BGH-Entscheidungen

  Juve Plus Wölbern-Strafprozess

Der frühere Chef des Investors Wölbern, Prof. Dr. Heinrich Schulte, bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision des Strafverfahrens gegen den Arzt und Finanzunternehmer abgelehnt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburgrechtkräftig, das Schulte im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren wegen gewerbsmäßiger Untreue in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt hatte.

  Juve Plus P2 Value

Rund 400 Anleger, die gegen den Prospekt eines von Morgan Stanley aufgelegten offenen Immobilienfonds P2 Value vorgegangen waren, können erst einmal nicht auf Schadensersatz hoffen. Das OLG Frankfurt entschied in dem zum Kapitalanlegermusterprozess umgewandelten Verfahren, dass der Prospekt keine Fehler hatte und sich damit auch kein Schadensersatz für die Anleger begründen lässt.

  Juve Plus 'Freunde-Finder'

Die Funktion 'Freunde finden' des sozialen Netzwerks Facebook ist in der Version von 2010 unzulässig. Mithilfe dieser Funktion konnte Facebook im Namen seiner Mitglieder Einladungen an nicht registrierte Nutzer senden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist das wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung. Auch der Registrierungsvorgang für 'Freunde finden' könne Verbraucher in die Irre führen, da sie über die Nutzung ihrer Kontaktdaten nicht ausreichend informiert würden.

  Juve Plus Abrechnungsskandal

Der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf und seine Ex-Ehefrau sind vom Vorwurf des millionenschweren Abrechnungsbetrugs freigesprochen worden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Augsburg hervor.

  Juve Plus Kartellbußgeld

Der Spielwarenhersteller muss ein Bußgeld von 130.000 Euro zahlen, weil er einzelne Händler nötigte, höhere Endkundenpreise zu verlangen. Dies entschied das Bundeskartellamt. Dass das Bußgeld nicht viel höher ausgefallen ist, hat vor allem zwei Gründe: Lego kooperierte umfassend mit der Behörde – und die Verstöße beschränkten sich auf Nord- und Ostdeutschland.

  Juve Plus Korruptionskomplex

Matthias Willenbacher, Gründer des Windparkhersteller Juwi, wird sich vor dem Landgericht Meiningen bald wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung verantworten müssen. Die erste Strafkammer des Landgerichts hat in der vergangenen Woche das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Vorstand des Windparkbauers teilweise eröffnet.

  Juve Plus Hohe Düne

Das Landgericht Rostock hat die Anklage gegen fünf Angeschuldigte im Zusammenhang mit der Rostocker ‘Yachthafenresidenz Hohe Düne’ nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern Beihilfe zum Subventionsbetrug und Untreue vor, konnte das Gericht aber nicht davon überzeugen. Nun will die Ermittlungsbehörde Beschwerde einlegen und es in der nächsten Instanz versuchen.

  Juve Plus BGH

Der Hersteller Teekanne darf seinen Tee "Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer" nicht weiter wie bisher präsentieren. Die Verpackung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) so gestaltet, dass sie Verbraucher in die Irre führen könnte. Sie zeigt Himbeeren und Vanilleblüten – allerdings enthält der Tee weder das eine noch das andere. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale-Bundesverband.

  Juve Plus Netzsperren

Provider, die den Zugang zum Internet vermitteln, können verpflichtet werden, rechtswidrige Internetinhalte zu sperren. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, zugleich aber auch Hürden für diese sogenannte Störerhaftung benannt: Bevor ein Rechteinhaber einen Access-Provider wie die Telekom für Urheberrechtsverletzungen in Haftung nehmen kann, muss er erst einmal direkt diejenigen belangen, die einen Urheberrechtsverstoß begangen haben.

  Juve Plus Kondomwerbung

Der Aufdruck „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf Kondomverpackungen ist unzulässig. So lautet das Urteil des Landgerichts Düsseldorf in einem wettbewerbsrechtlichen Streit zweier Kondomhersteller. Durch den Aufdruck könne der Verbraucher darüber getäuscht werden, dass ein Kondom tatsächlich nur einmal verwendet werden darf.

  Juve Plus Pippi-Langstrumpf-Kostüm

Der Discounter Penny hat mit einem Karnevalskostüm, das an die berühmte Kinderbuchfigur Pippi Langstrumpf erinnert, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Dies entschied nun der BGH: Zwar könne Romanfiguren eine wettbewerbliche Eigenart zukommen, im konkreten Fall aber bestand zu wenig Ähnlichkeit zwischen Originalfigur und Kostüm. Das heißt: Ist die Kopie schlecht genug, verletzt sie die Rechte von Markeninhabern nicht.