BGH-Entscheidungen

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Ein Unternehmen hat auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Freigabeverfahren, wenn ein Zustimmungsbeschluss bereits ins Handelsregister eingetragen ist. Das hat das OLG Celle entschieden. Zugrunde liegt der Entscheidung eine Feststellungsklage der Linos AG. Die Hauptversammlung hatte 2007 dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Hauptaktionärin zugestimmt.

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Die EnBW AG muss der schweizerischen Thermoselect S.A. keinen Schadensersatz für die Stilllegung einer Müllverbrennungsanlage bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Der Stromversorger habe keine seiner vertraglichen Pflichten verletzt, somit stehe Thermoselect kein Schadensersatz zu, heißt es zur Begründung. Das Unternehmen hatte von der EnBW 581 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für alle weiterhin entstehenden Schäden gefordert. Der Rechtsstreit dreht sich um eine 109 Millionen Euro teure Müllverbrennungsanlage, die Thermoselect 1997 in Karlsruhe für EnBW errichtet hat.

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Der Spezi-Markengetränkeverband darf seinen Lizenznehmern nicht vorschreiben, welche Form die Flasche haben muss, in der das gesetzlich geschützte colahaltige Mischgetränk angeboten wird. Der BGH hat Ende Oktober die Beschwerde des Augsburger Verbandes zurückgewiesen. Der Markengetränkeverband hatte sich an den BGH gewandt, nachdem sowohl das Landgericht als auch das OLG München im Streit um die Flaschenform der Brauerei Wildbräu Recht gegeben hatten.

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Im Streit um den Schürmann-Bau haben sich die Bundesrepublik Deutschland als Bauherr und die ausführenden Firmen nach langjährigem Streit über den Schadensersatz geeinigt: 55 Millionen müssen die drei beteiligten niederländischen Baufirmen HBW Beton- und Wasserbau, HBM Bau und deren Mutterkonzern Hollandsche Beton Groep zahlen. Damit sind gleichzeitig alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Bauverfahren abgegolten.1993 war das in Bau befindliche neue Abgeordnetenhaus in Bonn durch das Rheinhochwasser stark beschädigt worden. In der Folge stritten der Bund und die Baufirmen fast 10 Jahre um die Schuldfrage. Im September 2003 hatte der BgH ein Urteil des OLG Köln vom April 2001 bestätigt, dass Bund und Baufirmen je zur Hälfte für den entstandenen Schaden haftbar machte.

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Die Fluglinie Germania muss der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) ausstehende Entgelte nachzahlen. Das hat der BgH entschieden. Germania hatte sich bislang geweigert eine Erhöhung der Entgelte für zentrale Infrastrukturleistungen wie etwa Fluggastbrücken, Gepäckbeförderung oder Tanklager am Berliner Flughafen Tegel zu zahlen und diese eigenmächtig gekürzt.Die Fluggesellschaft ging davon aus, dass die BFG mit den höheren Entgelten den Flughafen Berlin-Schönefeld quersubventionieren wolle. Das Berliner LG hatte der Germania noch Recht gegeben, aber schon vor dem Kammergericht scheiterte die Klage.

  Juve Plus Späte Genugtuung

Vorläufiger Erfolg für Haarmann Hemmelrath: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am gestrigen Dienstag die Klage des Werhahn-Konzerns abgewiesen und so mit dem Vorwurf der Falschberatung gegen die mittlerweile in Liquidation befindliche Kanzlei aufgeräumt. Zudem wird das bestehende Urteil des Landgerichts Düsseldorf „unter Zurückweisung der Anschlussberufung von Werhahn teilweise abgeändert“, so das OLG-Urteil. Eine ausführliche Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. In der Berufungsverhandlung des Werhahn-Prozesses trugen damit die Kanzlei in Liquidation sowie 59 beteiligte Ex-Haarmann-Anwälte einen vorläufigen Sieg davon.

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Die vor knapp zwei Jahren geplatzte Medien-Fusion zwischen dem Axel Springer Verlag und dem TV-Konzern ProSiebenSat.1 geht doch noch in eine nächste Runde: Der Bundesgerichtshof hat Ende September entschieden, dass sich das OLG Düsseldorf inhaltlich damit auseinandersetzen muss, ob das Bundeskartellamt den Zusammenschluss zwischen Springer und der ProSiebenSat.1 AG zu Recht untersagt hat. Die geplante Übernahme war damals an einem Veto des Bundeskartellamts gescheitert. Dieses hatte die Ansicht vertreten, durch den Zusammenschluss entstünde auf dem Zeitungs- und Fernsehmarkt eine kartellrechtlich nicht genehmigungsfähige Marktmacht.

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Für Computer mit eingebauter Festplatte sollen demnächst 15 Euro Urheberrechtspauschale fällig werden. Das sehen die Einigungsvorschläge der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt für 22 Parallelverfahren vor, in denen die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ihre Ansprüche gegenüber PC-Herstellern und -Importeuren, namentlich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), geltend gemacht hatte. Der gesetzliche Vergütungssatz sah 18,42 Euro vor. Der Schiedsspruch vom 31. Juli ist das Ergebnis einer rund zweijährigen Auseinandersetzung zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften. Auf Herstellerseite waren Dell, IBM, Maxdata, Acer, Actebis Peacock, Fujitsu Siemens, Packard Bell, Targa, Toshiba, Asus, Averatec, BenQ, Eureka, Gericom, Hewlett Packard, Hyrican, Lenovo, Medion, MSI Technology, Sony Deutschland, Tarox sowie Wortmann beteiligt.