BGH-Entscheidungen

  Juve Plus

In einem Verfahren um in den Wirren des zweiten Weltkriegs verloren gegangene Aktien hat eine vermeintlich geschädigte Aktionärin vor Jahren zu Unrecht Entschädigungszahlungen in Höhe von umgerechnet 54,7 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Die Bundesrepublik kann daher den bereits geleisteten Teilbetrag von 35,8 Millionen Euro zurückfordern. Auch die restliche Entschädigung zuzüglich Zinsen muss nicht ausgezahlt werden. Dies hat das OLG Köln kürzlich zugunsten der Bundesrepublik Deutschland entschieden.

  Juve Plus

Wie zwei Mannheimer Anwälte unerwartet Rechtsgeschichte mitgestaltenVertreter Klägerfamilie

  Juve Plus 'Holzmüller'-Folgeurteil

Die Mitwirkungsbefugnis von Aktionären auf Hauptversammlungen bleibt im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen eingeschränkt. Dies hat der BGH am vergangenen Montag klargestellt. Damit braucht der Vorstand auch weiter keine Zustimmung bei Maßnahmen, die beispielsweise in ihrer Bedeutung weniger als 50 Prozent des Konzernvermögens berühren.Die Richter wandten sich mit dem Urteil gegen eine zuletzt häufiger diskutierte Ausweitung der so genannten Holzmüller-Grundsätze aus dem Jahre 1982. Nach 'Holzmüller' stehen den Aktionären gesetzlich nicht geregelte Mitwirkungsrechte bei wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung zu - Auslöser damals war die Ausgliederung eines Teilbetriebs gewesen, der 80 Prozent des Gesellschaftsvermögens ausmachte.

  Juve Plus

Die Commerzbank muss einem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Paragraf 826 BGB) bei einem kreditfinanzierten Immobiliengeschäft Schadensersatz zahlen. Dies hat kürzlich der BGH entschieden. Er bestätigte damit ein Urteil des OLG Frankfurt. Der Vertretung des Anlegers zufolge sei somit erstmalig ein positives Urteil in Verbindung mit Paragraf 826 BGB erwirkt worden.

  Juve Plus

Die Diskussion um die Aufklärungspflicht von Innenprovisionen bei Kapitalanlagemodellen ist durch eine Entscheidung des BGH um einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die Richter urteilten, dass bei Anlagemodellen, die unter der Verwendung von Prospekten angeboten werden, ab einer gewissen Größenordnung die Pflicht zur Ausweisung von Innenprovisionen in dem Anlageprospekt besteht. Damit kann ein Anleger, der Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft mbH (IT) vor dem OLG Düsseldorf zunächst nicht hatte durchsetzen können, wieder hoffen. Denn der BGH hat das Urteil des OLG aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen.

  Juve Plus Kur für Krankenkassen

Festpreise für Arzneimittel sind in Deutschland weiterhin rechtens. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes Mitte März entschieden. Gegen die Praxis von deutschen Krankenkassen, nur Maximalbeträge für Medikamente zu erstatten, hatten vier Pharma-Unternehmen geklagt. Die Firmen Ichthyol-Gesellschaft Cordes, Hermani & Co., Mundipharma GmbH, Gödecke GmbH und Intersan sahen sich in ihrer unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller ist der Auffassung, dass die Regelung faktisch wie eine Preisobergrenze wirkt.

  Juve Plus

Nachdem ihn der BGH zur Rückzahlung eines Überziehungskredites an den Discount-Broker Consors (heute Cortal Consors) verurteilt hatte, reichte nun ein Privatanleger Verfassungsbeschwerde ein. Er geht damit gegen die Entscheidung des BGH vor, den Rechtsstreit nicht dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Laut BGH stand Artikel 11 der EU-Richtlinie zu Wertpapierdienstleistungen - der Wertpapierfirmen verpflichtet, "im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden" zu handeln - einer Kreditvergabe nicht entgegen. Zudem befand das Gericht, Wertpapierdienstleister sollten nicht verpflichtet werden, "ihre Kunden zu bevormunden" und die "Ausübung von Aufträgen eines hinreichend informierten Kunden" abzulehnen. Dem BGH zufolge wurde der Anleger zu Beginn der Geschäftsbeziehungen hinreichend über die Risiken von kreditfinanzierten Wertpapierkäufen informiert. Hätte das Urteil Bestand, müsste der Anleger dem Gläubiger das Sollsaldo von rund 152.000 Euro nebst Zinsen und Mahnkosten erstatten. Die geforderte Summe übersteigt das beim Vertragsabschluss angegebene Brutto-Jahreseinkommen des Anlegers um das Zehnfache. Vertreter des Anlegers

  Juve Plus

Das ergänzende Schutzzertifikat für den Arzneimittelwirkstoff Omeprazol ist nichtig. Dies hat der EuGH nach sechsjähriger Verfahrensdauer beschlossen. Geklagt hatte der Generika-Hersteller ratiopharm gegen die Patent-Inhaberin AstraZeneca.

  Juve Plus

Beinahe hätte man die Zeiten schon wieder vergessen: Vor vier Jahren wurde Köln regelrecht bombardiert - mit kostenlosen Tageszeitungen. Was als Kampf um die Leser immer groteskere Formen angenommen und als 'Kölner Zeitungskrieg' landauf und landab die Medienseiten der restlichen Presse gefüllt hatte, beschäftigte kürzlich auch den Bundesgerichtshof. Die

  Juve Plus

Der bekannte Sänger Xavier Naidoo hat Ende September erstmals eine Niederlage in den vielfältigen Rechtsstreitigkeiten mit seinem früheren Mentor und 3p-Chef Moses Pelham einstecken müssen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Verlagsverträge, die Naidoo mit dem 3p Songs Musikverlag GmbH und Universal Publishing GmbH abgeschlossen hatte, wirksam bleiben. Zuvor war der Sänger erfolgreicher: Das LG Mannheim und OLG Karlsruhe hatten in einem Parallelverfahren den Künstlervertrag des Sängers mit der Pelham GmbH für nichtig erklärt. Naidoo hatte auf dieser Grundlage darauf geklagt, dass sich die Nichtigkeit des Künstlervertrages automatisch auf die Verlagsverträge auswirke. Nachdem Naidoo vor dem LG Frankfurt gewonnen hatte, hob das OLG das Urteil nun auf und entschied zudem, dass Naidoo die Verlagsverträge nicht ohne Zustimmung der anderen beteiligten Urheber hätte kündigen können. Das OLG ließ die Revision zum BGH nicht zu. Naidoo erhob daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde. (CA)

  Juve Plus

Der BGH hat Ende September eine Unterlassungsklage des Ex-Telekom-Chefs Ron Sommer gegen die Verlagsgruppe Handelsblatt abgewiesen. Stein des Anstoßes bildete eine satirische Fotomontage, die vor drei Jahren in der "Wirtschaftswoche" erschienen war und Sommer auf einem bröckelnden "T" in Form des Telekom-Firmenemblems gezeigt hatte. Sommer sah daraufhin sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch das verwendete, fotomechanisch nachbearbeitete Foto seine Gesichtszüge nachteilig verändert worden seien. Der 6. Zivilsenat in Karlsruhe kam zu dem Schluss, dass es "bereits zweifelhaft" sei, "ob die geringfügige Veränderung des Gesichts" von Sommer ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht überhaupt verletze, und hob damit das Urteil des OLG Hamburg auf. Vertreter Handelsblatt