BGH-Entscheidungen

  Juve Plus EU-Kommission

Die Energiekonzerne E.on und GdF Suez müssen je eine Kartellstrafe von 553 Millionen zahlen. Diese entschied die EU-Kommission Anfang Juli mit der Begründung, dass die Unternehmen sich die Märkte aufgeteilt hätten. Im Einzelnen sollen sie gegen das im EU-Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigem Verhalten verstoßen haben. Konkret wird E.on und GdF vorgeworfen, sich 1975 beim Bau ihrer gemeinsamen Pipeline darauf geeinigt zu haben, kein Gas im Heimatmarkt des jeweils anderen Unternehmens zu verkaufen. Dieser Plan sei auch umgesetzt worden.

  Juve Plus BGH

Automobilhersteller können ihre Händler- und Werkstättennetze durch Vertragskündigungen schneller umstrukturieren, wenn sie nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe vorweisen können. Die normale Kündigungsfrist von zwei Jahren kann dann nach der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung auf ein Jahr verkürzt werden, entschied der BGH Ende Juni.Nissan hatte Anfang 2006 sämtlichen Händlern und Vertragswerkstätten mit der Frist eines Jahres gekündigt und wollte nur einen Teil der Partner mit neuen Verträgen ausstatten. Die nicht berücksichtigten Handels- und Reparaturbetriebe klagten gegen die Kündigungen und machten zum Teil auch Schadenersatzansprüche geltend.

  Juve Plus Kartellrecht

Die Zementhersteller Dyckerhoff, Lafarge, Schwenk, HeidelbergCement und Holcim müssen niedrigere Geldbußen bezahlen als sie ursprünglich im Jahr 2003 vom Bundeskartellamt verhängt wurden. Das OLG Düsseldorf hat Ende Juni das Bußgeld von rund 650 Millionen Euro auf 330 Millionen Euro reduziert. Der Prozess ging über 36 Verhandlungstage, der Kartellsenat 2a war extra für dieses Verfahren zusammengesetzt worden. Der Senat habe bei der Schätzung des Mehrerlöses, der für die Bußgeldhöhe von Bedeutung war, wegen verbliebener Datenlücken Sicherheitsabschläge vorgenommen, erklärte das Gericht. Die Beweisaufnahme habe allerdings die Kartellvorwürfe überwiegend bestätigt.

  Juve Plus Lehrerbewertung

Die Benotung von Lehrern im Internet ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.Eine Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers hatte gegen den Internetdienstleister www.spickmich.de geklagt, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Sie hatte für das Unterrichtsfach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3 bekommen. Die Note wurde mit ihrem Namen und ihrer Schule im Internet veröffentlicht. Die Klägerin verlangte die Löschung und Unterlassung der Veröffentlichung.

  Juve Plus Bundesverfassungsgericht

Der als 'Kannibale von Rotenburg' bekannt gewordene Armin Meiwes ist mit dem Versuch gescheitert, mit einem Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht den Start des Kinofilms 'Rotenburg' zu verhindern. Die US-Produktion der Firma Atlantic Streamline stellt die Geschehnisse von März 2001 nach, als der Antragssteller einen Bekannten ermordete und Teile des Opfers anschließend verspeiste. Das Bundesverfassungericht lehnte am Donnerstag Meiwes' Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Mit drei Jahren Verspätung konnte 'Rotenburg' damit in den deutschen Kinos anlaufen. Zuvor hatte sich Meiwes erfolgreich gegen die Aufführung des Films zur Wehr gesetzt. Schon 2006 hatte der zu lebenslanger Haft Verurteilte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Atlantic Streamline vor dem Landgericht in Kassel erwirkt. Meiwes argumentierte, dass die Darstellungen seiner Biographie und der Mordtat im Film auch Details seines Intimlebens preisgebe, und ihn somit gewichtige Nachteile entstünden. Zudem berief er sich auf sein Recht am Bild und verwies auf die Ähnlichkeit des Schauspielers zu seiner Person. Mit der einstweiligen Verfügung hinderte Meiwes die Produktionsfirma daran, den fertig gestellten Film in Kinos vorzuführen oder anderweitig zu verwerten. Daran änderte auch die Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt nichts.

  Juve Plus BGH

Die Kosten einer unerwartet verzögerten Auftragserteilung trägt der Auftraggeber selbst. Dies entschied der BGH Mitte Mai im Fall der Autobahnanbindung der A 113 zum neuen Berliner Großflughafen BBI in Berlin-Schönefeld. Bei diesem Auftrag der Bundesrepublik (BRD), vertreten durch das Land Berlin, war es infolge der Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu mehrfachen Bindefristverlängerungen und einer Verzögerung der Auftragserteilung um rund ein Jahr gekommen. Durch diese Verzögerung waren Mehrkosten entstanden, denn seit Ablauf der ursprünglichen Bindefrist waren die Stahl- und Zementpreise erheblich angestiegen. Diese Mehrkosten wollten die zur Arge BAB A 113 zusammengeschlossen Bauunternehmer nicht tragen und hatten bereits vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin erfolgreich geklagt. Nun bestätigte auch der BGH, dass die BRD als Auftraggeberin dem Grunde nach die Kosten zu tragen hat.

  Juve Plus Anleihenausgabe erleichtert

Die Ausgabe von Wandelanleihen wird künftig erleichtert und den emittierenden Unternehmen dabei ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt. So können Unternehmen den Ausgabebetrag von neuen Aktien, die zur Bedienung der Anleihen emittiert werden, künftig selbstständig festsetzen und sich dabei lediglich auf einen Mindestausgabebetrag festlegen.Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Woche mit einer Entscheidung in zwei parallel laufenden Verfahren festgelegt. Gestritten hatte die Schutzvereinigung aktienrechtlicher Minderheitsaktionäre (S.a.M.) gegen den Reifenhersteller Continental (Conti) und gegen den Kaufhauskonzern Arcandor.

  Juve Plus Versorgungsrecht

Ein Unternehmer, der eine Betriebsrente für seine Arbeitnehmer begründet hat, haftet bei einem Betriebsübergang lediglich für die Ansprüche, die innerhalb eines Jahres nach dem Übergang fällig werden. Das gilt auch, wenn der (Teil-)Betriebsübergang auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist.

  Juve Plus KapMuG

Daimler ist vorerst um die Schadensersatzforderung ihrer Anleger wegen der vermeintlichen Zurückhaltung von Insiderinformationen herumgekommen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) im April in einem Kapitalmusterverfahren beschlossen. Dem Verfahren zugrunde lagen Klagen von rund 100 Anlegern mit einem Streitwert von rund 5,48 Millionen Euro.Auf rund 60 Seiten hat das Oberlandesgericht ausgeführt, wie es zu dieser Ansicht gekommen ist und dabei diverse Rechtsfragen erstmalig entschieden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass sehr wohl eine Insiderinformation hinsichtlich der Niederlegung des Amtes als Vorstandsvorsitzender durch Jürgen Schrempp vorgelegen habe. Dies sei ab dem Nachmittag der Präsidiumssitzung, in dem einige Arbeitnehmer- und Anteilseignervertreter Zustimmung zum Nachfolgevorschlag von Schrempp signalisiert hatten, der Fall gewesen. Denn um eine solche Insiderinformation zu bewirken, bedürfe es keines Beschlusses des gesamtes Aufsichtsrates. Es genüge die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Beschlussfassung.

  Juve Plus Markenrecht

Das OLG Nürnberg hat dem EuGH im Streit um die Zulässigkeit des Vertriebs von Dufttestern - Werbemittel zum Probieren des Duftes in einer Parfümerie - ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob durch die Übergabe von Dufttestern an Depositäre die an den Testern bestehenden Markenrechte erschöpft sind. Hierzu ist der markenrechtliche Begriff des Inverkehrbringens einer Ware auszulegen.

  Juve Plus Grundsatzurteil

Wer ohne Lizenz nach einem patentierten Industriestandard produziert, kann sich gegenüber der Klage des Patentinhabers auf Unterlassung mit dem kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand verteidigen. Allerdings muss sich der Nutzer in diesem Fall verhalten wie ein fiktiver Lizenznehmer und zumindest Lizenzgebühren hinterlegen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch in dem so genannten "Orange Book"-Urteil entschieden.In dem konkreten Fall regelt der BGH mit seinem Urteil zwar grundsätzlich die Zulässigkeit des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwands, dem Revisionsbegehren von Master & More, SK Kassetten, Global Digital Disks sowie deren Geschäftsführer folgte das Gericht jedoch nicht. Geklagt hatte 2001 die Koninklijke Philips Electronics N.V. gegen die Hersteller und Vertreiber von CDs auf Patentverletzung. Das Landgericht Mannheim und das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilten die Unternehmen daraufhin auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz an Philips.