BGH-Entscheidungen

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Der Name Bundesdruckerei ist irreführend und muss bis Jahresende geändert werden. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Das Unternehmen sei bereits im Jahr 2000 privatisiert worden und gehöre seitdem nicht mehr dem Bund, sondern privaten Investoren, begründete das Gericht seine Entscheidung. Gegen den Namen hatte die Münchner SecuRasta GmbH geklagt, die sich wegen des offziell anmutenden Namens der Bundesdruckerei im Wettbewerb um Aufträge für technische Druckerzeugnisse benachteiligt sah. Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Das Bundeskartellamt hat es der finnischen Cargotech-Gruppe zu Recht untersagt, die CVS Ferrari-Gruppe aus Italien zu kaufen. Das im August 2007 ausgesprochene Fusionsverbot wurde jetzt vom Kartellsenat des OLG Düsseldorf bestätigt. Cargotech ist ein weltweit tätiger Anbieter von Geräten für den Güter- und Frachtumschlag in Häfen. Durch den Zukauf von CVS sollte das Angebot weiter ausgebaut werden. Das Bundeskartellamt befürchtete aber, die ohnehin marktbeherrschende Stellung von Cargotech werde weiter verstärkt und der Wettbewerb deshalb beeinträchtigt.

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Die HVB muss ihren früheren Töchtern Hypo Real Estate Bank International und Hypo Real Estate Bank, heute Teil der Hypo Real Estate Holding (HRE), einschließlich Zinsen 105 Millionen Euro Gewerbesteuerzahlungen zurückzahlen. Das entschied Ende April das Landgericht München. Die HVB hatte als Muttergesellschaft die Gewerbesteuer für alle Konzerngesellschaften abgeführt und sich diese im Wege einer Konzernumlage von den Töchtern zurückgeholt. Während einer Betriebsprüfung fiel jedoch auf, dass die HVB in den Jahren 1991 bis 2001 tatsächlich 75,5 Millionen Euro weniger Gewerbesteuer abgeführt hatte als sie von ihren Töchtern eingefordert hatte.

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Gasversorger dürfen Preisänderungen bei ihren Lieferanten nicht ohne weiteres an ihre Kunden weiterreichen. Das entschied der Kartellsenat des BGH Ende April.Zum Hintergrund: Der Gasversorger Enso, früher Sachsen Ost, hatte in seinen Verträgen eine Klausel, wonach er die jeweiligen Preise ändern durfte, wenn seine Lieferanten dies taten. Zwischen Juni 2005 und April 2006 erhöhte der Versorger die Preise vier Mal. 160 Kunden gingen dagegen gerichtlich vor. Vor dem LG Dresden hatten sie Erfolg, das OLG Dresden wies die Berufung des Versorgers zurück. Nun scheiterte er auch mit der Revision.

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Auch staatliche Stellen können einen presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung haben. Der Bundesgerichtshof hat Ende April zwei dahingehende Urteile des LG und OLG Hamburg bestätigt. Geklagt hatte das Bundesinnenministerium gegen einen Bericht des 'Focus'. Darin war beschrieben worden, das Bundeskriminalamt (BKA) habe bei der Suche nach einer undichten Stelle im Behördenapparat streng geheime Dossiers manipuliert.

  Juve Plus Olanzapin-Patentstreit

Ein solches Urteil gab es bislang in der deutschen Patentrechtssprechung noch nicht: Ein ordentliches Gericht hält ein Urteil des Bundespatentgerichts für falsch und erlässt eine einstweilige Verfügung aus einem erstinstanzlich widerrufenem Patent. Stada darf sein generisches Produkt Olanzapin Stada in Deutschland nicht weiter vertreiben.

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Der Bezirk Oberbayern muss der Baywobau keinen Schadenersatz dafür zahlen, dass er das Unternehmen in dem Bieterverfahren um das Grundstück, auf dem sich heute in München das Palais Parzifal befindet, ausschloss. Das entschied Ende Februar der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bezirk hatte das Grundstück im April 2003 zu einem Einstiegspreis von 8,9 Millionen Euro angeboten. Baywobau bot 8,2 Millionen Euro und wurde deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Laufe der Verhandlungen entdeckte der TÜV auf dem Grundstück Altlasten, so dass ein anderer Investor letztlich den Zuschlag für einen Preis erhielt, der noch unter dem Gebot von Baywobau lag.

  Juve Plus Wie erwartet

Nach mehr als 150 Verhandlungstagen hat das Landgericht Hamburg Alexander Falk wegen gemeinschaftlichen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Die vier Mitangeklagten Maarten Reidel, Ralph S., Dirk W. und Michael B. erhielten Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und acht Monaten. Der Prozess gilt als einer der komplexesten und schwierigsten Wirtschaftsstrafprozesse bislang.

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Veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen können auch zukunftsbezogene Umstände sein, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen hinreichend präzise und wahrscheinlich sind. Dafür reicht eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent. Das hat der Bundesgerichtshof im Kapitalanleger-Musterverfahren um das Ausscheiden von Jürgen Schrempp bei DaimlerChrysler (heute Daimler) beschlossen. In dem Verfahren geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Information zum Rücktritt von Schrempp hätte veröffentlicht werden müssen.

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Der Bund muss keinen Schadenersatz wegen einer angeblichen Einflussnahme auf die Deutsche Telekom (DTAG) bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof Anfang März entschieden. Der Telekom-Aktionär und Aktienrechtler Dr. Wolfgang Philipp hatte dem Bund als damaliger Mehrheitsaktionär der DTAG vorgeworfen, das von ihm abhängige Unternehmen zu einem nachteiligen Bieterwettstreit veranlasst zu haben. Er machte 50.000 Euro geltend, die an die DTAG zu entrichten seien. Zum Hintergrund: Im August 2000 beteiligte sich die DTAG-Tochter DeTeMobil neben den Mobilfunkunternehmen Vodafone, O2, E-Plus, Mobilcom und Quam an der Versteigerung der UMTS-Lizenzen. DeTeMobil erwarb zwei Lizenzpakte für 8,3 Milliarden Euro - aus Klägersicht ein viel zu hoher Preis.