BGH-Entscheidungen

  Juve Plus Urheberrechtsstreit

Peek & Cloppenburg (P&C) hat durch das Aufstellen von 'Le-Corbusier'-Möbeln in ihren Schaufenstern und Ruhezonen nicht gegen Urheberrecht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, es verletze nicht die Rechte des Urhebers, wenn urheberrechtlich geschützte Möbeln in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen oder zu Dekorationszwecken im Schaufenster aufgestellt würden - solange es nicht zu einem Verkauf dieser Möbel komme.

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Die Abwicklungsgesellschaft der früheren Sozietät Andersen Luther muss rund 2,4 Millionen Euro Schadensersatz bezahlen. Das entschied das Landgericht Köln. Diesen Regressausgleich hatten die Gothaer Versicherungsgruppe, die Beteiligungsholding der Kreissparkasse KSK Köln sowie die Zippel Capital AG eingeklagt, nachdem sie Agio-Zahlungen gegenüber dem Insolvenzverwalter der Consultingfirma Heaven 21 leisten mussten. Die Luther GmbH ist die Rechtsnachfolgerin der früheren Sozietät Andersen Luther, die bis 2002 bestand. In den Jahren 2000 und 2001 hatten Anwälte aus dem Kölner Büro von Andersen Luther die Kläger bei der Investition in Heaven 21 beraten. Im Wege einer Barkapitalerhöhung durch die Kläger verschaffte sich Heaven 21 seinerzeit die notwendigen Mittel, um die Zippel Communication GmbH zu übernehmen.

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Rechtsanwälte dürfen auf ihren Web-Seiten die Namen der Unternehmen nennen, gegen die sie vorgehen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht Ende Januar und gab damit der Anlegerkanzlei Tilp Recht, die die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.Der Finanzdienstleister AWD hatte 2003 auf Unterlassung geklagt, weil die Kanzlei auf ihrer Homepage eine so genannte Gegnerliste einstellte, aus der hervorging, gegen welche Unternehmen die Kanzlei mandatiert wurde. Der AWD sah sich hierdurch in seiner Geschäftsehre betroffen. Das Landgericht Berlin und das Kammergericht Berlin stimmten dem AWD zu und erkannten eine Schädigung der unternehmerischen Persönlichkeitsrechte. Revision wurde nicht zugelassen. Der BGH lehnte die von Tilp eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde ab.

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Der Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen. Hohmann war nach einer in weiten Teilen der Öffentlichkeit als antisemitisch empfundenen Rede zunächst aus der CDU-Fraktion und in einem anschließenden Verfahren vor dem Parteiengericht auch aus der Partei ausgeschlossen worden. Gegen den Beschluss des Bundesparteigerichts der CDU wehrte sich Hohmann mit allen juristischen Mitteln. So klagte er zunächst vor dem Landgericht Berlin, das die Klage jedoch abwies. Auch das Kammergericht wies seine Berufung zurück und ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen hatte Hohmann Beschwerde beim BGH eingelegt.

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Die Parfüms des hessischen Kosmetikherstellers Bocklet sind keine Imitate von Düften der US-amerikanischen Coty Prestige Lancaster Group. Der Bundesgerichtshof wies eine entsprechende Klage von Coty zurück, die von Bocklet vertriebenen preisgünstigen Düfte seien Duftimitate der teureren Coty-Produkte und würden durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu ihnen erwecken. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass beispielsweise "Icy Cold" als Hinweis auf das Parfüm "Cool Water" von Davidoff und "Sunset Boulevard" als Hinweis auf das Originalprodukt "Sun" von Jil Sander zu verstehen sei. Der erste Zivilsenat des BGH sah es als nicht erwiesen an, dass Kunden die Verwendung bestimmter Produktbezeichnungen als eine Nachahmung verstünden und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanzen.

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Für die Verbindlichkeiten eines eingetragenen Vereins haftet grundsätzlich nur das Vereinsvermögen. Die Mitglieder oder Gesellschafter der Körperschaft sind keiner persönlichen Haftung unterworfen. Dies gilt auch, wenn der Verein unternehmerisch tätig ist und dabei die Grenzen des so genannten Nebenzweckprivilegs überschreitet, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

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Eine Straßenbaufirma kann von der Straßenbauverwaltung keine Nachzahlungen verlangen, weil sich das Vergabeverfahren verzögert hat. Das Landgericht Essen entschied in erster Instanz, dass ein solcher Anspruch auf Mehrvergütung nicht besteht. In dem Fall hatte die Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen eine Baumaßnahme europaweit ausgeschrieben. Die Bilfinger Berger Verkehrswegebau gab das wirtschaftlichste Angebot ab und sollte den Zuschlag erhalten. Der zweitplatzierte Bieter strengte allerdings ein Nachprüfungsverfahren an, so dass der Zuschlag nicht wie geplant erteilt werden konnte.

  Juve Plus BGH fällt Grundsatzurteil

Arbeitet ein Anwalt häufig für den Gegner seines Mandanten, so muss er darauf hinweisen, auch wenn kein direkter Interessenkonflikt besteht. Auch wenn er grundsätzlich nicht bereit ist, seinen Mandanten gerichtlich gegenüber diesem Gegner zu vertreten, hat er dies offenzulegen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Anfang Februar veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden.

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Ein Unternehmen hat auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Freigabeverfahren, wenn ein Zustimmungsbeschluss bereits ins Handelsregister eingetragen ist. Das hat das OLG Celle entschieden. Zugrunde liegt der Entscheidung eine Feststellungsklage der Linos AG. Die Hauptversammlung hatte 2007 dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Hauptaktionärin zugestimmt.

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Die EnBW AG muss der schweizerischen Thermoselect S.A. keinen Schadensersatz für die Stilllegung einer Müllverbrennungsanlage bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Der Stromversorger habe keine seiner vertraglichen Pflichten verletzt, somit stehe Thermoselect kein Schadensersatz zu, heißt es zur Begründung. Das Unternehmen hatte von der EnBW 581 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für alle weiterhin entstehenden Schäden gefordert. Der Rechtsstreit dreht sich um eine 109 Millionen Euro teure Müllverbrennungsanlage, die Thermoselect 1997 in Karlsruhe für EnBW errichtet hat.

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Der Spezi-Markengetränkeverband darf seinen Lizenznehmern nicht vorschreiben, welche Form die Flasche haben muss, in der das gesetzlich geschützte colahaltige Mischgetränk angeboten wird. Der BGH hat Ende Oktober die Beschwerde des Augsburger Verbandes zurückgewiesen. Der Markengetränkeverband hatte sich an den BGH gewandt, nachdem sowohl das Landgericht als auch das OLG München im Streit um die Flaschenform der Brauerei Wildbräu Recht gegeben hatten.