Markt und Management

Luxemburg

Aderhold hat Ende Februar ein erstes Büro im Ausland eröffnet: Dazu wechselte der luxemburgische Anwalt Charles Krier (38) von Wildgen zu Aderhold. Weitere geschäftsführende Gesellschafter des unter Aderhold Luxembourg firmierenden Büros sind die Münchner Partner Frank Müller und Dr. Matthäus Schindele. Die beiden Fintech- und Payment-Spezialisten sind auch die Treiber des Schrittes.

Fachkräftemangel

Der Kanzleiberater Validatum und die Informationsplattform für Rechtsabteilungen Buying Legal Council gründen gemeinsam die Legal Pricing Academy. Die Einrichtung bietet Interessierten ein Fortbildungsprogramm zum Thema Preisgestaltung im Rechtsmarkt an – eine an Bedeutung gewinnende Qualifikation, für die es nach Ansicht der Gründer zu wenige Fachkräfte gibt.

Drittes Büro

SZA Schilling Zutt & Anschütz eröffnet ihr drittes Büro in Deutschland. Zum April startet die Wirtschaftskanzlei mit einem dreiköpfigen Partnerteam in München: Neben dem Transaktionspartner Dr. Max Hirschberger (62) aus Frankfurt wechseln der Steuerrechtler Dr. Peter Bauschatz (47) und der Verfahrensexperte Dr. Stefan Zeyher (40) vom Mannheimer Kanzleistandort an die Isar.

Umsatz 2018

Gleiss Lutz konnte ihren Umsatz im vergangenen Jahr zum dritten Mal in Folge steigern: Mit 200,2 Millionen Euro Umsatz gelang der Kanzlei erstmals der Sprung über die 200-Millionen-Euro-Marke. Zu den Gewinnern des Geschäftsjahres avancierte die Geschäftseinheit ‚Regulatory & Litigation‘ der Full-Service-Kanzlei. Auch der Umsatz pro Berufsträger ist leicht angestiegen.

München

Heuking Kühn Lüer Wojtek hat ihr Münchner Team verstärkt: Zum März wechselte Dr. Martin Ströhmann (46) von Deloitte Legal in die Compliance-Praxis der großen deutschen Kanzlei. Wie schon bei seiner Vorgängereinheit wird Ströhmann als Salary-Partner bei Heuking tätig sein.

Weitere Bekleidungsinsolvenz

Das Amtsgericht Hechingen hat ein Insolvenzverfahren über die Betreiberin der Modekette Miller & Monroe eröffnet. Vidrea Deutschland mit Sitz in Sigmaringen ist zahlungsunfähig. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Jochen Sedlitz aus der Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler bestellt. Rund 1.800 Mitarbeiter in Deutschland sind von der Insolvenz betroffen.

Saarbrücken

Der Saarbrücker Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Jens Schmidt (47) hat zum März die Kanzlei Heimes & Müller verlassen und sich selbstständig gemacht. Schmidt ist vorläufig als Einzelanwalt tätig und will seine Kanzlei auch bei personellem Zuwachs ausschließlich auf das Strafrecht fokussieren.

Compliance

Zuwachs für Morrison & Foerster: Zu Mitte März gewinnt die US-Kanzlei für ihren einzigen deutschen Standort in Berlin gleich drei Compliance-Experten. Vom Berliner WilmerHale-Büro kommen als Partner Dr. Roland Steinmeyer (64) und Patrick Späth (46) sowie als Senior Associate Jakob Tybus (34).

Frankfurt

Im Mai wechselt der Kapitalmarktrechtler Philipp Klöckner von Sullivan & Cromwell als Partner zu Clifford Chance. Der 37-Jährige bisherige Senior Associate soll zusammen mit Cliffords renommiertem ECM-Experten Dr. George Hacket deren Praxis weiter ausbauen. Zudem fehlte der Praxis neben dem US-Anwalt Hacket bereits lange ein nach deutschem Recht qualifizierter ECM-Partner.

Wende bei Vermögensabschöpfung

Der Bundesgerichtshof will einen Teil des neuen Gesetzes zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Es geht dabei im Wesentlichen um die Frage, ob Gewinne aus Straftaten rückwirkend eingezogen werden dürfen, selbst wenn die Straftat verjährt ist. Der Gesetzgeber meint Ja, das ist möglich. Der Bundesgerichtshof bezweifelt das und will nun die Meinung des Verfassungsgerichts dazu hören. Im Strafrecht ist dies ein Fall mit absolutem Seltenheitswert.

Interview zu Hinweisbeschlüssen im VW-Komplex

Die Praxis der Hinweisbeschlüsse lässt Klägeranwälte und Verbraucher im Dieselskandal jubeln. Aber was genau bedeuten die Hinweisbeschlüsse prozessrechtlich und mit Blick auf die Erfolgsaussichten etwa für Klagen, die VW vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorwerfen? Darüber sprach JUVE mit Dr. Christoph Thole, Professor für Deutsches und Europäisches Zivilprozessrecht an der Universität zu Köln.