BGH-Entscheidungen

  Juve Plus Hochzeitsrabatte

Die "Hochzeitsrabatte", die Edeka 2009 infolge der Übernahme der Plus-Märkte mit Herstellern vereinbart hat, sind rechtens. Mit diesem Beschluss kippte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Pilotentscheidung des Bundeskartellamts zur Auslegung des sogenannten Anzapfverbots. Die Behörde hatte in den Rabatten einen Missbrauch von Marktmacht gesehen und sie im Sommer 2014 für rechtswidrig erklärt.

  Juve Plus OLG zum EnBW-Deal

Stefan Mappus hat sich ein weiteres Mal im Streit mit Gleiss Lutz nicht durchsetzen können. Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg ist auch in der zweiten Instanz mit dem Versuch gescheitert, die Berater von Gleiss für einen schiefgelaufenen Deal des Landes mit dem französischen Energiekonzern EDF haftbar zu machen.

  Juve Plus Datenbankschutz

Topographische Landkarten sind auch als Datenbanken anzusehen und insofern urheberrechtlich schützenswert. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof in einem Vorlageverfahren des Bundesgerichtshofs. Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit zwischen dem Freistaat Bayern und dem österreichischen Verlag Esterbauer zur Nutzung von amtlichem Kartenmaterial.

  Juve Plus Neue Klage gegen Zementkartell

Noch im März sah es so aus, als hätte Cartel Damage Claims den Kampf gegen das Zementkartell nach zehn Jahren endgültig verloren. Doch nun unternimmt die Klagegesellschaft einen neuen Anlauf: Vor dem Landgericht Mannheim fordert CDC rund 138 Millionen Euro Schadensersatz von HeidelbergCement. Für die neue Klage wechselte CDC die Taktik, die Forderungen – und die Prozessvertreter.

  Juve Plus BGH

Porsche muss der Tuning-Firma Techart nicht alles liefern, was diese wünscht. Aber der von Porsche angestrebte komplette Lieferstopp ist aufgrund des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots unzulässig. Das entschied nun der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs. Die Firmen streiten schon seit Jahren darum, unter welchen Bedingungen Porsche die Tuner mit Originalteilen und Neufahrzeugen beliefern muss.

  Juve Plus Dresden

Die Pleite der sächsischen Infinus wird Gegenstand eines Strafprozesses gegen Mitglieder der früheren Unternehmensleitung. Das Landgericht Dresden hat die Anklage wegen bandenmäßigen Betrugs zugelassen. Prozessauftakt ist am 16. November. Bis Jahresende sind elf weitere Verhandlungstage festgelegt.

  Juve Plus BGH-Verfahren

Fünf Jahre wurde erbittert gestritten, nun endete der Prozess zwischen Bauer-Verlag und Grossoverband vor dem Bundesgerichtshof mit einer Niederlage des Medienunternehmens (Az. KZR 17/14). Den Richtern zufolge verstößt das zentrale Mandat des Verbands, der im Namen aller Pressegrossisten mit Verlagen über Konditionen verhandelt, nicht gegen das Kartellrecht. Der Bauer-Verlag wollte durchsetzen, dass er mit jedem Grossisten einzelne Absprachen treffen darf.

  Juve Plus Schlusspunkt

Im Dauerstreit um die Macht bei der Elektronikmarktkette Media Saturn gibt es in einer zentralen Frage einen höchstrichterlichen Schlusspunkt: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte, dass die Einrichtung eines Beirats für operative Entscheidungen bei Media-Saturn rechtmäßig war und lehnte die Beschwerde von Minderheitseigner Erich Kellerhals ab, der eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München kippen wollte.

  Juve Plus Scala-Sparverträge

Die Sparkasse Ulm hat kein Recht zur Kündigung, Anpassung oder Aufhebung hochverzinster Sparverträge. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart gestern per Stuhlurteil in zwei Fällen. Es bestätigte damit die Urteile des Landgerichts Ulm von Januar. Zur Frage der Vertragskündigung ist die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

  Juve Plus BGH zum Bärenstreit

Eine in Goldfolie verpackte Schokoladenfigur in Bärenform verletzt nicht die Markenrechte des Gummibärchen-Herstellers Haribo und ist auch nicht wettbewerbsrechtlich als unlautere Nachahmung zu beanstanden. Das hat der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes heute in dem viel beachteten Streit bekannt gegeben.

  Juve Plus Margarine-Streit

Der Lebensmittelkonzern Unilever darf weiterhin die Aussage eines Wissenschaftlers verbreiten, dass es zu der Margarine Becel pro.activ aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis auf Nebenwirkungen gebe. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz entschieden und damit eine Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch abgewiesen.