BGH-Entscheidungen

  Juve Plus Revision geglückt

Anfang der Woche wurde bekannt, dass der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Strafurteil des Landgerichts Rostock gegen den ehemaligen Verkehrsminister Prof. Dr. Günther Krause aufgehoben hat.Krause war vom LG wegen Untreue, Betrugs und versuchter Steuerhinterziehung zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dagegen legte der Ex-CDU-Politiker erfolgreich Revision ein.

  Juve Plus Infomatec-Urteil

Einer bahnbrechende Entscheidung des BGH erleichtert es geprellten Anlegern, Ansprüche gegenüber Vorständen geltend zu machen.

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Die Produkthaftungsklage gegen Masterfoods ist erledigt. Der BGH sah keine Veranlassung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Vorsitzender Richter am LG Neubrandenburg, Hans-Josef Brinkman, stattzugeben. Geklagt hatte Brinkmann, weil er seine Alters-Diabetes auf den regelmäßigen Konsum von Mars- und Snickers-Riegeln aus dem Hause Masterfoods zurückführt. Der Hersteller habe es versäumt, auf entsprechende Risiken hinzuweisen. Nach Klageabweisungen der Vorinstanzen und der Nichtzulassung der Revision durch das OLG Düsseldorf hatte Brinkmann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die der BGH nun mangels grundsätzlicher Bedeutung und "klärungsbedürftiger Fragen" zurückwies. Vertreter Brinkmann

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In einem Verfahren um in den Wirren des zweiten Weltkriegs verloren gegangene Aktien hat eine vermeintlich geschädigte Aktionärin vor Jahren zu Unrecht Entschädigungszahlungen in Höhe von umgerechnet 54,7 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Die Bundesrepublik kann daher den bereits geleisteten Teilbetrag von 35,8 Millionen Euro zurückfordern. Auch die restliche Entschädigung zuzüglich Zinsen muss nicht ausgezahlt werden. Dies hat das OLG Köln kürzlich zugunsten der Bundesrepublik Deutschland entschieden.

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Wie zwei Mannheimer Anwälte unerwartet Rechtsgeschichte mitgestaltenVertreter Klägerfamilie

  Juve Plus 'Holzmüller'-Folgeurteil

Die Mitwirkungsbefugnis von Aktionären auf Hauptversammlungen bleibt im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen eingeschränkt. Dies hat der BGH am vergangenen Montag klargestellt. Damit braucht der Vorstand auch weiter keine Zustimmung bei Maßnahmen, die beispielsweise in ihrer Bedeutung weniger als 50 Prozent des Konzernvermögens berühren.Die Richter wandten sich mit dem Urteil gegen eine zuletzt häufiger diskutierte Ausweitung der so genannten Holzmüller-Grundsätze aus dem Jahre 1982. Nach 'Holzmüller' stehen den Aktionären gesetzlich nicht geregelte Mitwirkungsrechte bei wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung zu - Auslöser damals war die Ausgliederung eines Teilbetriebs gewesen, der 80 Prozent des Gesellschaftsvermögens ausmachte.

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Die Commerzbank muss einem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Paragraf 826 BGB) bei einem kreditfinanzierten Immobiliengeschäft Schadensersatz zahlen. Dies hat kürzlich der BGH entschieden. Er bestätigte damit ein Urteil des OLG Frankfurt. Der Vertretung des Anlegers zufolge sei somit erstmalig ein positives Urteil in Verbindung mit Paragraf 826 BGB erwirkt worden.

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Die Diskussion um die Aufklärungspflicht von Innenprovisionen bei Kapitalanlagemodellen ist durch eine Entscheidung des BGH um einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die Richter urteilten, dass bei Anlagemodellen, die unter der Verwendung von Prospekten angeboten werden, ab einer gewissen Größenordnung die Pflicht zur Ausweisung von Innenprovisionen in dem Anlageprospekt besteht. Damit kann ein Anleger, der Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft mbH (IT) vor dem OLG Düsseldorf zunächst nicht hatte durchsetzen können, wieder hoffen. Denn der BGH hat das Urteil des OLG aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen.

  Juve Plus Kur für Krankenkassen

Festpreise für Arzneimittel sind in Deutschland weiterhin rechtens. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes Mitte März entschieden. Gegen die Praxis von deutschen Krankenkassen, nur Maximalbeträge für Medikamente zu erstatten, hatten vier Pharma-Unternehmen geklagt. Die Firmen Ichthyol-Gesellschaft Cordes, Hermani & Co., Mundipharma GmbH, Gödecke GmbH und Intersan sahen sich in ihrer unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller ist der Auffassung, dass die Regelung faktisch wie eine Preisobergrenze wirkt.

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Nachdem ihn der BGH zur Rückzahlung eines Überziehungskredites an den Discount-Broker Consors (heute Cortal Consors) verurteilt hatte, reichte nun ein Privatanleger Verfassungsbeschwerde ein. Er geht damit gegen die Entscheidung des BGH vor, den Rechtsstreit nicht dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Laut BGH stand Artikel 11 der EU-Richtlinie zu Wertpapierdienstleistungen - der Wertpapierfirmen verpflichtet, "im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden" zu handeln - einer Kreditvergabe nicht entgegen. Zudem befand das Gericht, Wertpapierdienstleister sollten nicht verpflichtet werden, "ihre Kunden zu bevormunden" und die "Ausübung von Aufträgen eines hinreichend informierten Kunden" abzulehnen. Dem BGH zufolge wurde der Anleger zu Beginn der Geschäftsbeziehungen hinreichend über die Risiken von kreditfinanzierten Wertpapierkäufen informiert. Hätte das Urteil Bestand, müsste der Anleger dem Gläubiger das Sollsaldo von rund 152.000 Euro nebst Zinsen und Mahnkosten erstatten. Die geforderte Summe übersteigt das beim Vertragsabschluss angegebene Brutto-Jahreseinkommen des Anlegers um das Zehnfache. Vertreter des Anlegers

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Das ergänzende Schutzzertifikat für den Arzneimittelwirkstoff Omeprazol ist nichtig. Dies hat der EuGH nach sechsjähriger Verfahrensdauer beschlossen. Geklagt hatte der Generika-Hersteller ratiopharm gegen die Patent-Inhaberin AstraZeneca.