BGH-Entscheidungen

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Beinahe hätte man die Zeiten schon wieder vergessen: Vor vier Jahren wurde Köln regelrecht bombardiert - mit kostenlosen Tageszeitungen. Was als Kampf um die Leser immer groteskere Formen angenommen und als 'Kölner Zeitungskrieg' landauf und landab die Medienseiten der restlichen Presse gefüllt hatte, beschäftigte kürzlich auch den Bundesgerichtshof. Die

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Der bekannte Sänger Xavier Naidoo hat Ende September erstmals eine Niederlage in den vielfältigen Rechtsstreitigkeiten mit seinem früheren Mentor und 3p-Chef Moses Pelham einstecken müssen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Verlagsverträge, die Naidoo mit dem 3p Songs Musikverlag GmbH und Universal Publishing GmbH abgeschlossen hatte, wirksam bleiben. Zuvor war der Sänger erfolgreicher: Das LG Mannheim und OLG Karlsruhe hatten in einem Parallelverfahren den Künstlervertrag des Sängers mit der Pelham GmbH für nichtig erklärt. Naidoo hatte auf dieser Grundlage darauf geklagt, dass sich die Nichtigkeit des Künstlervertrages automatisch auf die Verlagsverträge auswirke. Nachdem Naidoo vor dem LG Frankfurt gewonnen hatte, hob das OLG das Urteil nun auf und entschied zudem, dass Naidoo die Verlagsverträge nicht ohne Zustimmung der anderen beteiligten Urheber hätte kündigen können. Das OLG ließ die Revision zum BGH nicht zu. Naidoo erhob daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde. (CA)

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Der BGH hat Ende September eine Unterlassungsklage des Ex-Telekom-Chefs Ron Sommer gegen die Verlagsgruppe Handelsblatt abgewiesen. Stein des Anstoßes bildete eine satirische Fotomontage, die vor drei Jahren in der "Wirtschaftswoche" erschienen war und Sommer auf einem bröckelnden "T" in Form des Telekom-Firmenemblems gezeigt hatte. Sommer sah daraufhin sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch das verwendete, fotomechanisch nachbearbeitete Foto seine Gesichtszüge nachteilig verändert worden seien. Der 6. Zivilsenat in Karlsruhe kam zu dem Schluss, dass es "bereits zweifelhaft" sei, "ob die geringfügige Veränderung des Gesichts" von Sommer ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht überhaupt verletze, und hob damit das Urteil des OLG Hamburg auf. Vertreter Handelsblatt

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Nach der Klage-Premiere ist der Vorhang schnell gefallen: Die erste Schadensersatzklage eines nikotinabhängigen Rauchers in Deutschland gegen eine Zigarettenfirma war bereits nach drei Tagen abgewiesen.Vertreter Walter Heine: Sozietät Dr. Oexmann (Hamm): Dr. Burkhard Oexman

  Juve Plus Keine Revision

Im viel beachteten Streit um die Gültigkeit eines langfristigen Gasliefervertrages hat Thyssengas aufgegeben. Damit haben die Stadtwerke Aachen (Stawag) das Verfahren gewonnen. Einen Tag vor der mündlichen BGH-Verhandlung Anfang November zog Thyssengas seinen Revisionsantrag gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf zurück.Berater Thyssengas: Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Andreas Röhling, Dr. Ulrich Scholz (1. u. 2. Instanz) --- Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Herbert Messer (BGH) --- Inhouse (Duisburg): Ludwig Quecke

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Das LG Stuttgart hat die Südwestbank AG zur Zahlung von 190.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil die Bank eine Kundin nicht über so genannte Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt hatte. Drei Jahre lang hatte der Bevollmächtigte der Klägerin mit der Südwestbank über ein Kontokorrentkonto Börsentermingeschäfte abgewickelt. Die in Rede stehenden Rückvergütungen wurden ohne Wissen der Kundin an die Firma gezahlt, bei der er angestellt war. Zwar hatte der BGH bereits 1999 erklärt, dass der Kunde über die Vereinbarung derartiger Rückvergütungen aufzuklären ist, doch stellte das LG hier erstmals klar, dass es keinen Unterschied macht, ob die Zahlungen an einen Vermögensverwalter, einen Bevollmächtigten oder an eine Firma gezahlt werden, bei der dieser Bevollmächtigte angestellt ist. Vertreter Klägerin

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Auch in der süßen Warenwelt ist mitunter nicht alles so süß, wie es manchmal aussieht. Auch hier weht ein rauer Wind im Konkurrenzkampf der Hersteller. So kam es auch, dass sich die hohen Richter beim BGH in Karlsruhe Ende August mit dem Streit der beiden Süßwarenhersteller Ferrero und Haribo um die Bezeichnung 'Kinder Kram' konfrontiert sahen.

  Juve Plus Vergleich über Anwaltskosten

Nach zwölf Jahren ist der wohl längste und größte Zivilprozess in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende: Die beiden Parteien, RWE Power und das Land Rheinland-Pfalz, haben sich im September 2003 vor dem OLG Koblenz in einem Vergleich über die Verteilung der hohen Anwalts- und Gerichtskosten geeinigt.Vertreter RWE Power: Kümmerlein, Simon & Partner (Essen): Frank-J. Scheuten (1. und 2. Instanz), Prof. Dr. Fritz Ossenbühl (Gutachten) --- Eichele Ditgen (Koblenz): Dr. Karl Eichele (2. Instanz; vor Aufhebung Singularzulassung) --- Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Herbert Messer (BGH)

  Juve Plus Schürmann-Bau

Drastisch beschränken muss die Bundesrepublik Deutschland ihre Schadensersatzforderungen im Streit um den hochwassergeschädigten Schürmann-Bau in Bonn. Vertreter Bundesrepublik Deutschland (BGH und 2. Instanz): Büttner & Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner, Dr. Peter Baukelmann --- Norton Rose Vieregge (Köln): aus dem Markt bekannt

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Bei wiederverwendbaren medizinischen Hilfsmitteln wie Krankenfahrzeugen, Gehhilfen oder Prothesen muss eine gesetzliche Krankenkasse nicht sämtliche zugelassenen Anbieter in die Beschaffung von Material für ihre Versicherten einbeziehen.Vertreter Bundesknappschaft: PricewaterhouseCoopers Veltins (Düsseldorf): Dr. Thomas Kerkhoff (1. und 2. Instanz in den Parallelverfahren in Sachsen und Nordrhein-Westfalen) --- Dr. Thomas von Plehwe (Karlsruhe): BGH-Vertretung

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Kanzleien müssen ein Mandat nicht unbedingt niederlegen, wenn sie einen Anwalt aus einer Sozietät aufnehmen, welche die Gegenseite vertritt. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Hinweis auf einen aktuellen Beschluss am 23. Juli 2003 mitgeteilt. Vorausgegangen war ein Rechtstreit zwischen der Ravensburger Kanzlei Volz, Angelstorf, Manok, Dr. Lehmann & Pahl und der örtlichen Anwaltskammer. Diese hatte die Kanzlei aufgefordert, insgesamt neun Mandate mit einem Auftragsvolumen von rund 42.000 Euro niederzulegen, nachdem ein angestellter Anwalt von einer Kanzlei zu Volz gewechselt war, die in den Fällen jeweils auf der Gegenseite stand.