BGH-Entscheidungen

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Nebenintervenienten können bei so genannten Berufsklägern nicht davon ausgehen, dass ihre Kosten von dem beklagten Unternehmen getragen werden. Das hat der Bundesgerichtshof auf eine Rechtsbeschwerde der Augusta Technologie AG beschlossen. Bei einem Vergleich und anschließender Klagerücknahme müssten die Kosten nicht von dem Unternehmen, sondern vom Kläger getragen werden. Der Grundsatz der Kostenparallelität gelte bei streitgenössischer Nebenintervention nicht.

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Der Verkaufsprospekt des Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. 3. KG ist fehlerhaft. Dies entschied der Bundesgerichtshof in drei Parallelverfahren, die Anleger des Fonds angestrengt hatten. Ob die Initiatoren des Filmfonds für die Prospektmängel verantwortlich gemacht werden können und damit Schadensersatz gefordert werden kann, muss in weiteren Verfahren geprüft werden. Weitere Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Prospekt geprüft hatte, wies der BGH jedoch ab.

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Die Axel Springer AG muss ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Teil überarbeiten. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Gegen die von Springer zum Jahresanfang eingeführten neuen Honorarregeln für freie Mitarbeier hatte der Deutsche Journalistenverband (DJV) mit Unterstützung von Verdi und Freelens geklagt.

  Juve Plus Abschied in Monatsraten

„Die Renten sind sicher.“ Wohl kaum eine andere Behauptung wie die des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm hat sich über die Jahre hinweg als falsch erwiesen. Gerade für Anwaltskanzleien bilden die Sozietätsverträge seit jeher das Rückgrat der privaten Rentenversorgung. Bei Leinen & Derichs, einer traditionellen Kölner Kanzlei, hatte man sich schon früh in den 1970er Jahren mit dem Thema auseinandergesetzt.

  Juve Plus Datenerhebung rechtmäßig

Die Gasnetzbetreiber müssen gegenüber der Bundesnetzagentur die Daten für ihre Gebührenkalkulation offen legen. Das entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs Anfang der Woche. Die Karlsruher Richter urteilten damit erstmals über eine Entscheidung der Agentur. Die erhobenen Daten werden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für die geplante so genannte Anreizregulierung benötigt. Bislang liegt eine entsprechende Verordnung als Regierungsentwurf vor. Unmittelbar wirkt sich das Urteil jedoch nicht auf die Endverbraucher aus.

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Die Drei-Scherkopf-Rasierer der Marke Remington dürfen in Deutschland verkauft werden. Das Landgericht Köln hat Anfang März den Antrag des Wettbewerbers Philips auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zwischen dem Anbieter der Remington Rasierer, Spectrum Brands (früher Rayovac) und Philips tobt in rund 20 Ländern seit Jahren ein Marken- und wettbewerbsrechtlicher Streit. Bereits 2002 hatte der Fall für internationales Aufsehen gesorgt, als er durch einen vorangegangenen britischen Rechtsstreit vor den EuGH gelangte.

  Juve Plus Markenschutz-Urteil

Internet-Auktionshäuser haften für Plagiate, die auf ihrer Plattform angeboten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte April. Im Weiteren verwiesen die Karlsruher Richter einen Streit zwischen dem Genfer Uhrenhersteller Rolex und dem Internet-Auktionshaus Ebay an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück.

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Die Abfindungen von Kleinaktionären nach einem Squeeze-out müssen neu berechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss festgestellt. Darin heißt es, die aktuelle Ermittlung von Ertragswerten könne zu falschen Ergebnissen führen. Seit einer früheren BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2001 ist der Referenzzeitraum zum Ermitteln der Abfindungshöhe auf die letzten drei Monate vor der Hauptversammlung festgelegt. Nach Ansicht des Zivilsenats soll dieser Referenzzeitraum künftig schon dann enden, wenn ein Umbau des Konzerns angekündigt wird.

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Schultze & Braun erstreitet vor einem französischem Gericht die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer von Straßburg – mit dem französischen Staat an ihrer Seite.Wer hat sie gezählt, die Niederlassungen von Schultze & Braun? Neuerdings ist die auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei durch die Ex-Hopfgarten-Anwälte Stephan Ries und Holger Harzig auch in Wuppertal vertreten, laufende Standort-Nummer 28.

  Juve Plus Streit um Dax-Lizenzgebühren

Die Commerzbank darf vorerst weiter ohne Zahlung von Lizenzgebühren an die Deutsche Börse AG mit Optionsscheinen handeln, die sich auf den Dax beziehen. Dies entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Mitte Februar. Die Deutsche Börse ist Inhaberin der Wortmarke 'Dax' und schließt mit Finanzdienstleistern, die Dax-bezogene Wertpapiere anbieten, standardisierte Lizenzverträge ab. Als erster Lizenznehmer hatte die Commerzbank den Vertrag gekündigt und geklagt. Denn das Bankhaus wollte sich nicht untersagen lassen, Wertpapiere zu bewerben und zu vertreiben, die lediglich beschreibend Bezug auf den Begriff Dax nehmen.

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Die Hersteller von Computerdruckern müssen weiterhin keine Urheberrechtsabgabe für verkaufte Drucker zahlen. Das OLG Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort abgewiesen und somit als erstes deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung nach Urheberrechtsabgaben abgelehnt. Die VG Wort argumentierte, dass mit Hilfe der Drucker geschützte Werke vervielfältigt werden könnten und verlangte rückwirkend bis 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jedes Gerät.