BGH-Entscheidungen

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Schultze & Braun erstreitet vor einem französischem Gericht die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer von Straßburg – mit dem französischen Staat an ihrer Seite.Wer hat sie gezählt, die Niederlassungen von Schultze & Braun? Neuerdings ist die auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei durch die Ex-Hopfgarten-Anwälte Stephan Ries und Holger Harzig auch in Wuppertal vertreten, laufende Standort-Nummer 28.

  Juve Plus Streit um Dax-Lizenzgebühren

Die Commerzbank darf vorerst weiter ohne Zahlung von Lizenzgebühren an die Deutsche Börse AG mit Optionsscheinen handeln, die sich auf den Dax beziehen. Dies entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Mitte Februar. Die Deutsche Börse ist Inhaberin der Wortmarke 'Dax' und schließt mit Finanzdienstleistern, die Dax-bezogene Wertpapiere anbieten, standardisierte Lizenzverträge ab. Als erster Lizenznehmer hatte die Commerzbank den Vertrag gekündigt und geklagt. Denn das Bankhaus wollte sich nicht untersagen lassen, Wertpapiere zu bewerben und zu vertreiben, die lediglich beschreibend Bezug auf den Begriff Dax nehmen.

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Die Hersteller von Computerdruckern müssen weiterhin keine Urheberrechtsabgabe für verkaufte Drucker zahlen. Das OLG Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort abgewiesen und somit als erstes deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung nach Urheberrechtsabgaben abgelehnt. Die VG Wort argumentierte, dass mit Hilfe der Drucker geschützte Werke vervielfältigt werden könnten und verlangte rückwirkend bis 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jedes Gerät.

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Der im Januar 2004 erfolgte Zusammenschluss der Deutschen Bahn mit den Üstra Hannoverschen Verkehrsbetrieben ist wieder aufgelöst worden. Dazu entschieden sich die Unternehmen, nachdem zuvor der Bundesgerichtshof den Zusammenschluss für nicht genehmigungsfähig erklärt hatte. Damit endet das Jointventure Intalliance AG, an der beide Seiten jeweils mit 40 Prozent sowie die NordLB als Finanzinvestor mit 20 Prozent beteiligt waren.

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Die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (FAZ) darf Bettina Röhl, die Publizistin und Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, als 'Terroristentochter' bezeichnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im September 2003 berichtete die FAZ.net in einem Artikel darüber, dass Röhl vor einigen Jahren die Rolle des Ex-Außenministers Joschka Fischer im Rahmen der Unruhen in Frankfurt enthüllt habe. In dem Zusammenhang bezeichnete der Autor Röhl als Terroristentochter. Dagegen klagte Röhl zuerst vor dem Landgericht München, wo sie im Juni 2004 unterlag.

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Das Abstimmungsverhalten der Anteilseigner Münchener Rück, Deutscher Bank und Wüstenrot & Baden-Württembergische bei der Aufsichtsratswahl für den Besteck- und Kochgeschirrhersteller WMF war kein verbotenes „Acting in Concert“ nach dem WpÜG. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Die größte Einzelaktionärin, Helvetic Grundbesitz, hatte gegen die drei Unternehmen, die damals je 17 Prozent der Anteile an WMF hielten, geklagt. Auslöser war, dass die Vertreter der drei Firmen im Aufsichtsrat 2003 im Vorfeld der Hauptversammlung ihr Verhalten bei der Wahl des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden abgestimmt hatten.

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Die Krombacher Brauerei darf vorerst ihre Regenwald-Werbekampagne weiter fortsetzen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es grundsätzlich zulässig sei, die Förderung eines Umweltprojekts mit dem Warenabsatz zu verbinden. Krombacher hatte 2002 und 2003 damit geworben, dass durch jeden verkauften Kasten Bier ein Quadratmeter Regenwald geschützt werde. Wettbewerbsverbände hatten dagegen geklagt, weil sie die Kampagnen wegen mangelnder Transparenz und auch Irreführung für wettbewerbswidrig halten: Die Werbung enthalte keine Information, in welcher Form der Schutz gewährleistet werde. Zudem verstoße die Brauerei gegen das Irreführungsverbot, weil sie möglicherweise nur einen geringen Betrag spenden würde, mit dem ein nachhaltiger Schutz kaum erreicht werden könne. Das Landgericht Siegen und das Oberlandesgericht Hamm hatten den Unterlassungsklagen wegen mangelnder Transparenz stattgegeben – allerdings, ohne auf den Vorwurf der Irreführung weiter einzugehen.

  Juve Plus Mannesmann-Prozess

Das Landgericht Düsseldorf hat das Verfahren gegen alle Angeklagten des Mannes-Prozesses gestern vorläufig gegen Geldauflagen eingestellt. Die Taten seien bereits vor sechs Jahren begangen worden und umstrittene Fragen seien in einem angemessenen Zeitraum nicht zu klären. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche unmittelbar nach dem Antrag Josef Ackermanns einer solchen Vorgehensweise zugestimmt.

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Der Verlag Gruner + Jahr (G+J) darf weiterhin die deutsche Ausgabe der Zeitschrift 'National Geographic' herausgeben. Der Kartellsenat des BGH entschied, dass der Lizenzvertrag zwischen der National Geographic Society und dem Hamburger Verlag sowie dem spanischen Verlagshaus RBA kein anmeldepflichtiger Zusammenschluss ist und damit nicht der Fusionskontrolle unterliegt. Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein Verbot des Bundeskartellamts vom August 2004 auf. Die Kontroll-Behörde hatte argumentiert, dass es sich bei dem 1999 geschlossenen Vertrag um einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss handele, weil G+J durch die Lizenz ein Marktpotential erwerbe, das die beherrschende Stellung des Verlags bei den populären Wissensmagazinen verstärke. Auf die Beschwerde der Unternehmen hob jedoch im Juni 2006 das Oberlandesgericht Düsseldorf die Untersagungsverfügung auf.

  Juve Plus Größter Schlag gegen Markenpiraten

Dem Hamburger Zoll ist der vermutlich weltweit größte Schlag gegen Markenpiraten gelungen. Im Hamburger Hafen beschlagnahmte er in den vergangenen zwei Monaten insgesamt 117 Container mit Plagiaten von Markenherstellern, deren Wert im Original rund 383 Millionen Euro betragen würde. Darunter befanden sich in 101 der Container etwa eine Million nachgeahmte Sportschuhe der Marke Nike. Daneben entdeckte der Zoll auch Fälschungen der Marken Puma, Adidas, Rolex und Chopard.

  Juve Plus Goldhasen-Streit geht weiter

Die Schokoladenhasen des fränkischen Unternehmens Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG verletzen die Markenrechte der Lindt & Sprüngli AG. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche.Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli stellt den Lindt Goldhasen her, für den seit 2001 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eine Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Diese besteht aus einem in Goldfolie eingewickelten und sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband mit Schleife und Glöckchen sowie dem Aufdruck 'Lindt Goldhase'.