BGH-Entscheidungen

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Der im Januar 2004 erfolgte Zusammenschluss der Deutschen Bahn mit den Üstra Hannoverschen Verkehrsbetrieben ist wieder aufgelöst worden. Dazu entschieden sich die Unternehmen, nachdem zuvor der Bundesgerichtshof den Zusammenschluss für nicht genehmigungsfähig erklärt hatte. Damit endet das Jointventure Intalliance AG, an der beide Seiten jeweils mit 40 Prozent sowie die NordLB als Finanzinvestor mit 20 Prozent beteiligt waren.

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Die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (FAZ) darf Bettina Röhl, die Publizistin und Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, als 'Terroristentochter' bezeichnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im September 2003 berichtete die FAZ.net in einem Artikel darüber, dass Röhl vor einigen Jahren die Rolle des Ex-Außenministers Joschka Fischer im Rahmen der Unruhen in Frankfurt enthüllt habe. In dem Zusammenhang bezeichnete der Autor Röhl als Terroristentochter. Dagegen klagte Röhl zuerst vor dem Landgericht München, wo sie im Juni 2004 unterlag.

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Das Abstimmungsverhalten der Anteilseigner Münchener Rück, Deutscher Bank und Wüstenrot & Baden-Württembergische bei der Aufsichtsratswahl für den Besteck- und Kochgeschirrhersteller WMF war kein verbotenes „Acting in Concert“ nach dem WpÜG. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Die größte Einzelaktionärin, Helvetic Grundbesitz, hatte gegen die drei Unternehmen, die damals je 17 Prozent der Anteile an WMF hielten, geklagt. Auslöser war, dass die Vertreter der drei Firmen im Aufsichtsrat 2003 im Vorfeld der Hauptversammlung ihr Verhalten bei der Wahl des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden abgestimmt hatten.

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Die Krombacher Brauerei darf vorerst ihre Regenwald-Werbekampagne weiter fortsetzen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es grundsätzlich zulässig sei, die Förderung eines Umweltprojekts mit dem Warenabsatz zu verbinden. Krombacher hatte 2002 und 2003 damit geworben, dass durch jeden verkauften Kasten Bier ein Quadratmeter Regenwald geschützt werde. Wettbewerbsverbände hatten dagegen geklagt, weil sie die Kampagnen wegen mangelnder Transparenz und auch Irreführung für wettbewerbswidrig halten: Die Werbung enthalte keine Information, in welcher Form der Schutz gewährleistet werde. Zudem verstoße die Brauerei gegen das Irreführungsverbot, weil sie möglicherweise nur einen geringen Betrag spenden würde, mit dem ein nachhaltiger Schutz kaum erreicht werden könne. Das Landgericht Siegen und das Oberlandesgericht Hamm hatten den Unterlassungsklagen wegen mangelnder Transparenz stattgegeben – allerdings, ohne auf den Vorwurf der Irreführung weiter einzugehen.

  Juve Plus Mannesmann-Prozess

Das Landgericht Düsseldorf hat das Verfahren gegen alle Angeklagten des Mannes-Prozesses gestern vorläufig gegen Geldauflagen eingestellt. Die Taten seien bereits vor sechs Jahren begangen worden und umstrittene Fragen seien in einem angemessenen Zeitraum nicht zu klären. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche unmittelbar nach dem Antrag Josef Ackermanns einer solchen Vorgehensweise zugestimmt.

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Der Verlag Gruner + Jahr (G+J) darf weiterhin die deutsche Ausgabe der Zeitschrift 'National Geographic' herausgeben. Der Kartellsenat des BGH entschied, dass der Lizenzvertrag zwischen der National Geographic Society und dem Hamburger Verlag sowie dem spanischen Verlagshaus RBA kein anmeldepflichtiger Zusammenschluss ist und damit nicht der Fusionskontrolle unterliegt. Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein Verbot des Bundeskartellamts vom August 2004 auf. Die Kontroll-Behörde hatte argumentiert, dass es sich bei dem 1999 geschlossenen Vertrag um einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss handele, weil G+J durch die Lizenz ein Marktpotential erwerbe, das die beherrschende Stellung des Verlags bei den populären Wissensmagazinen verstärke. Auf die Beschwerde der Unternehmen hob jedoch im Juni 2006 das Oberlandesgericht Düsseldorf die Untersagungsverfügung auf.

  Juve Plus Größter Schlag gegen Markenpiraten

Dem Hamburger Zoll ist der vermutlich weltweit größte Schlag gegen Markenpiraten gelungen. Im Hamburger Hafen beschlagnahmte er in den vergangenen zwei Monaten insgesamt 117 Container mit Plagiaten von Markenherstellern, deren Wert im Original rund 383 Millionen Euro betragen würde. Darunter befanden sich in 101 der Container etwa eine Million nachgeahmte Sportschuhe der Marke Nike. Daneben entdeckte der Zoll auch Fälschungen der Marken Puma, Adidas, Rolex und Chopard.

  Juve Plus Goldhasen-Streit geht weiter

Die Schokoladenhasen des fränkischen Unternehmens Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG verletzen die Markenrechte der Lindt & Sprüngli AG. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche.Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli stellt den Lindt Goldhasen her, für den seit 2001 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eine Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Diese besteht aus einem in Goldfolie eingewickelten und sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband mit Schleife und Glöckchen sowie dem Aufdruck 'Lindt Goldhase'.

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Das US-amerikanische Biotech-Unternehmen MedImmune Inc. darf sein Arzneimittel 'Ethyol', das zur Behandlung während der Chemo- und Strahlentherapie eingesetzt wird, auch weiterhin unter diesem Namen im Markt anbieten. Das entschied der Bundesgerichtshof und beendete damit einen zehnjährigen Rechtsstreit. Geklagt hatte die Hamburger Ichthyol GmbH & Co. KG, die aufgrund älterer Firmen- und Markenrechte MedImmune die Nutzung des Namens 'Ethyol' untersagen wollte. Das Hamburger Unternehmen stellt rezeptfreie Akne-Arzneimittel her und benutzt seit über 100 Jahren 'Ichthyol' als Firmenname und Dachmarke. Trotz Ähnlichkeit der Bezeichnung sah der BGH keine Verwechslungsgefahr, denn obwohl es sich bei den gegenüberstehenden Waren um Arzneimittel handelt, bilden sie keine einheitliche Warengruppe.

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Der ehemalige ukrainische Abgeordnete Viktor Zherdytzky und der ukrainische Unternehmer Igor Didenko müssen vorläufig nicht wegen Untreue und Beihilfe ins Gefängnis. Ende Juni hob der BGH ein Urteil des LG Hildesheim auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das Landgericht hatte in einem der längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands Zherdytzky zu fünf Jahren und zehn Monaten und Didenko zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verhandlung dauerte 172 Verhandlungstage und zog sich über fast drei Jahre, beide Angeklagte waren mehr als drei Jahre in Untersuchungshaft. Gegenstand des Strafverfahrens war ein Kredit über vier Millionen D-Mark, den die Gradobank, vormals die größte Privatbank der Ukraine, der ukrainischen Gesellschaft Horda gewährt hatte.

  Juve Plus BGH-Anwälte

Das Wahlverfahren zur Zulassung für Anwälte in Zivilsachen am Bundesgerichtshof steht möglicherweise vor einem Wandel. Anlass könnte die Klage des Leipziger Anwalts Dr. Christian Braun aus der Leipziger Kanzlei Stapper & Korn gegen das Verfahren als solches sein, die am Montag vor dem Anwaltssenat des BGH verhandelt wurde. Braun war bei der Wahl von sieben neuen BGH-Anwälten im Juni als Kandidat nicht berücksichtigt worden. Braun kritisiert das komplizierte Wahlverfahren als intransparent und verfassungsrechtlich bedenklich.