BGH-Entscheidungen

  Juve Plus

Er hat viel erreicht, insbesondere in „seiner“ Stadt Berlin. Prof. Dr. Peter Raue wurde 2004 von 10.000 Lesern der ‚Berliner Morgenpost’ zum Berliner des Jahres gewählt. Er ließ dabei 49 andere Persönlichkeiten hinter sich, darunter den Regierenden Bürgermeister und den Bundespräsidenten. Spätestens als es dem 64 Jahre alten Vorsitzenden des Vereins der Freunde der Nationalgalerie im vergangenen Jahr gelang, die Ausstellung des New Yorker Museum of Modern Art (MoMA) in die Bundeshauptstadt zu holen und damit einen Publikumsmagneten zu schaffen, war er an einem persönlichen Höhepunkt angelangt. Er hätte sich ins Privatleben zurückziehen können – wollte er aber nicht. Lieber setzt sich Raue, Seniorpartner von Hogan Hartson & Raue, auch in seinem gelernten Beruf als Anwalt weiter für kulturelle Belange ein.

  Juve Plus

Ende Mai endete nach fast sechs Jahren das juristische Nachspiel um das erste reguläre deutsche Börsen-Delisting der Ingram Macrotron AG mit einem Vergleich. Hintergrund ist die Übernahme des IT-Großhändlers Macroton aus Dornach bei München durch den US-Wettbewerber Ingram Micro Inc. (JUVE 02/00). Den darauf folgenden Hauptversammlungsbeschluss zum angestrebten Delisting hatten Minderheitsaktionäre und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) angefochten und bis zum Bundesgerichtshof durchprozessiert (JUVE 03/01, 10/02, 12/04).

  Juve Plus EUWO

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche in den Verfahren um die Immobilienfonds "Tabakmoschee" in Dresden und "Dienstleistungszentrum" in Berlin, beides Projekte der EUWO-Gruppe, bestätigt. Den vier Beschuldigten war vorgeworfen worden, Geldanleger dieser Fonds getäuscht zu haben. Das Landgericht Berlin hatte bereits 2003 alle Beschuldigten, darunter zwei ehemalige Vorstände der Berliner Volkbank, freigesprochen. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Vertreter Peter Schiansky (Ex-Chef der EUWO)

  Juve Plus

Die DVD ist gegenüber herkömmlichen Videokassetten keine neue Art der Nutzung. Damit beinhalten ältere Nutzungsrechte der Filmhersteller zur Vermarktung von Filmen auf Video automatisch auch die Rechte zur DVD-Zweitauswertung. Dies hat kürzlich der BGH entschieden.

  Juve Plus

Die unter dem Namen 'Nike' erhältlichen Kosmetika dürfen nicht weiter in Deutschland vertrieben werden. Der Vertrieb dieser Produkte aus dem Haus der beiden spanischen Unternehmen Campomar SL und Nike Cosmetics SA verletzen die Markenrechte des US-amerikanischen Sportartikelkonzerns Nike. Dies entschied im März der BGH und wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Spanier zurück. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit die vorangegangenen Entscheidungen des LG und des OLG Hamburg. Campomar ist zwar bereits seit 1984 Inhaberin der für Kosmetika international registrierten Wortmarke Nike.

  Juve Plus

Nur ein unterlegener Bieter kann mittels eines Nachprüfungsverfahrens auf Nichtigkeit einer Vergabe klagen. Dies entschied kürzlich der BGH. Im konkreten Fall ging es um einen Lieferauftrag für Notebooks. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Auftrag an die Intertronic Computerhandels GmbH vergeben. Der Computerhändler erfüllte den Auftrag jedoch nicht, da das entsprechende Notebook nicht mehr hergestellt wurde. Außerdem habe das Land, so Intertronic, den unterlegenen Bietern eine fehlerhafte Information erteilt, weshalb die Vergabe nichtig sei.

  Juve Plus

Technisch manipulierte Bilder, die den Anschein erwecken, ein authentisches Abbild einer Person zu sein, verletzen den Abgebildeten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Auch wenn solche Bilder in einem satirischen Kontext veröffentlicht werden, sind sie nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht Mitte Februar und gab damit einer Verfassungbeschwerde des Ex-Telekom-Chefs Dr. Ron Sommer statt. Ausgangspunkt bildete eine Klage Sommers gegen die in der Verlagsgruppe Handelsblatt erscheinende 'Wirtschaftswoche'. Die Zeitschrift hatte im Jahr 2000 einen Beitrag über die wirtschaftliche Situation der Telekom mit einer Fotomontage illustriert. Darin war ein Bild von Sommers Kopf auf einen anderen Oberkörper gesetzt und um rund fünf Prozent gestreckt worden. Sommer sah durch die Veröffentlichung sein Persönlichkeitsrecht verletzt, da in dem nachbearbeiteten Foto seine Gesichtszüge nachteilig verändert worden seien. Die Verfassungsrichter verwiesen den Fall zurück an den BGH, der im September 2003 die in den ersten Instanzen zunächst erfolgreiche Unterlassungsklage Sommers abgewiesen hatte. Vertreter Ron Sommer

  Juve Plus

Der FID Verlag GmbH, Fachverlag für Informationsdienste, darf künftig keine Finanzinformationen unter dem Titel 'Zürich Club' vertreiben. Dies entschied das OLG Düsseldorf Ende Januar. Geklagt hatte die Zürich Versicherungsgesellschaft aus ihrer Wortmarke 'Zürich'. Nachdem das Landgericht Düsseldorf zuvor keine Verwechslungsgefahr gegeben sah, bejahten die Richter der zweiten Instanz den Unterlassungsanspruch des Versicherers. Die Marke 'Zürich' würde im Verkehr - insbesondere außerhalb der Schweiz - im Bereich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen der Zürich Versicherung zugeordnet. Das OLG hat die Revision zum BGH nicht zugelassen, der FID Verlag legte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Vertreter Zürich Versicherung

  Juve Plus

Die Anleger des 'Creativ-Aktienfonds' des Schweizer Bankhauses Julius Bär sind ausreichend über die risikoreiche Anlagestrategie des Fonds informiert worden. Dies hat der Bundesgerichtshof im Februar festgestellt und damit die Klagen dreier Anleger zurückgewiesen. Laut BGH war es nicht notwendig, ausdrücklich auf Investitionen im Neuen Markt hinzuweisen.