Insolvenzen

Die Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht im DeutschenAnwaltVerein (DAV) findet vom 30. März bis 1. April in Frankfurt statt. Geplante Themen sind u.a. die Umbenennung des bisherigen Arbeitskreises in „Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DeutschenAnwaltVerein“. Damit soll signalisiert werden, dass auch Nicht-Verwalter Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft werden können. Ein umfangreiches Fachprogramm am Freitag und Samstag u.a. mit den Themen: Kapitalersatz, Sicherungsrechte, Änderungsentwürfe zur InsO, Steuerrecht und Auslagen des Verwalters wird angeboten.

Die Gläubiger der Küppersbusch AG (Haushaltsgeräte) mit Gesamtforderungen in Höhe von DM 86 Mio. haben im Abstimmungstermin am 24. Januar beim Amtsgericht Essen dem vom Insolvenzverwalter Horst Piepenburg (Piepenburg & Dr. Kebekus, Düsseldorf) vorgeschlagenen Insolvenzplan mit 89 % der Stimmen zugestimmt. Es ist der erste prominente und realisierte Insolvenzplan nach der neuen Insolvenzordnung (InsO).Der Plan sieht Forderungsverzichte und die vollständige Entschuldung der Küppersbusch AG vor. In der Zukunft werden Firmenname und –gegenstand des seit 1875 bestehenden, zwischenzeitlich dem AEG-Konzern eingegliederten Mittelstandsunternehmens, geändert.

Am 1. Dezember 1999 fand an der Universität Witten/Herdecke unter dem Titel „1 Jahr Insolvenzordnung (InsO)“ ein Symposium zum Insolvenzrecht erstmalig als Rollenspiel statt. Die Teilnehmer aus Unternehmen, Finanzdienstleistern und der Anwaltschaft hatten das Vergnügen, Insolvenzpraktikern bei der Lösung der Zahlungskrise eines fiktiven Unternehmens zuzusehen, sie verkörperten ihre tatsächlichen Berufe auf der Referentenbühne: Ein Drama über Sanierung oder Liquidation eines fiktiven mittelständischen, auf Solarzellenprodukte spezialisierten Unternehmens.

Horst Piepenburg (Piepenburg & Dr. Kebekus, Düsseldorf) ist im Rahmen der Mitgliederversammlung Mitte November in Berlin zum Vorsitzenden des Arbeitskreises Insolvenzrecht im DeutschenAnwaltVerein (DAV) gewählt worden. Unterstützt wird Piepenburg durch einen siebenköpfigen geschäftsführenden Ausschuss. Der Arbeitskreis hat zur Zeit etwa 800 Mitglieder.

Das erste Treffen des Arbeitskreises der Insolvenzverwalter Deutschlands fand in Berlin vom 4. bis zum 7. November unter Ausschluß der Presse statt. Die formale Begründung hierfür bieten die Satzungsstatuten des Vereins: Eine Regelung für Gäste gäbe es nicht. Die Vorstandsmitglieder wünschten auch keine Besuche der Presse, verlautete aus Vorstandskreisen. Der Antritt des gerade im Frühjahr neu gegründeten Arbeitskreises arrivierter und sehr einflußreicher Insolvenznerwalter verwundert.

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Witten/Herdecke veranstaltet am 1. Dezember in Witten unter dem Motto „1 Jahr Insolvenzordnung“ ein Symposium zum Insolvenzrecht.Im ersten Abschnitt des dreiteiligen Programms wird als lebensnaher Fall ein Insolvenzszenario verhandelt. Die wichtigsten Beteiligten einer Insolvenz, also Richter, Bankenvertreter, Lieferantenvertreter, Geschäftsführer, Betriebsräte und andere, werden diesen Fall live lösen. Im zweiten Teil analysieren Wissenschaftler und Praktiker im Podiumsrahmen den Verfahrensverlauf und das Verhalten der Beteiligten. In einer Plenumsdiskussion können die Teilnehmer des Symposiums schließlich mit den Referenten Eindrücke austauschen und Fragen stellen.

Die seit letztem Jahr mit PricewaterhouseCoopers verbunde Insolvenzkanzlei Schultze & Braun hat im 2. Quartal dieses Jahres durch die Übernahme der Insolvenzabteilung von Schulze Castringius & Partner ein Büro in Bremen eröffnet. „Ausgangspunkt war, daß wir in Norddeutschland einen Standort haben wollten“, erklärt Dr. Eberhard Braun die Vorgehensweise. Man hat sich dann nach einem geeigneten Partner umgesehen, und in den Insolvenzverwaltern Edgar Grönda und Uwe Kuhmann und ihrem Team die passenden Leute gefunden.

Bereits am 19. Februar 1999 haben sieben Insolvenzverwalter ein neues Kontaktforum für ihren Bereich eingerichtet. Die Insolvenzverwalter, die gleichzeitig dem Vorstand des Arbeitskreises Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) angehören, haben den neuen Bund außerhalb des DAV unter dem Namen Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland e. V. etabliert. Der Vorstand besteht derzeit aus fünf namhaften Verwaltern.

Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist nunmehr fast beschlossene Sache. In ihrer Sitzung in Köln vom 21./22. März 1999 hat die 7. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) diese und weitere Änderungen zur Fachanwaltsordnung vereinbart.Der Vorstand der BRAK muß zwar noch zustimmen, aber fest steht bereits, daß der Katalog der Fachanwaltschaften auf sieben erweiten wird. Die Qualifikationsanforderungen umfassen neben 60 allgemeinen Fällen die Mitwirkung als Insolvenzverwalter in mindestens fünf Insolvenzverfahren nach der InsO, wobei der Schuldner in zwei Verfahren mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt haben muß. Im theoretischen Teil müssen 60 Zeitstunden betriebswirtschaftliche Grundlagen in Buchführung, Bilanzierung, Rechnungslegung, Sanierung und Liquidation nachgewiesen werden.

Die angesehene Kölner Insolvenzrechtskanzlei Klasmeyer, Elsner & Ringstmeier hat sich dem Kölner Büro von Heuking Köln Lüer Heussen Wojtek angeschlossen.„Die Initiative für das Zusammengehen ging von uns aus“, erklärt dazu Dr. Hans-Jochem Lüer, Leiter des Kölner Heking-Büros und selbst bekannter Insolvenzrechtler, und zeigt sich besonders befriedigt über den Zuwachs komplementärer Qualitäten für den Standort: „Damit ist endlich die Insolvenzschiene wieder vollständig.“ Das Kölner Büro könne jetzt wieder Sanierungsberatung und Insolvenzverwaltung in und aus einer Hand anbieten.

Gespräche zwischen der Insolvenzkanzlei Schultze & Braun und Coopers & Lybrand haben jetzt zu einem Anschluss der Kanzlei an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt. Seit dem 1. Juli ist Coopers damit die erste große deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die über eine eigene Einheit für Insolvenzrecht verfügt.„Das ist ein Paradigmenwechsel in Deutschland“, kommentiert der Seniorpartner der Kanzlei, Dr. Eberhard Braun, „die großen Wirtschaftsprüfer haben das in Deutschland bislang nicht gemacht. Im Ausland ist es dagegen längst üblich.“ Damit bezieht sich Braun unter anderem auf Großbritannien, wo Coopers bereits seit langem im Insolvenzgeschäft aktiv ist.