Verfahren

  Juve Plus 'Holzmüller'-Folgeurteil

Die Mitwirkungsbefugnis von Aktionären auf Hauptversammlungen bleibt im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen eingeschränkt. Dies hat der BGH am vergangenen Montag klargestellt. Damit braucht der Vorstand auch weiter keine Zustimmung bei Maßnahmen, die beispielsweise in ihrer Bedeutung weniger als 50 Prozent des Konzernvermögens berühren.Die Richter wandten sich mit dem Urteil gegen eine zuletzt häufiger diskutierte Ausweitung der so genannten Holzmüller-Grundsätze aus dem Jahre 1982. Nach 'Holzmüller' stehen den Aktionären gesetzlich nicht geregelte Mitwirkungsrechte bei wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung zu - Auslöser damals war die Ausgliederung eines Teilbetriebs gewesen, der 80 Prozent des Gesellschaftsvermögens ausmachte.

  Juve Plus Haribo macht nicht alle froh

Ähnlich wie einem Diabetiker, der vor zwei Jahren den Hersteller des Schokoriegels Mars wegen seiner Krankheit verantwortlich zu machen versuchte, ist es im April einer Lakritz-Liebhaberin ergangen: Sie verlor einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Bonn gegen den Süßwarenproduzenten Haribo. Die Berlinerin, die durch monatelangen, exzessiven Verzehr von Lakritzschnecken gesundheitlichen Schaden genommen haben wollte, verlangte 6000 Euro Schmerzensgeld. Bei Haribo sah man die Sache von Anfang an gelassen und ließ sich nicht auf Güteverhandlungen ein. Zu recht, wie sich nun herausstellte.

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Die Basketballbundesliga entwickelt sich zu einer Pleite-Liga. Nachdem im Dezember der Traditionsklub Brandt Hagen Insolvenz beantragt hatte, traf es Mitte März den €Mitteldeutschen BC€ (MBC) aus dem sachsen-anhaltinischen Weißwasser. Ironie des Schicksals: Dem wirtschaftlichen Niedergang steht ein sportlicher Höhenflug gegenüber. Als zweiter deutscher Basketballverein überhaupt konnte der MBC einen europäischen Vereinswettbewerb gewinnen, den IBA Europe Cup. Anders als in Hagen blieb die komplette Mannschaft, inklusiv dem Coach und ehemaligen Bundestrainer Henrik Dettmann auch nach dem Insolvenzantrag in Weißwasser. Eigentlich eine gute Perspektive, um auch im nächsten Jahr Erstligabasketball in der Region um Halle herum zu erleben, wenn...++++ ... ja, wenn die Funktionäre nicht wären. Erst wollte Otto Reintjes, der Geschäftsführer der Basketball-Bundesliga GmbH - der im basketballdeutsch auch Commissioner heißt - den MBC sofort vom Spielbetrieb ausschließen. Dies konnte der vorläufige Insolvenzverwalter, der Kübler-Partner aus Halle, Dr. Dieter Kühne nur mit einer beim Landgericht Köln beantragten einsweiligen Verfügung verhindern. Er sicherte damit dem Verein die Zugehörigkeit zur ersten Liga zunächst bis zum 30. April. Doch das genügt nicht. Denn wenn der Verein vor Ablauf der Saison am 31. Juli seine Lizenz verliert, triit die Kündigung des Teilnahmerechtsvertrags in Kraft und der MBC steht neben Brandt Hagen als zweiter Absteiger fest. "Damit hätten wir die sportlichen Kriterien für die Beantragung einer Bundesligalizenz zur neuen Saison nicht erfüllt", sagt Kühne. Er bereitet sich daher auf die Hauptverhandlung beim Schiedsgericht vor - "da ist man nicht so häufig" -, um die sportlichen Voraussetzungen noch zu schaffen. Hinzu kommen müssen natürlich noch wirtschaftliche Kriterien. Doch anders als im Basketball ist der Insolvenzexperte hier Profi. Er versucht über eine Auffanglösung die Lizenz für die nächste Saison zu erhalten und hat auch schon einen Business-Plan in der Schublade. Dieser sieht einerseits Einsparungen für den Vereinsbetrieb vor, andererseits setzt er auf die Beteiligung der regionalen Wirtschaft als Sponsoren. Mit dem MBC identifiziere sich die ganze Region, so Kühne, so dass der Verein auch einen positiven Standortfaktor bilde. ++++

  Juve Plus Dorda Brugger

Da hat Bundesfinanzminister Hans Eichel auch einmal Grund zum Lächeln: Der Bundesrepublik Deutschland steht das Vermögen eines Stasi-Unternehmens in Höhe von rund 190 Millionen Euro zu. Dies hat vor kurzem der Oberste Gerichtshof der Bundesrepublik Österreich nach rund zehn Jahre währender Auseinandersetzung entschieden. Die Richter urteilten, dass das Ost-Berliner Außenhandelsunternehmen F. C. Gerlach ein Staatsbetrieb der DDR war und dessen Vermögen damit der DDR-Rechtsnachfolgerin Deutschland gehöre. Dieses belief sich Anfang der 90er Jahre auf gut 74 Millionen Euro und ruhte ursprünglich auf einem Konto der Schoellerbank in Wien. Mit Zinsen und Verfahrenskosten ist die Summe, die die Gerlach-Nachfolgegesellschaft Fortintakt begleichen muss, nun auf 190 Millionen Euro gestiegen.

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Die Commerzbank muss einem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Paragraf 826 BGB) bei einem kreditfinanzierten Immobiliengeschäft Schadensersatz zahlen. Dies hat kürzlich der BGH entschieden. Er bestätigte damit ein Urteil des OLG Frankfurt. Der Vertretung des Anlegers zufolge sei somit erstmalig ein positives Urteil in Verbindung mit Paragraf 826 BGB erwirkt worden.

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Das Landgericht Berlin hat die Optionsvermittlungsfirma Globex GmbH und ihren Geschäftsführer zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 52.000 Euro nebst Zinsen verurteilt. Dem Urteil zufolge hätten Mitarbeiter der Globex die geschädigte Kapitalanlegerin unaufgefordert angerufen und ihr Gewinnmöglichkeiten mit Optionsgeschäften erläutert. Die Mitarbeiter hätten dabei jedoch nicht die erheblichen Risiken von solchen Geschäften erwähnt, sondern vielmehr hervorgehoben, dass Fachleute durch eine entsprechende Auswahl der Optionen die Risiken auf eine vernachlässigende Größe reduzieren würden.

  Juve Plus Münchener Allianz Arena

Als das Unheil in Gestalt von Polizei, Staatsanwaltschaft und Durchsuchungsbeschluss nahte, saß der FC Bayern München auf gepackten Koffern. Das Ziel von Gepäck, Funktionären und Spielern: Die spanische Hauptstadt, Achtelfinale der UEFA Champions League gegen Real Madrid. Das Ziel der Ermittler: Beschlagnahme von Beweismaterial wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Steuervergehen beim Bau der Münchner Allianz Arena. Die Bayern AG reagierte so flott, wie es sich für einen Rekordmeister geziemt: Obwohl den Funktionären nichts vorgeworfen wurde, saß im Bayern-Jet gen Spanien der Münchner Strafverteidiger Werner Leitner (Eckstein & Leitner), um die Situation spontan mit der Vereinsführung besprechen zu können.

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Die IG Metall besitzt keine Tarifzuständigkeit für IBM-Unternehmen mehr. Dies entschied die 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts in einem Verfahren, in dem 15 IBM-Unternehmen für eine Zuständigkeit von Ver.di stritten. Grund für die Entscheidung: IBM produzierte früher Hardware, bietet jedoch heute ganz überwiegend Dienstleistungen an, wofür die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di zuständig sei.

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Im Streit um die Sendeplatzumbelegung im Kabelnetz des Großraums München haben sich die Klägerin Bayerischer Rundfunk (BR) und die Kabel Deutschland GmbH (KDG) verglichen. Die Richter des Landgerichts München I hatten den Parteien dies bereits vor der mündlichen Verhandlung am 3. März nahegelegt. Zu der Auseinandersetzung kam es im Rahmen des Kabelnetzausbaus zu einem rückkanalfähigen Netz. Hierfür ist es erforderlich, die ersten Sendeplätze zu räumen, weshalb der BR, der bislang, wie für Regionalsender üblich, auf Platz drei lag, auf Platz 13 verschoben werden sollte. Dem BR ist es nicht gelungen, dies zu verhindern bzw. eine Verschiebung auf den derzeit von Sat 1/Pro7 belegten Platz sieben zu erreichen. Allerdings konnte der öffentlich-rechtliche Sender im Vergleich einige Punkte durchsetzen. Als wichtig hebt der BR hervor, dass die KDG verpflichtet wurde, bei der nächsten Ausbaustufe des Kabelnetzes in Bayern, dies mindestens sieben Monate vor der Maßnahme mitzuteilen. Zudem hat sich die Beklagte KDG bereit erklärt, unter anderem durch Briefsendungen und Laufband-Einblendungen auf dem TV-Bildschirm die betroffenen Haushalte über die Umstellung zu informieren.

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Die Diskussion um die Aufklärungspflicht von Innenprovisionen bei Kapitalanlagemodellen ist durch eine Entscheidung des BGH um einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die Richter urteilten, dass bei Anlagemodellen, die unter der Verwendung von Prospekten angeboten werden, ab einer gewissen Größenordnung die Pflicht zur Ausweisung von Innenprovisionen in dem Anlageprospekt besteht. Damit kann ein Anleger, der Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft mbH (IT) vor dem OLG Düsseldorf zunächst nicht hatte durchsetzen können, wieder hoffen. Denn der BGH hat das Urteil des OLG aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen.

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In einer umfangreichen Prozess-Serie fordern derzeit mehr als 750 an Krebs erkrankte ehemalige Bundeswehr- und 190 NVA-Angehörige Schadensersatz von der Bundeswehr. Die Soldaten hatten allesamt Dienst an Radargeräten getan, die nicht ausreichend gegen Röntgenstrahlung abgeschirmt waren.Die Verfahren laufen derzeit auf drei Ebenen. Zum einen fordern die Betroffenen Versorgungsbezüge von der Bundeswehr. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) hatte die Versorgungsbezüge im Grundsatz bejaht. Bislang haben 292 Geschädigte einen positiven Bescheid von der Behörde erhalten.