BGH-Entscheidungen

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Der Modernisierung der wissenschaftlichen Bibliotheken steht aus vergaberechtlicher Sicht nichts mehr im Wege. Mit Ex Libris GmbH ist auch der zweite deutsche Bieter mit einem Nachprüfungsantrag gegen das Land Baden-Württemberg gescheitert. Der durch das Land vertretene Süddeutsche Bibliothekenverbund kann nun endgültig von dem niederländischen Unternehmen OCLC Pica B.V. mit Bibliothekssoftware ausgestattet werden. Mehrere hundert Bibliotheken, darunter die des BGH und des Bundesverfassungsgerichts, sind davon betroffen. Ex Libris hat keine Beschwerde beim OLG Stuttgart erhoben. Ende 2003 hatte der Anbieter Lib-It schon ein Verfahren angestrengt, sich dann jedoch mit der Gegenseite verglichen (JUVE 12/03).

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Die Leasinggesellschaft der Sparkassen (LGS) haftet nicht für infolge des Flowtex-Skandals ausgefallene Leasingforderungen. Das hat der BGH zu Ungunsten von sechs Sparkassen (Hamburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Düsseldorf, Wuppertal, Kreissparkasse Köln) entschieden, die durch die betrügerischen Machenschaften der Flowtex einen Schaden von insgesamt rund 177 Millionen Mark erlitten hatten.

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Das OLG Düsseldorf hat in einem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren mehrere namhafte Beschuldigte freigesprochen, denen vorgeworfen wurde, rechtswidrig zum Boykott gegen das Entsorgungsunternehmen Landbell aufgerufen zu haben. Unter anderem gegen das Duale System Deutschland, RWE Umwelt, Rethmann und verschiedene Entscheidungsträger hatte das Bundeskartellamt im Januar 2003 in diesem Zusammenhang Geldbußen festgesetzt.

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Wer sich selbst bereitwillig in der Öffentlichkeit ablichten lässt, muss in Kauf nehmen, dass auch ohne Einwilligung neutrale Fotos in der Presse veröffentlicht werden können. Dies hat der BGH im Oktober entschieden. Geklagt hatte Anke Strohbach, die Freundin von Bernd Tewaag, des Ex-Ehemannes der Schauspielerin Uschi Glas. In der Presse war zuvor umfangreich über die Beziehung zwischen Anke S. und Tewaag und die Krise der - inzwischen geschiedenen - Ehe Glas/Tewaag berichtet worden. Die Klägerin hatte daraufhin versucht eine erneute Veröffentlichung verschiedener Fotos zu verbieten. Die Bilder zeigten Anke S. unter anderem bei einem Spüaziergang mit Tewaag, ein anderes bei ihrer Arbeit an einem Münchner Verkaufsstand, in mehrern Fällen handelte es sich um neutrale Potraitfotos. In mehreren Unterlassungsklagen vor den Landgerichten in Frankfurt und Berlin gegen den Bauer Verlag ('Das Neue') und den Burda Verlag ('Freizeit Revue' und 'Superillu') war die junge Frau zunächst erfolgreich. In den Berufungsinstanzen entschieden die Richter unterschiedlich: In Berlin erhielt man das Verbot aufrecht, in Frankfurt dagegen erlaubte man die Berichterstattung, da sich Anke S. in der Zwischenzeit öffentlich mit Tewaag hatte fotografieren lassen. Die Richter in Karlsruhe bestätigten diese Entscheidung - mit einer Ausnahme: die Paparazzi-Bilder vom Spaziergang des Paares. Diese zeigten "die Klägerin in einer privaten Situation und zudem zu einem Zeitpunkt, zu dem sie ihr Privatleben noch nicht preisgegeben hatte", erklärte der BGH in einer Pressemitteilung. Das Urteil lag bis zum Redaktionsschluss jedoch noch nicht vor. Vertreter Anke Strohbach Prinz Neidhardt Engelschall (Berlin): Dr. Dirk Dünnwald Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH) Vertreter Bauer Verlag Lovells (Hamburg): Dr. Gerald Neben Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) Vertreter Burda Kanzlei Prof. Schweizer (München): Marcus Herrmann Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) BGH, VI. Zivilsenat Dr. Gerda Müller (Vorsitzende Richterin) Offen sind derzeit noch Verfahren in verschiedenen Instanzen gegen die Bauer-Zeitschriften 'Neue Post', 'Neue Revue', 'Das Neue Blatt' und zwei weitere gegen 'Das Neue' sowie gegen die 'Bild'-Zeitung aus dem Hause Axel Springer, die Lovells-Anwalt Neben in dieser Sache ebenfalls vertritt. Die beiden 'Das Neue'-Verfahren, in denen es um Textberichterstattung und weitere Fotos geht, sind derzeit beim BGH anhängig. Einen Termin wurde bisher noch nicht festgesetzt.

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Der Streit um die Marke 'Kinder' wird nun ein zweites Mal die Karlsruher Richter beim BGH beschäftigen: Diesmal streitet sich der Süßwarenhersteller Ferrero mit der Zott GmbH & Co. KG, die als Unterbezeichnung ihres Milchproduktes 'Monte' das Wort 'Kinderzeit' verwendete. Ferrero als Inhaberin der farbigen Wort- und Bildmarke 'Kinder' hatte Zott daraufhin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nachdem der Süßwarenriese vor dem LG Hamburg noch Erfolg hatte, hob das OLG Hamburg im Juni das erstinstanzliche Urteil auf. Die daraufhin von Ferrero eingelegte Revision wurde zugelassen und vom BGH angenommen. Vertreter Ferrero

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'atb' ist nicht gleich 'ATC': Dies hatte bereits im Frühjahr das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Demnach sei die Ähnlichkeit zwischen dem Künstlernamen des Bochumer DJs und Musikproduzenten André Tanneberger (atb) und dem Namen einer früher bei BMG unter Vertrag stehenden Interpretengruppe (ATC - A Touch of Class) zu gering, um einen Anspruch des DJ's gegen BMG zu begründen. Dem OLG hat sich nun der BGH angeschlossen und eine vom DJ erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Das OLG begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass in der Musikbranche die Verwendung von Abkürzungen und sonstigen nicht als Wort aussprechbaren Buchstabenfolgen weithin üblich sei. Vertreter André Tanneberger

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Dreieinhalb Jahre Rechtsstreit, die sich gelohnt haben: Ende Juli fand ein Musterprozess gegen die Vorstände der insolvent gewordenen Softwarefirma Infomatec sein erfolgreiches Ende: Erstmalig bestätigte der BGH in seinem Urteil vom 19. Juli, dass Aktionären Schadensersatzansprüche gegen Vorstände zustehen, wenn sie Aktien aufgrund vorsätzlich falscher Ad-hoc-Meldungen erworben haben. Zwar wurden zwei der drei Klagen, über die der BGH in der Sache zu entscheiden hatte, wegen einerseits fehlendem Kausalitätsnachweis und andererseits nicht geklärter Kausalitätsfrage ab- bzw. zurückgewiesen. Aus der dritten Klage ging jedoch ein Sieger hervor: Anleger Franz Planeck vertreten durch die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte. Planeck hatte die Rechte an seinen Schwager abgetreten, um selbst vor Gericht als Zeuge aussagen zu können. Diesem bescheinigten die obersten Richter einen Anspruch auf Schadensersatz: Laut Urteil sind die beiden Infomatec-Vorstände, Alexander Häfele und Gerhard Harlos zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß Paragraf 826 BGB verpflichtet, da sie durch die Veröffentlichung wissentlich falscher Ad-hoc-Mitteilungen den Aktionär zum Erwerb von Aktien verleitet haben.

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Das OLG Frankfurt am Main hat am Dienstag die Berufung einer Anlegerin wegen Prospekthaftungsansprüchen gegen EM.TV, deren frühere Vorstandsmitglieder

  Juve Plus Revision geglückt

Anfang der Woche wurde bekannt, dass der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Strafurteil des Landgerichts Rostock gegen den ehemaligen Verkehrsminister Prof. Dr. Günther Krause aufgehoben hat.Krause war vom LG wegen Untreue, Betrugs und versuchter Steuerhinterziehung zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dagegen legte der Ex-CDU-Politiker erfolgreich Revision ein.

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Einer bahnbrechende Entscheidung des BGH erleichtert es geprellten Anlegern, Ansprüche gegenüber Vorständen geltend zu machen.

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Die Produkthaftungsklage gegen Masterfoods ist erledigt. Der BGH sah keine Veranlassung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Vorsitzender Richter am LG Neubrandenburg, Hans-Josef Brinkman, stattzugeben. Geklagt hatte Brinkmann, weil er seine Alters-Diabetes auf den regelmäßigen Konsum von Mars- und Snickers-Riegeln aus dem Hause Masterfoods zurückführt. Der Hersteller habe es versäumt, auf entsprechende Risiken hinzuweisen. Nach Klageabweisungen der Vorinstanzen und der Nichtzulassung der Revision durch das OLG Düsseldorf hatte Brinkmann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die der BGH nun mangels grundsätzlicher Bedeutung und "klärungsbedürftiger Fragen" zurückwies. Vertreter Brinkmann