BGH-Entscheidungen

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Die Stadt Dresden muss im Jahr 1925 ausgegebene Golddollar-Anleihen nicht bedienen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die heutige Landeshauptstadt weder mit der damaligen Stadt Dresden identisch noch deren Rechtsnachfolgerin ist. Zudem sei es wegen des Zeitablaufs nicht mehr möglich, Rechte aus den Wertpapieren geltend zu machen. Geklagt hatte der im US-Staat Washington lebende Roman Kutsky, der aber offenbar nur einer von vielen Wertpapierinhabern ist.

  Juve Plus In eigener Sache

"Wie bitte, das läuft immer noch?" So oder ähnlich reagierten die meisten Anwälte oder Inhouse-Juristen im Gespräch mit JUVE-Mitarbeitern, wenn die Rede auf ein Thema kam: den Prozess um die Zulässigkeit von Anwalts-Rankings im ‚JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien’. Als nun am 9. Februar der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung unter die Auseinandersetzung einen endgültigen Schlussstrich zog, konnte die Erfolgsnachricht auch bei JUVE zunächst niemand so richtig fassen. Nun sollte also nach fast sieben Jahren plötzlich alles vorbei sein?

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Die von der VG Wort verlangte Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro ist rechtens. Damit hat das OLG München im Dezember 2005 ein Urteil des LG München I bestätigt, allerdings den vorher zugesprochenen Zinsanspruch der VG Wort abgewiesen. Die Verwertungsgesellschaft hatte den PC-Hersteller Fujitsu Siemens stellvertretend für die PC-Branche auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe auf PCs und Notebooks verklagt. Damit soll ein Ausgleich für erlaubte Kopien von Texten an Autoren geschaffen werden, die von der VG Wort vertreten werden. Ursprünglich hatte die Klägerin eine Abgabe in Höhe von 30 Euro verlangt.

  Juve Plus SMP-Pleite

Die multidisziplinäre Kanzlei Rödl & Partner muss keinen Schadensersatz an die durch den Finanzdienstleister SMP ("Sparen mit Plan") geschädigten Anleger zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof im Dezember auf eine Klage von Anlegern entschieden.

  Juve Plus Patentstreit

Einen vorläufigen Rückschlag hat InPro Licensing S.à r.l. bei dem Versuch erlitten, den BlackBerry-Hersteller Research In Motion (RIM) und T-Mobile wegen Patentverletzung zur Lizenznahme zu zwingen. Das Bundespatentgericht in München gab Ende Januar zwei Nichtigkeitsklagen von RIM und der Deutschen Telekom AG gegen das europäische Klagepatent von InPro statt. Nur wenige Tage später erklärte auch der britische Highcourt den englischen Teil des Patents für nichtig. Beide Gerichte sind der Auffassung, das InPro-Patent sei zu Unrecht erteilt worden. Damit sind die Aussichten für die luxemburgische Verwertungsgesellschaft InPro vorerst gesunken, dass der größte deutsche Mobilfunkbetreiber wegen Patentverletzung verurteilt wird.

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Der ehemalige Wuppertaler CDU-Chef und Oberbürgermeister-Kandidat Josef Richter ist vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Dies entschied das Landgericht in Wuppertal. Richter war vorgeworfen worden, vom Bauunternehmer Uwe Clees eine so genannte "Einflussspende" in Höhe von 125.000 Deutsche Mark eingeworben zu haben. Damit sollte er gegen das Parteiengesetz verstoßen und seine Partei dem Risiko einer Strafzahlung ausgesetzt haben. Das Landgericht sah diesen Vorwurf nach Vernehmung des einzigen Belastungszeugen Clees als nicht erwiesen an.

  Juve Plus Schadensersatz für Kirch

Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandsvorsitzender Dr. Rolf Breuer sind Leo Kirch grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Dienstag. Im Ergebnis hat die Bank dennoch den Prozess zu zwei Dritteln gewonnen.

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Fußballvereine dürfen von Radiosendern Gebühren für die Live-Übertragungen aus ihren Stadien verlangen. Dies entschied der BGH Anfang November. Der Kartellsenat wies eine Klage von Radio Hamburg ab und bestätigte die Vorinstanzen. Radio Hamburg wollte gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL) und den Hamburger Sportverein (HSV) sowie den FC St. Pauli einen Anspruch auf kostenlose Radioreportagen aus den Stadien der beiden Clubs erstreiten. In dem vier Jahre dauernden Rechtsstreit hatte der Sender stellvertretend für den privaten Rundfunk geklagt.

  Juve Plus Auf ein Neues

Der Prozess um Millionenzahlungen an frühere Manager des Mannesmann-Konzerns wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat gestern die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts aufgehoben und den Fall rund um die Prämienzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

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Ein Unternehmen darf bei identischen Waren oder Dienstleistungen einen markenrechtlich geschützten Begriff eines anderen Unternehmens nicht einfach mit dem eigenen Firmennamen kombinieren. Dies hat der EuGH Anfang Oktober entschieden. Geklagt hatte die als Aldi-Hersteller bekannt gewordene Medion AG gegen den französischen Wettbewerber Thomson Multimedia Sales Germany & Austria GmbH. Thomson hatte die Marke 'Life', die Medion seit 1998 in Deutschland für Geräte der Unterhaltungselektronik eingetragen hat, in dem zusammengesetzten Zeichen 'Thomson Life' für eine ganze Produktreihe benutzt. Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klage aus dem Jahr 2002 abgewiesen hatte, verwies sie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Februar 2004 durch ein Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH. Die obersten europäischen Richter widerlegen teilweise die so genannte 'Prägetheorie' des BGH, nach der eine neue Marke durch die Wortverbindung eines begehrten Begriffes mit dem eigenen eingeführten Unternehmensnamen entstehen würde. (CA)

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Die niederländische Verlagsgruppe Wolters Kluwer hat sich nach mehrjährigem Rechtsstreit am OLG München gegen einen Münchner Vermieter durchgesetzt. Die Eigentümerin einer Immobilie am Starnberger See, die Familie Konsulin Schulz, wendete sich gegen die vorzeitige Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages durch den Verlag R.S. Schulz GmbH, einer Tochter von Wolters Kluwer. Sie verlangte die Fortzahlung der Miete in hoher einstelliger Millionensumme bis zum Vertragsende. Der BGH nahm die Revision der Familie Konsulin Schulz nicht an, so dass das OLG-Urteil nun rechtskräftig wurde. Vertreter Wolters Kluwer