BGH-Entscheidungen

  Juve Plus Abgeräumt

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen, indem sie ihnen erlauben, für Sendungen geschützte Marken für Programmzeitschriften zu benutzen. Ein solches Vorgehen verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat in der vergangenen Woche der Bundesgerichtshof entschieden – und damit die beiden vorinstanzlichen Urteile aufgehoben.

  Juve Plus Zementkartell

Die Klagegesellschaft CDC hat auch ihren neuen Prozess gegen das Zementkartell in erster Instanz verloren. Vor dem Landgericht Mannheim forderte CDC rund 138 Millionen Euro Schadensersatz von HeidelbergCement. Doch die Richter haben die Klage abgewiesen. Begründung: Die Ansprüche seien verjährt. Falls CDC in Berufung geht, würde der Fall wohl bei einem Richter landen, der die Verjährungsfrage in einem früheren Verfahren anders beurteilt hat.

  Juve Plus Zweiter Börsengang

Die Deutsche Telekom hat ein Kapitalmusterverfahren um ihren zweiten Börsengang auch in höchster Instanz gewonnen. Wie zuvor das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun auch der Bundesgerichtshof entschieden: Es gab keinen Prospektfehler. Das Urteil ist aber nur ein Nebenschauplatz, denn um mehr Kläger und mehr Geld geht es im Streit über den Prospekt zum dritten Börsengang. Auch mit diesem Fall wird sich der BGH beschäftigen.

  Juve Plus Vodafone gegen Telekom

Die Hartnäckigkeit von Vodafone hat sich ausgezahlt: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt muss erneut prüfen, ob die Deutsche Telekom bei den Kabelschachtmieten ihre Marktmacht missbraucht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Streit geht es um 400 Millionen Euro.

  Juve Plus Ratiopharm und Hexal gegen Astra Zeneca

Im Streit über Brustkrebsmedikamente mit dem Wirkstoff Fulvestrant erleben die Beteiligten ein Wechselbad der Gefühle: Erst hat die Patentinhaberin Astra Zeneca mehrere Generika-Hersteller mit Einstweiligen Verfügungen erfolgreich aus dem Markt verdrängt. Nun hat das Bundespatentgericht das Patent für nichtig erklärt. Das könnte Ratiopharm und Hexal ermöglichen, bald eigene Produkte zu verkaufen.

  Juve Plus World of Warcraft

Anbieter von Onlinespielen dürfen den Vertrieb von Schummelsoftware für ihre Computerspiele verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit setzte sich der Spielehersteller Blizzard auch in letzter Instanz gegen den deutschen Softwarehersteller Bossland durch. Das Urteil gilt als richtungsweisend für die Games-Branche.

  Juve Plus Hypo Real Estate

Mehr als zwei Jahre nach Anklageerhebung hat das Landgericht München nun den Prozess gegen die ehemaligen Chefs der Hypo Real Estate (HRE) terminiert. Ex-Vorstandsvorsitzender Georg Funke und sein früherer Finanzvorstand Markus Fell müssen sich ab dem Frühjahr wegen des Vorwurfs geschönter Firmenberichte verantworten.

  Juve Plus Rückblick

Volkswagen, Energiekonzerne – und immer wieder die Deutsche Bank. Deutsche Konzerne sorgten auch 2016 dafür, dass es den Prozesspraxen der Kanzleien nicht an Arbeit mangelte. Während einige Großverfahren endeten, die die Republik seit Jahren beschäftigt hatten, nehmen andere erst an Fahrt auf. Dies gilt vor allem für Tausende von Klagen wegen des VW-Abgas-Skandals. Blick zurück auf ein Jahr Streit und zehn der wichtigsten Verfahren.

  Juve Plus Gurlitt-Erbe

Die millionenschwere Kunstsammlung des verstorbenen Cornelius Gurlitt bekommt das Kunstmuseum Bern. Das hat das Oberlandesgericht München in letzter Instanz entschieden und damit die Beschwerde einer Cousine des Kunstsammlers im Erbscheinverfahren zurückgewiesen. Gurlitt hatte die Bilder dem Kunstmuseum Bern vermacht, seine Cousine Uta Werner hatte jedoch vorgebracht, er sei nicht bei klarem Verstand gewesen, als er das Testament verfasste.

  Juve Plus Walter Bau

Der Walter Bau-Konzern aus Augsburg und das Königreich Thailand: Mehr als 20 Jahre stritten die ungleichen Parteien rund um den Globus über ein gescheitertes Autobahnprojekt. 2005 ging Walter Bau pleite, seitdem kämpft der Insolvenzverwalter Werner Schneider um Schadensersatz. Nun hat Schneider vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen. Doch das Thailand-Drama könnte in die Verlängerung gehen.

  Juve Plus Medizinprodukte

Medizinische Hilfsmittel dürfen beworben werden, indem der Verkäufer darauf verweist, die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung von maximal 10 Euro selbst zu übernehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass dies kein Verstoß gegen das Lauterkeitsgesetz ist. Die Wettbewerbszentrale unterlag damit gegen den Versandhändler Dr. Schweizer. Kritiker befürchten, dass mit dem Urteil Apotheken benachteiligt werden, denn diese dürfen auf Zuzahlungen weiterhin nicht verzichten.