Kartellrecht

  Juve Plus Mit Schienenkartellant

Die Deutsche Bahn und ThyssenKrupp haben sich im sogenannten Schienenkartellstreit außergerichtlich geeinigt. Laut der ,Süddeutschen Zeitung' zahlt der Essener Stahlkonzern über 150 Millionen Euro Schadensersatz an die Bahn. Diese soll im Gegenzug ihre Klage vor dem Landgericht Frankfurt zurücknehmen, mit der sie als Geschädigte illegaler Preisabsprachen Schadensersatz verlangt.

  Juve Plus Pilotprozess

Mit fast acht Jahren Vorlauf hat sich das Landgericht Düsseldorf heute inhaltlich mit einem Anspruch auf Schadensersatz gegen das sogenannte Zementkartell beschäftigt. Cartel Damage Claims (CDC) verlangt vor dem Landgericht Düsseldorf 176 Millionen Euro plus Zinsen von führenden Zementherstellern wie Dyckerhoff, Lafarge, Cemex und HeidelbergCement. Es handelt sich um einen der derzeit größten Kartellschadensersatzprozesse in Deutschland.

  Juve Plus Feuerwehrkartell

Nach gut eineinhalbjährigen Verhandlungen haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit drei Beteiligten des Feuerwehrbeschaffungskartells außergerichtlich auf eine Wiedergutmachung geeinigt. Die Firmen Iveco Magirus, die deutsche Tochter der österreichischen Rosenbauer AG und Schlingmann unterzeichneten eine Entschädigungsvereinbarung mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Landkreistag.

  Juve Plus Schienenkartell

Die Deutsche Bahn hat mit der Kronzeugin im sogenannten Schienenkartell-Verfahren Voestalpine einen außergerichtlichen Schadensersatz ausgehandelt. Dabei ist von einer Zahlung in hoher zweistelliger Millionenhöhe die Rede. Laut einem Bericht der ,Süddeutschen Zeitung' sollen es rund 50 Millionen Euro sein.

  Juve Plus Schienenkartell

Die Deutsche Bahn hat gestern die lang erwartete Schadensersatzklage gegen die am sogenannten Schienenkartell beteiligten Unternehmen eingereicht. Die Bahn klagt vor dem Landgericht Frankfurt gegen ThyssenKrupp, Moravia Steel, Vossloh und den früheren Eigentümer der heute zu Vossloh gehörenden Stahlberg Roensch.

  Juve Plus Kartellschadensersatz

Die EU-Kommission darf Unternehmen, die gegen Kartellanten eine Schadensersatzklage erheben wollen, nicht den Einblick in ihre Akten komplett verweigern. Damit hat das Europäische Gericht 1. Instanz Mitte Dezember in einer brisanten Frage aus dem Bereich Kartellschadensersatz entschieden und gab in seinem Urteil der Kartellschadensersatzklägerin CDC Cartel Damage Claims Recht.