BGH-Entscheidungen

  Juve Plus SMP-Pleite

Die multidisziplinäre Kanzlei Rödl & Partner muss keinen Schadensersatz an die durch den Finanzdienstleister SMP ("Sparen mit Plan") geschädigten Anleger zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof im Dezember auf eine Klage von Anlegern entschieden.

  Juve Plus Patentstreit

Einen vorläufigen Rückschlag hat InPro Licensing S.à r.l. bei dem Versuch erlitten, den BlackBerry-Hersteller Research In Motion (RIM) und T-Mobile wegen Patentverletzung zur Lizenznahme zu zwingen. Das Bundespatentgericht in München gab Ende Januar zwei Nichtigkeitsklagen von RIM und der Deutschen Telekom AG gegen das europäische Klagepatent von InPro statt. Nur wenige Tage später erklärte auch der britische Highcourt den englischen Teil des Patents für nichtig. Beide Gerichte sind der Auffassung, das InPro-Patent sei zu Unrecht erteilt worden. Damit sind die Aussichten für die luxemburgische Verwertungsgesellschaft InPro vorerst gesunken, dass der größte deutsche Mobilfunkbetreiber wegen Patentverletzung verurteilt wird.

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Der ehemalige Wuppertaler CDU-Chef und Oberbürgermeister-Kandidat Josef Richter ist vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Dies entschied das Landgericht in Wuppertal. Richter war vorgeworfen worden, vom Bauunternehmer Uwe Clees eine so genannte "Einflussspende" in Höhe von 125.000 Deutsche Mark eingeworben zu haben. Damit sollte er gegen das Parteiengesetz verstoßen und seine Partei dem Risiko einer Strafzahlung ausgesetzt haben. Das Landgericht sah diesen Vorwurf nach Vernehmung des einzigen Belastungszeugen Clees als nicht erwiesen an.

  Juve Plus Schadensersatz für Kirch

Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandsvorsitzender Dr. Rolf Breuer sind Leo Kirch grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Dienstag. Im Ergebnis hat die Bank dennoch den Prozess zu zwei Dritteln gewonnen.

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Fußballvereine dürfen von Radiosendern Gebühren für die Live-Übertragungen aus ihren Stadien verlangen. Dies entschied der BGH Anfang November. Der Kartellsenat wies eine Klage von Radio Hamburg ab und bestätigte die Vorinstanzen. Radio Hamburg wollte gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL) und den Hamburger Sportverein (HSV) sowie den FC St. Pauli einen Anspruch auf kostenlose Radioreportagen aus den Stadien der beiden Clubs erstreiten. In dem vier Jahre dauernden Rechtsstreit hatte der Sender stellvertretend für den privaten Rundfunk geklagt.

  Juve Plus Auf ein Neues

Der Prozess um Millionenzahlungen an frühere Manager des Mannesmann-Konzerns wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat gestern die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts aufgehoben und den Fall rund um die Prämienzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

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Ein Unternehmen darf bei identischen Waren oder Dienstleistungen einen markenrechtlich geschützten Begriff eines anderen Unternehmens nicht einfach mit dem eigenen Firmennamen kombinieren. Dies hat der EuGH Anfang Oktober entschieden. Geklagt hatte die als Aldi-Hersteller bekannt gewordene Medion AG gegen den französischen Wettbewerber Thomson Multimedia Sales Germany & Austria GmbH. Thomson hatte die Marke 'Life', die Medion seit 1998 in Deutschland für Geräte der Unterhaltungselektronik eingetragen hat, in dem zusammengesetzten Zeichen 'Thomson Life' für eine ganze Produktreihe benutzt. Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klage aus dem Jahr 2002 abgewiesen hatte, verwies sie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Februar 2004 durch ein Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH. Die obersten europäischen Richter widerlegen teilweise die so genannte 'Prägetheorie' des BGH, nach der eine neue Marke durch die Wortverbindung eines begehrten Begriffes mit dem eigenen eingeführten Unternehmensnamen entstehen würde. (CA)

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Die niederländische Verlagsgruppe Wolters Kluwer hat sich nach mehrjährigem Rechtsstreit am OLG München gegen einen Münchner Vermieter durchgesetzt. Die Eigentümerin einer Immobilie am Starnberger See, die Familie Konsulin Schulz, wendete sich gegen die vorzeitige Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages durch den Verlag R.S. Schulz GmbH, einer Tochter von Wolters Kluwer. Sie verlangte die Fortzahlung der Miete in hoher einstelliger Millionensumme bis zum Vertragsende. Der BGH nahm die Revision der Familie Konsulin Schulz nicht an, so dass das OLG-Urteil nun rechtskräftig wurde. Vertreter Wolters Kluwer

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Er hat viel erreicht, insbesondere in „seiner“ Stadt Berlin. Prof. Dr. Peter Raue wurde 2004 von 10.000 Lesern der ‚Berliner Morgenpost’ zum Berliner des Jahres gewählt. Er ließ dabei 49 andere Persönlichkeiten hinter sich, darunter den Regierenden Bürgermeister und den Bundespräsidenten. Spätestens als es dem 64 Jahre alten Vorsitzenden des Vereins der Freunde der Nationalgalerie im vergangenen Jahr gelang, die Ausstellung des New Yorker Museum of Modern Art (MoMA) in die Bundeshauptstadt zu holen und damit einen Publikumsmagneten zu schaffen, war er an einem persönlichen Höhepunkt angelangt. Er hätte sich ins Privatleben zurückziehen können – wollte er aber nicht. Lieber setzt sich Raue, Seniorpartner von Hogan Hartson & Raue, auch in seinem gelernten Beruf als Anwalt weiter für kulturelle Belange ein.

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Ende Mai endete nach fast sechs Jahren das juristische Nachspiel um das erste reguläre deutsche Börsen-Delisting der Ingram Macrotron AG mit einem Vergleich. Hintergrund ist die Übernahme des IT-Großhändlers Macroton aus Dornach bei München durch den US-Wettbewerber Ingram Micro Inc. (JUVE 02/00). Den darauf folgenden Hauptversammlungsbeschluss zum angestrebten Delisting hatten Minderheitsaktionäre und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) angefochten und bis zum Bundesgerichtshof durchprozessiert (JUVE 03/01, 10/02, 12/04).