen. Damit, so die Richter des BVerwG, könne dem Luftfahrt-Bundesamt keine willkürliche Missachtung der Lärmschutzinteressen vorgeworfen werden. Vertretung Bundesrepublik Deutschland

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Beinahe hätte man die Zeiten schon wieder vergessen: Vor vier Jahren wurde Köln regelrecht bombardiert - mit kostenlosen Tageszeitungen. Was als Kampf um die Leser immer groteskere Formen angenommen und als 'Kölner Zeitungskrieg' landauf und landab die Medienseiten der restlichen Presse gefüllt hatte, beschäftigte kürzlich auch den Bundesgerichtshof. Die

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Künstler können von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten grundsätzlich nicht verlangen, dass von ihnen interpretierte, komponierte oder arrangierte Musiktitel ausgestrahlt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf im Verfahren der Unterhaltungskünstlerin Claudia Hirschfeld gegen den WDR entschieden. Er folgte damit der Argumentation des Funkhauses: Aus dem Grundrecht der Kunstfreiheit folge kein Anspruch gegen den Staat auf Vermittlung der Kunstwerke. Der WDR könne sich vielmehr auf seine Programmfreiheit berufen. Claudia Hirschfeld hatte dem Sender mehrfach CDs mit ihrer Musik zugesandt, ohne ein einziges Mal gesendet zu werden. Sie berief sich darauf, dass der WDR zu einer ausgewogenen Programmgestaltung verpflichtet sei und nicht nur große Produktionsfirmen berücksichtigen dürfe. Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das OVG abgelehnt. Laut Anwalt der Klägerin soll nun das BVerfG eingeschaltet werden. Vertreter WDR

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Wegen drei verschiedener Werbeaktionen hat sich das Landgericht Berlin kürzlich mit den beiden konkurrierenden Nahverkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und S-Bahn Berlin befasst - und entschied uneinheitlich: Im Fall der Zugabe von Prämien im Wert von über 50 Euro zum Jahresabonnement der BVG gab das Gericht der S-Bahn recht und untersagte die Werbeaktion. Anders entschied dieselbe Kammer wegen der Zugabe einer Werbeprämie im Wert von 20 Euro zum Jahresabo, was etwa drei Prozent des Abopreises entspricht: Sie hob die einstweilige Verfügung gegen diese Werbeaktion auf. Zuletzt stand ein Bonuspunkteprogramm der BVG und der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann im Fokus der Gerichte. Hier entschied das Kammergericht zunächst per einstweiliger Verfügung gegen die BVG. Nach gegenteiligem Urteil des Landgerichts wird sich das Kammergericht nun erneut mit der Sache befassen müssen. Vertreter S-Bahn Berlin und DB Regio AG

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Der Braunkohleplan für den Tagebau "Vereinigtes Schleenhain" ist ungültig. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen auf Antrag der Gemeinde Heuersdorf (bei Leipzig) Anfang November beschlossen. Das Gericht begründete sein Urteil mit Verfahrensfehlern bei der Aufstellung des Plans. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

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Der Insolvenzverwalter von KirchMedia, Dr. Michael Jaffé (Jaffé & Kollegen), fordert vom Handelskonzern Rewe 128 Millionen Euro plus 1,6 Millionen Euro Zinsen. Zunächst wurde eine Teilklage über 20 Millionen Euro erhoben. Hintergrund: Der damalige Kirch-Aktionär Rewe hatte vor zwei Jahren Leo Kirch einen Kredit über 128 Millionen Euro gewährt, um Kirchs Einstieg in die Formel Eins-Fernsehübertragungen zu finanzieren. Leo Kirch bürgte persönlich und zahlte fristgerecht zurück.

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Argentinien-Anleihen sind derzeit ein Thema, das neben institutionellen viele Privatanleger umtreibt. In einem Urteil gegen die SEB AG hat das Landgericht Frankfurt jetzt die Bank zur Zahlung von 36.000 Euro verurteilt und Punkte einer möglichen schadensersatzauslösenden Falschberatung konkretisiert. Aussagen, wie die, Argentinien könne sich einen Zahlungsausfall nicht leisten und habe bislang seine Verpflichtungen stets erfüllt, waren in diesem Zusammenhang ausschlaggebend. Zudem sei auf das damalige schlechte Rating nicht ausreichend hingewiesen worden. Vertretung Kapitalanleger

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Der Kampf von Prinzessin Caroline von Monaco gegen die Bildberichterstattung der deutschen Boulevardpresse hat am 6. November den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt. Nachdem sich die Prinzessin, die seit fast vier Jahren Caroline von Hannover heißt, überwiegend erfolglos durch alle deutschen Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht (1999) geklagt hatte, legte sie bereits im Juni 2000 Beschwerde in Straßburg ein. Grund ihrer Klagen bildeten mehrere Paparazzifotos, die in den neunziger Jahren in den Zeitschriften 'Bunte', 'Freizeit Revue' und 'Neue Post' veröffentlicht worden waren. Die Herausgeberin der 'Bunte', die Hubert Burda Media Holding, und der Verband

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Die Deutsche Telekom AG darf ihre beiden Sondertarife 'AktivPlus xxl' und 'AktivPlus basis calltime 120' nun doch wieder anbieten. Am 19. Dezember setzte das Oberverwaltungsgericht Münster durch Zwischenprüfung den für die Telekom negativen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vorläufig aus.Die Kölner Verwaltungsrichter hatten nur vier Tage zuvor im Eilverfahren die beiden Sondertarife verboten und damit erstmals einen Endkundentarif der Deutschen Telekom gekippt. Die Telekom-Tarife stellen nach Ansicht des Gerichts jedoch unzulässige Preisabschläge dar, die die Wettbewerber behindern würden. Gegen die beiden Telekom-Tarife hatten sich die Wettbewerber Arcor und 01051 Telecom gewandt. Weitere Wettbewerber und das Bundeskartellamt hatten laut Presseberichten ebenfalls Bedenken gegen die Tarife angemeldet, die zuvor von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) genehmigt worden waren.

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