BGH-Entscheidungen

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Im Streit um den Schürmann-Bau haben sich die Bundesrepublik Deutschland als Bauherr und die ausführenden Firmen nach langjährigem Streit über den Schadensersatz geeinigt: 55 Millionen müssen die drei beteiligten niederländischen Baufirmen HBW Beton- und Wasserbau, HBM Bau und deren Mutterkonzern Hollandsche Beton Groep zahlen. Damit sind gleichzeitig alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Bauverfahren abgegolten.1993 war das in Bau befindliche neue Abgeordnetenhaus in Bonn durch das Rheinhochwasser stark beschädigt worden. In der Folge stritten der Bund und die Baufirmen fast 10 Jahre um die Schuldfrage. Im September 2003 hatte der BgH ein Urteil des OLG Köln vom April 2001 bestätigt, dass Bund und Baufirmen je zur Hälfte für den entstandenen Schaden haftbar machte.

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Die Fluglinie Germania muss der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) ausstehende Entgelte nachzahlen. Das hat der BgH entschieden. Germania hatte sich bislang geweigert eine Erhöhung der Entgelte für zentrale Infrastrukturleistungen wie etwa Fluggastbrücken, Gepäckbeförderung oder Tanklager am Berliner Flughafen Tegel zu zahlen und diese eigenmächtig gekürzt.Die Fluggesellschaft ging davon aus, dass die BFG mit den höheren Entgelten den Flughafen Berlin-Schönefeld quersubventionieren wolle. Das Berliner LG hatte der Germania noch Recht gegeben, aber schon vor dem Kammergericht scheiterte die Klage.

  Juve Plus Späte Genugtuung

Vorläufiger Erfolg für Haarmann Hemmelrath: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am gestrigen Dienstag die Klage des Werhahn-Konzerns abgewiesen und so mit dem Vorwurf der Falschberatung gegen die mittlerweile in Liquidation befindliche Kanzlei aufgeräumt. Zudem wird das bestehende Urteil des Landgerichts Düsseldorf „unter Zurückweisung der Anschlussberufung von Werhahn teilweise abgeändert“, so das OLG-Urteil. Eine ausführliche Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. In der Berufungsverhandlung des Werhahn-Prozesses trugen damit die Kanzlei in Liquidation sowie 59 beteiligte Ex-Haarmann-Anwälte einen vorläufigen Sieg davon.

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Die vor knapp zwei Jahren geplatzte Medien-Fusion zwischen dem Axel Springer Verlag und dem TV-Konzern ProSiebenSat.1 geht doch noch in eine nächste Runde: Der Bundesgerichtshof hat Ende September entschieden, dass sich das OLG Düsseldorf inhaltlich damit auseinandersetzen muss, ob das Bundeskartellamt den Zusammenschluss zwischen Springer und der ProSiebenSat.1 AG zu Recht untersagt hat. Die geplante Übernahme war damals an einem Veto des Bundeskartellamts gescheitert. Dieses hatte die Ansicht vertreten, durch den Zusammenschluss entstünde auf dem Zeitungs- und Fernsehmarkt eine kartellrechtlich nicht genehmigungsfähige Marktmacht.

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Für Computer mit eingebauter Festplatte sollen demnächst 15 Euro Urheberrechtspauschale fällig werden. Das sehen die Einigungsvorschläge der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt für 22 Parallelverfahren vor, in denen die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ihre Ansprüche gegenüber PC-Herstellern und -Importeuren, namentlich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), geltend gemacht hatte. Der gesetzliche Vergütungssatz sah 18,42 Euro vor. Der Schiedsspruch vom 31. Juli ist das Ergebnis einer rund zweijährigen Auseinandersetzung zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften. Auf Herstellerseite waren Dell, IBM, Maxdata, Acer, Actebis Peacock, Fujitsu Siemens, Packard Bell, Targa, Toshiba, Asus, Averatec, BenQ, Eureka, Gericom, Hewlett Packard, Hyrican, Lenovo, Medion, MSI Technology, Sony Deutschland, Tarox sowie Wortmann beteiligt.

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Banken dürfen die Zinshöhe für eine Geldanlage vom Ergebnis eines Turniers abhängig machen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatzentscheidung. Die Postbank hatte vor der Fußball-Europameisterschaft 2004 mit ihrem Produkt „Postbank Bonus Volltreffer“ für eine Festgeldanlage mit festem Basiszinssatz sowie weiteren möglichen Zinsgewinnen geworben. Je weiter die deutsche Elf bei der Europameisterschaft komme, desto höher sollte der weitere Zinsgewinn ausfallen.

  Juve Plus Einigung in Ausrüsterstreit

Adidas bleibt bis 2018 Ausrüster des Deutschen Fußballbunds (DFB). Mit Hilfe eines Schiedsgerichts haben der Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach und der Verband ihren monatelangen Streit über die Verlängerung des Ausrüstervertrags beigelegt.Der Schiedsspruch sieht vor, dass Adidas während der Vertragslaufzeit rund 200 Millionen Euro an den DFB überweist.

  Juve Plus Verfahren gegen Strauß

Max Strauß ist vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Das hat das Landgericht Augsburg Anfang dieser Woche entschieden. Dem Sohn des früheren bayrischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß war vorgeworfen worden, von dem Rüstungslobbyisten Karheinz Schreiber Geld entgegengenommen und nicht versteuert zu haben. In einem ersten Prozess war Strauß 2004 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil 2005 auf und verwies den Fall mit dezidierten Vorgaben zurück.