Markt und Management

Rechtliche Auswirkungen einer geplanten EU-Richtlinie zum gemeinschaftsweiten Handel mit Treibhausgasemmissionen im Blickpunkt.Dr. Wolf Friedrich Spieth (Öffentliches Wirtschaftsrecht, FBD in Berlin) berät den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. zu den rechtlichen Auswirkungen einer geplanten EU-Richtlinie zum gemeinschaftsweiten Handel mit Treibhausgasemmissionen.

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Wer geht, wer kommt, was bleibt? Aktuelle Personalien, die den Markt bewegen - im übersichtlichen Newsticker! Alle ansehen

Bei der Umplatzierung einer Beteiligung von 27,5% am Kapital der BHW Holding AG, einem M-Dax-Wert, berät Gleiss Lutz Hootz Hirsch die BTA GmbH, eine Tochtergesellschaft des Deutschen Beamtenbundes. Das Transaktionsvolumen beträgt ca. € 1,2 Mrd. Damit handelt es sich um eine der großen Kapitalmarkttransaktionen, die für 2002 geplant sind. Das Gleiss-Team setzt sich zusammen aus Dr. Gerhard Wirth (Aktienrecht, Stuttgart), Dr. Hoimar von Ditfurth, Dr. Cornelius Götze und Dr. Edgar Matyschok (alle Kapitalmarktrecht, Frankfurt).

Devisengeschäfte im Daytrading sind keine Börsentermingeschäfte, sondern sogenannte Differenzgeschäfte.In einem Grundsatzurteil zum Anlegerrecht (Az. XI ZR 363/00) hat der BGH entschieden, dass Devisengeschäfte im Daytrading keine Börsentermingeschäfte, sondern sogenannte Differenzgeschäfte sind. Dies hat zur Folge, das ein überzogenes Konto vom Anleger nicht ausgeglichen werden muss.

Gebrauchtwagentausch

Autoscout24, die Internet-Datenbank für Gebrauchtwagen der Scout24-Gruppe aus München, übernimmt die Stuttgarter Internet-Gebrauchtwagenbörse und Dekra-Tochter FairCar.Im Gegenzug erwirbt die Dekra 22 Prozent an Autoscout24.

Brock Müller Ziegenbein, größte Kanzlei in Schleswig-Holstein, hat die Landesregierung im Planfeststellungsverfahren zum Weiterbau der Ostsee-Autobahn A 20 und in einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich begleitet.Brock Müller Ziegenbein, größte Kanzlei in Schleswig-Holstein, hat die Landesregierung im Planfeststellungsverfahren zum Weiterbau der Ostsee-Autobahn A 20 und in einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erfolgreich begleitet.

Der Richtfunkanbieter Broadnet Holdings B.V. hat 50% der Aktien der am Neuen Markt notierten Telekommunikationsgesellschaft Mediascape Communications AG (Hamburg) gezeichnet.Broadnet wurde dabei durch ein Anwaltsteam von PricewaterhouseCoopers Veltins beraten. Auf Seite von Mediascape war die Hamburger Transaktionsboutique Rittstieg Rechtsanwälte tätig.

Jones Day

Jones, Day, Reavis & Pogue betreute den an der NYSE notierten Konzern Nacco Industries bei der Umstrukturierung ihres deutschen Vertriebshändlersystems für den Gabelstapler der Marke Hyster. Beraten durch den Frankfurter Jones Day-Partner Ansgar C. Rempp und sein Team, Sina R. Hekmat, Gabriela Otten und Harald Hess, verkaufte Nacco im Wege eines Asset-Deals das gesamte Gabelstaplergeschäft ihrer deutschen Vertriebsgesellschaften an die Zeppelin Baumaschinen GmbH. Diese übernimmt nun exklusiv den Vertrieb der Hyster-Gabelstapler für Deutschland, Österreich, Osteuropa und Mittelasien. Zeppelin betreute die Transaktion durch die eigene Rechtsabteilung unter Leitung von Jürgen-Philipp Knepper.

Partner Andreas Karpenstein aus dem Düsseldorfer Büro von Andersen Luther hat, unterstützt durch Dr. Nicole Franke, die Verschmelzung des Langbein-Pfanhauser-Konzerns mit der Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG, der DOAG Holding AG und der Hindrichs-Auffermann AG auf Seiten aller Beteiligter beraten. „Da die vier börsennotierten Gesellschaften bereits wirtschaftlich miteinander verbunden waren – Langbein-Pfanhauser sogar an zwei der übertragenden Gesellschaften Mehrheitsbeteiligungen hielt –, war es sinnvoll, die Gesellschaften bei dem Verschmelzungsvorhaben aus einer Hand zu beraten“, erläutert Karpenstein. Die neue Gesellschaft mit Namen VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG hat einen Unternehmenswert von € 500 Millionen und konzentriert sich auf die Sparten Zahlungsmittel, Metalltechnologie, Wohndekor und Befestigungstechnik.

Wie Focus Online berichtet, hat sich Bundeskanzler Gerhard Schröder erfolgreich gegen die Unterstellungen einer Münchner Imageberaterin in Bezug auf seine Kopfbehaarung gewehrt. Michael Nesselhauf aus dem Hamburger Büro von Buse Heberer Fromm unterstützte den Kanzler in diese Sache rechtlich. Der Presserechtler verlangte im Auftrag Schröders von der Presseagentur ddp eine schriftliche Unterlassungserklärung. ddp hatte ein Interview mit der Imageberaterin Sabine Schwind von Eigelstein veröffentlicht. In diesem hatte sie die Vermutung geäußert, der Kanzler "würde seine grauen Schläfen wegtönen." Eine Unterlassungserklärung gab die Agentur zwar nicht ab, zog jedoch das Interview zurück.

Mit Spannung erwartet

Im Streit zwischen Fiat und Edeka um die Rechtmäßigkeit der Werbung mit Verkaufspaketen für Fiat Punto durch die Einzelhandelskette wird für den 15. Februar das Urteil des OLG Köln erwartet.Prozessvertreter für Edeka ist Prof. Dr. Rainer Jacobs (Prof. Jacobs Rechtsanwälte), Fiat begleiten Dr. Albrecht Piltz und Dr. Michael Loschelder (Norton Rose Vieregge).

Im Streit zwischen dem Internet-Auktionshaus ricardo.de, vertreten durch Freshfields Bruckhaus Deringer, und dem Schweizer Uhrenhersteller Rolex um die Versteigerung von markenverletzenden Rolex-Imitaten gab das OLG Köln im November 2001 dem Auktionshaus Recht. Gegen das Urteil hat Rolex inzwischen Revision eingelegt. Der Hamburger IP-Partner von Freshfields, Christian Klawitter, unterstützt durch Dr. Susanne Ehret, vertrat ricardo.de in beiden Instanzen vor Kölner Gerichten. Rolex wurde in der Auseinandersetzung vor dem OLG von dem bekannten Kölner Marken- und Wettbewerbsrechtler Prof. Dr. Rainer Jacobs (Prof. Jacobs Rechtsanwälte) vertreten. Vor dem Landgericht hatte zuvor Hans Hellmann ein positives Urteil für den Uhrenhersteller erstritten. Nachdem nun beiden Parteien jeweils ein positives Urteil für sich verbuchen konnten, wird voraussichtlich der Bundesgerichtshof endgültig darüber entscheiden müssen, ob Internet-Plattformen zukünftig für die über sie eingestellten Angebote Dritter verantwortlich gemacht werden können. Der Rechtsstreit wird von den beteiligten Anwälten als grundsätzlich bezeichnet. Rolex will mit ihrer Klage das Internet-Auktionshaus dafür in Anspruch nehmen, dass private Anbieter über ricardo.de Rolex-Plagiate vertrieben.

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