Cum-Ex

  Juve Plus Weitere Anklage im Cum-Ex-Komplex

Das Landgericht Bonn schlägt ein neues Kapitel in Sachen Cum-Ex auf: Es ließ heute die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen Dr. Hanno Berger zur Hauptverhandlung zu. Berger wird der besonders schweren Steuerhinterziehung beschuldigt. Der Steuerschaden soll sich auf 278 Millionen Euro belaufen.

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Für Prozesspraxen war 2020 mehr noch als für alle anderen ein Ausnahmejahr: Krisen bringen Konflikte – und damit Arbeit für Litigation-Anwälte. Allerdings dürften eher die langfristigen wirtschaftlichen Verwerfungen zu großen Verfahren führen, als akute, pandemiebezogene Streitigkeiten. Insgesamt dominierten im vergangenen Jahr Themen, die nichts mit Corona zu tun haben.

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Ein weiteres Kapitel in der Cum-Ex-Aufarbeitung ist aufgeschlagen. Dr. Ulf Johannemann und ein weiterer ehemaliger Steuer-Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer werden sich mit sechs ehemaligen Mitarbeitern der insolventen Maple Bank vor dem Landgericht Frankfurt verantworten müssen. Das Gericht hat Anklagen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Dort wird einer der Freshfields-Anwälte mit einem neuen Verteidiger antreten.

  Juve Plus Prozess in Stuttgart

Der Insolvenzverwalter der Maple Bank hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young auf 195 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Er wirft ihr falsche Beratung bei den umstrittenen Cum-Ex-Geschäften zu Lasten der Staatskasse vor. Die 27. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart, eine Spezialkammer für Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung, verhandelte den Fall gestern.

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Im Streit um Schadensersatzforderungen aus so genannten Cum-Ex-Geschäften hat es erneut ein Urteil gegeben: Das LG Frankfurt wies eine Schadensersatzklage der Hamburger Warburg Bank gegen die Deutsche Bank ab. „Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen“, entschied das Gericht.

Finanzminister Scholz

Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz plädiert dafür, Freshfields Bruckhaus Deringer keine Mandate mehr zu erteilen. Dies hat er in einer Fragestunde im Deutschen Bundestag deutlich gemacht, die sich unter anderem um den Cum-Ex-Skandal drehte.

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Das Schweizer Bundesgericht hat die Bank J. Safra Sarasin zu Schadensersatz für Cum-Ex-Falschberatung verurteilt. Sarasin muss der Vermögensverwaltungsfirma von Clemens Tönnies knapp 900.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Tönnies' Kapitalgesellschaft hatte rund eine Million Euro in den Luxemburger Cum-Ex-Fonds Sheridan eingezahlt, nur ein Bruchteil floss zurück.

Cum-Ex

Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hat in Sachen Cum-Ex Anklage gegen einen weiteren ehemaligen Freshfields-Partner erhoben. Sie wirft dem Steuerrechtler Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung vor. Dabei geht es um die Maple-Bank, die federführend von Ex-Steuerpartner Dr. Ulf Johannemann beraten wurde. Die Anklage soll zu der bereits bestehenden Maple-Bank-Anklage hinzugefügt werden. Zuerst hat das Handelsblatt über die neue Anklage berichtet.

Freshfields und Cum-Ex

Der Fall Cum-Ex ist für Freshfields Bruckhaus Deringer nicht nur eine finanzielle Belastung. Vor allem leidet das, worauf ihr Erfolg zu einem nicht geringen Teil beruht: ihre Reputation. Wie können Kanzleien mit früheren Beratungsfehlern so umgehen, dass der Image-Schaden möglichst begrenzt wird? Darüber sprach JUVE mit Martin Wohlrabe, Inhaber der auf Rechtskommunikation spezialisierten Agentur Consilium.

Wegen Cum-Ex

Freshfields Bruckhaus Deringer hat für ihre deutsche Praxis ein Ethikkomitee eingerichtet. Als Vorsitzenden für das Gremium gewann die Kanzlei den früheren Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio. Das Komitee hat die Aufgabe, zusammen mit dem Management darüber zu wachen, dass ethische Grundsätze und Verhaltensregeln in der Beratungspraxis eingehalten werden.

  Juve Plus Cum-Ex-Urteil

Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn als Straftat zu werten. Das hat das Bonner Landgericht am Mittwochabend im bundesweit ersten Strafprozess um die umstrittenen Geschäfte entschieden und die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt.