BGH-Entscheidungen

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Das US-amerikanische Biotech-Unternehmen MedImmune Inc. darf sein Arzneimittel 'Ethyol', das zur Behandlung während der Chemo- und Strahlentherapie eingesetzt wird, auch weiterhin unter diesem Namen im Markt anbieten. Das entschied der Bundesgerichtshof und beendete damit einen zehnjährigen Rechtsstreit. Geklagt hatte die Hamburger Ichthyol GmbH & Co. KG, die aufgrund älterer Firmen- und Markenrechte MedImmune die Nutzung des Namens 'Ethyol' untersagen wollte. Das Hamburger Unternehmen stellt rezeptfreie Akne-Arzneimittel her und benutzt seit über 100 Jahren 'Ichthyol' als Firmenname und Dachmarke. Trotz Ähnlichkeit der Bezeichnung sah der BGH keine Verwechslungsgefahr, denn obwohl es sich bei den gegenüberstehenden Waren um Arzneimittel handelt, bilden sie keine einheitliche Warengruppe.

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Der ehemalige ukrainische Abgeordnete Viktor Zherdytzky und der ukrainische Unternehmer Igor Didenko müssen vorläufig nicht wegen Untreue und Beihilfe ins Gefängnis. Ende Juni hob der BGH ein Urteil des LG Hildesheim auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das Landgericht hatte in einem der längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands Zherdytzky zu fünf Jahren und zehn Monaten und Didenko zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verhandlung dauerte 172 Verhandlungstage und zog sich über fast drei Jahre, beide Angeklagte waren mehr als drei Jahre in Untersuchungshaft. Gegenstand des Strafverfahrens war ein Kredit über vier Millionen D-Mark, den die Gradobank, vormals die größte Privatbank der Ukraine, der ukrainischen Gesellschaft Horda gewährt hatte.

  Juve Plus BGH-Anwälte

Das Wahlverfahren zur Zulassung für Anwälte in Zivilsachen am Bundesgerichtshof steht möglicherweise vor einem Wandel. Anlass könnte die Klage des Leipziger Anwalts Dr. Christian Braun aus der Leipziger Kanzlei Stapper & Korn gegen das Verfahren als solches sein, die am Montag vor dem Anwaltssenat des BGH verhandelt wurde. Braun war bei der Wahl von sieben neuen BGH-Anwälten im Juni als Kandidat nicht berücksichtigt worden. Braun kritisiert das komplizierte Wahlverfahren als intransparent und verfassungsrechtlich bedenklich.

  Juve Plus Presse-Prominenz

Unübersehbar prangte sie am 2. Juni auf der Titelseite des 'Berliner Kurier': die Gegendarstellung von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen. Vor dem Berliner Landgericht waren zuvor in dieser Angelegenheit zwei der gegenwärtig renommiertesten Presserechtler aufeinandergetroffen: Prof. Dr. Matthias Prinz, der Frau von der Leyen vertrat, und Dr. Christian Schertz, der auf seiten des 'Berliner Kuriers' stand.

  Juve Plus BGH entscheidet

Die Deutsche Telekom AG darf ihre Internet-Tochter T-Online International AG wieder in das Unternehmen integrieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof Ende Mai. Die Unternehmen hatten auf eine schnelle Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister gedrängt, weil sie Wettbewerbsnachteile auf dem Breitbandmarkt befürchteten. Nachdem zunächst ein entsprechender Freigabeantrag von T-Online vom Landgericht Darmstadt im Dezember 2005 zurückgewiesen worden war, gab im Februar das Frankfurter Oberlandesgericht grünes Licht für die Fusion. Die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären hätten keine aufschiebende Wirkung gegen die Verschmelzung. 31 Aktionäre, darunter mehrere ausländische Fonds und die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), legten dagegen Rechtsbeschwerden beim Bundesgerichtshof ein.

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Jedes Unternehmen darf bei der Vermarktung seiner Produkte mit der Bezeichnung 'Fußball WM 2006' werben. Dies entschied der BGH Ende April und ordnete die Löschung der vom Weltfußballverband Fifa für über 850 Waren- und Dienstleistungen eingetragenen deutschen Marke an. Damit gaben die Richter dem Süßwarenhersteller Ferrero und der Hamburger Werbeagentur Kulturwerbung Nord GmbH Recht.

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Haben Sie auch ein so genanntes Trinkwasserbesprudelungsgerät zu Hause oder in der Teeküche Ihrer Kanzlei? Die meisten kennen diese Geräte, die seit einigen Jahren als Alternative zum Mineralwasserkasten-Schleppen gehandelt werden und die aus lauem Leitungswasser einen sprudelnden Durstlöscher machen. Eher wenigen hingegen dürfte bekannt sein, dass sich die Hauptwettbewerber in diesem Markt schon seit geraumer Zeit eine ganze Serie von heftigen Prozessschlachten liefern.Immer wieder streiten sie um die regelmäßige Wiederbefüllung der CO2-Kartuschen, genauer gesagt, um das hieraus resultierende Geschäft. Zuletzt etwa hat Anfang April das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Verfügung des Bundeskartellamtes bestätigt. Diese verbietet es Soda Club, mit ihrem bisherigen Vertriebssystem das Wiederauffüllen der Soda-Club-Gaszylinder durch Wettbewerber zu unterbinden. Das Verbot gilt mit sofortiger Vollziehbarkeit und soll tatsächlich bereits vor der endgültigen Klärung der Sache im Hauptverfahren in Kraft treten. Der Vorwurf: Soda Club missbrauche seine marktbeherrschende Stellung.

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Die OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG hat erfolgreich mehrere internationale Nachahmer eines Herstellungsverfahrens von Federscharnieren für Brillenbauteile verklagt. OBE hatte zunächst vor dem LG München die österreichische Redtenbacher Präzisionsteile GmbH wegen der Nachahmung des Herstellungsverfahrens verklagt und war parallel in China gegen Kang Hua Glasses wegen der Nachahmung von Brillenbügel vorgegangen. In den USA hatte sie ein Verfahren gegen eine Kaufhauskette wegen des Vertriebs nachgeahmter Teile und in Italien gegen weitere Nachahmer angestrengt und verglichen. Anfang des Jahres urteilten nun das OLG München und ein chinesisches Gericht in der Sache. Nachdem OBE vor dem LG München noch unterlegen war, gab nun das OLG München der Klägerin recht. Das Verfahren ist derzeit vor dem BGH anhängig. Große Beachtung erfuhr vor allem das Urteil des chinesischen Gerichts. Kang Hua Glasses darf nicht länger die Produkte von OBE kopieren.

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Für außenstehende Aktionäre kann bei dauerhaft defizitären Gesellschaften, die einen Gewinnabführungsvertrag mit einem anderen Unternehmen haben, ein Ausgleich von 0 Euro (Nullausgleich) festgelegt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Februar in einer Auseinandersetzung zwischen der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG (Bogestra). Geklagt hatte die Metropol als Minderheitsaktionärin der seit längerem defizitär arbeitenden Straßenbahngesellschaft, weil sie einen zwischen Bogestra und deren Mehrheitsaktionärin abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag für nichtig erklären lassen wollte. Die Klage blieb in beiden Vorinstanzen erfolglos.

  Juve Plus Kreditfinanzierte "Schrottimmobilien"

Anleger, die mittels Bankkredit in wertlose geschlossene Immobilienfonds investiert haben, können den Kreditvertrag in den meisten Fällen nicht auflösen. Darlehensverträge bleiben sogar dann wirksam, wenn die Anlagevermittler gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben. Dies hat der elfte Senat des BGH entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Klagen von vier Anlegern ab.

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Tchibo hat wegen eines Verkaufsverbots von Taschenlampen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Hamburger Kaffeeriese hatte von der US-amerikanischen Mag Instruments Inc. eine Summe von 1,6 Millionen Euro gefordert. Der BGH wies Ende letzten Jahres die von Tchibo eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ab und beendete damit einen 13 Jahre dauernden Rechtsstreit. Die jetzige Entscheidung geht auf eine Auseinandersetzung zurück, die im Herbst 1993 zwischen Eduscho (ab 2000 mit Tchibo verschmolzen) und Mag ihren Anfgang nahm: Mag erwirkte damals eine einstweilige Verfügung vor dem LG München, die Eduscho den Vertrieb einer Aluminium-Taschenlampe (genannt Topshop-Lampe) verbot. Der Grund: Die Topshop-Lampe ähnelte zu sehr der typischen Maglite Taschenlampe.